Wohngeld / Kindesunterhalt

9 Antworten

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Du würdest keine staatliche Unterstützung bekommen, wenn du nicht bedürftig wärst...darum kann deine Frau auch nicht auf Unterhalt klagen. Du kannst dich aber jederzeit anwaltlichen Rat einholen (€10) oder einfach mal zum Jugendamt gehen, denn die haben auch Tabellen.

Mach dir keinen Kopf - sondern konzentrier dich auf deine Gesundheit.

Gute Besserung!

lg

Minidragon 
Beitragsersteller
 04.12.2012, 19:09

Danke dir.

KaeteK  04.12.2012, 20:53
@Minidragon

Und ich danke dir, für das Sternchen :-)

Unterhaltsrelevantes Einkommen wird von den zuständigen Gerichten generiert, in dem dir "fiktives Einkommen" angerechnet wird. Die erhöhte Erwerbsobliegenheitspflicht kommt noch dazu. Die Klage der Mutter wird Erfolg haben, über die Höhe des Unterhalts kann gestritten werden. Sollten sie nicht wirklich so krank sein, dass sie nicht arbeiten können, sollten sie sich warm anziehen. Diese Familienrichter kennen in diesem Punkt keinen Spass...

ichweisnix  03.12.2012, 20:56

Hier wäre vom Gericht ein Gutachter zu beauftragen, der Prüft, ob eine Arbeit überhaupt möglich ist.

Sollten sie nicht wirklich so krank sein, dass sie nicht arbeiten können,

Wenn der MDK einen schon nicht zur Arbeit schickt, kann man davon ausgehen. Allerdings verlangen die Richter dennoch oft einen Gutachter. Das deutsche Unterhaltsrecht ist hier echt krank.

tipps4scheidung  04.12.2012, 09:33
@ichweisnix

Das deutsche Familiengericht schert sich erfahrungsgemäß einen Dreck um die Ansichten des MDK und beauftragt tatsächlich eigene Gutachter. Diese haben den Auftrag festzustellen, zu wieviel Prozent der Antragsteller arbeitspflichtig ist, nicht zu wieviel Prozent er nicht arbeitsfähig ist. Im vorliegenden Fall könnte ich mir vorstellen, dass der Gutachter zu dem Schluß kommt, dass der Patient eine "stundenweise, sitzende Tätigkeit" ausführen kann. Das wird dann die Grundlage für die Berechnung des fiktiven Einkommens.

KaeteK  04.12.2012, 21:05
@tipps4scheidung

Dazu muß der User erstmal gesund geschrieben sein...Wenn du aufmerksam gelesen hast,dann hast du sicher auch gelesen, dass er noch mehr OPs vor sich hat.

Minidragon 
Beitragsersteller
 03.12.2012, 13:44

Ich glaube nicht das ein Gericht mich Arbeiten Schickt, da Endoprotese linkes Knie mit Glenkkapselschleimhautentzündung links, Genoahtrose rechtes Knie Entstadium (Endoprothese kann zur Zeit nicht eingesetzt werden da links nicht Beschwerdefrei) beide Knöchel Ahtrose fortgeschritten, usw. Ich bin nicht umsonst seit knapp 1,5 Jahren am Feiern.

zudem wollte ich das nur wissen, da es von mir auskommt, es ist keine Klage geplant oder sonstiges.

tipps4scheidung  03.12.2012, 14:08
@Minidragon

Unter diesen Umständen kann ich mir nicht vorstellen, dass sie überhaupt zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet werden können. Sie sind auf Dauer nicht arbeitsfähig...da hat die Unterhaltsberechtigte dann Pech gehabt.

Wie sollst du den Kindesunterhalt zahlen,das minimum ist 228 €.Wird vom Jugendamt für das Kind für längstens 6 Jahre bezahlt,das ist aber auch Geld das du zurück zahlen musst.Vorausgesetzt du kannst es .Bei dem wenigen Geld was du hast wohl eher nicht.

Du solltest besser zum Amtsgericht gehen und dir einen Beratungsschein holen, damit gehst du zum Anwalt.

Nein, wenn du auch das Sorgerecht für dein Kind hast und wenn dieses gemeinsam ausgeführt wird, gehört das Kind zu deinem wohngeldrechtlichen Haushalt. Da gehe ich jetzt von aus, da du ja sagst, dass das Kind bei der Berechnung berücksichtigt wurde. Du erhältst demnach Wohngeld für einen 2-Personenhaushalt?

Jedenfalls, Unterhaltszahlungen innerhalb des wohngeldrechtlichen Haushalts bleiben als Einkommen unberücksichtigt.