Wohngeld / Kindesunterhalt
Hallo, ich bin seit fast 1,5 Jahren am Krankfeiern, und bekomme von meiner Krankenkasse Krankengeld in höhe von 697,80 Euro, (Netto ausgezahlt) zudem bekomme ich noch 179,00 Euro im Monat an Wohngeld, da ich eine 3,5 Zimmer Wohnung bewohne, damit mein 12 Jähriger Sohn am Wochenende ein eigenes Zimmer zur verfügung hat, dieser ist in der Wohngeldberechnung auch berücksichtigt. Nun meine Frage, ich habe mich mit meiner Exfrau in den Haaren, da Sie der meinung ist ich müßste Unterhalt zahlen, da ich ja nicht Erwerbstätig bin zählt ja der Selbstbehalt von 770 Euro, aber wird für den Unterhalt auch die 179,00 Euro vom Wohngeldamt hinzugerechnet ? So das ich dann 97,80 Euro an Unterhalt zahlen müste oder wie ist das geregelt, dann hätte ich weniger als wie jemand der Hartz4 bekommt , sprich 329,00 Euro statt 374,00 Euro ( ich zahle für die Wohnung 450,00 Euro warm ) . Ich weis so langsam nicht mehr weiter deshalb hoffe ich das mir hier einer weiterhelfen kann.
Ich danke euch schon mal im Voraus.
9 Antworten
Du würdest keine staatliche Unterstützung bekommen, wenn du nicht bedürftig wärst...darum kann deine Frau auch nicht auf Unterhalt klagen. Du kannst dich aber jederzeit anwaltlichen Rat einholen (€10) oder einfach mal zum Jugendamt gehen, denn die haben auch Tabellen.
Mach dir keinen Kopf - sondern konzentrier dich auf deine Gesundheit.
Gute Besserung!
lg
Und ich danke dir, für das Sternchen :-)
Unterhaltsrelevantes Einkommen wird von den zuständigen Gerichten generiert, in dem dir "fiktives Einkommen" angerechnet wird. Die erhöhte Erwerbsobliegenheitspflicht kommt noch dazu. Die Klage der Mutter wird Erfolg haben, über die Höhe des Unterhalts kann gestritten werden. Sollten sie nicht wirklich so krank sein, dass sie nicht arbeiten können, sollten sie sich warm anziehen. Diese Familienrichter kennen in diesem Punkt keinen Spass...
Hier wäre vom Gericht ein Gutachter zu beauftragen, der Prüft, ob eine Arbeit überhaupt möglich ist.
Sollten sie nicht wirklich so krank sein, dass sie nicht arbeiten können,
Wenn der MDK einen schon nicht zur Arbeit schickt, kann man davon ausgehen. Allerdings verlangen die Richter dennoch oft einen Gutachter. Das deutsche Unterhaltsrecht ist hier echt krank.
Das deutsche Familiengericht schert sich erfahrungsgemäß einen Dreck um die Ansichten des MDK und beauftragt tatsächlich eigene Gutachter. Diese haben den Auftrag festzustellen, zu wieviel Prozent der Antragsteller arbeitspflichtig ist, nicht zu wieviel Prozent er nicht arbeitsfähig ist. Im vorliegenden Fall könnte ich mir vorstellen, dass der Gutachter zu dem Schluß kommt, dass der Patient eine "stundenweise, sitzende Tätigkeit" ausführen kann. Das wird dann die Grundlage für die Berechnung des fiktiven Einkommens.
Dazu muß der User erstmal gesund geschrieben sein...Wenn du aufmerksam gelesen hast,dann hast du sicher auch gelesen, dass er noch mehr OPs vor sich hat.
Ich glaube nicht das ein Gericht mich Arbeiten Schickt, da Endoprotese linkes Knie mit Glenkkapselschleimhautentzündung links, Genoahtrose rechtes Knie Entstadium (Endoprothese kann zur Zeit nicht eingesetzt werden da links nicht Beschwerdefrei) beide Knöchel Ahtrose fortgeschritten, usw. Ich bin nicht umsonst seit knapp 1,5 Jahren am Feiern.
zudem wollte ich das nur wissen, da es von mir auskommt, es ist keine Klage geplant oder sonstiges.
Unter diesen Umständen kann ich mir nicht vorstellen, dass sie überhaupt zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet werden können. Sie sind auf Dauer nicht arbeitsfähig...da hat die Unterhaltsberechtigte dann Pech gehabt.
Wie sollst du den Kindesunterhalt zahlen,das minimum ist 228 €.Wird vom Jugendamt für das Kind für längstens 6 Jahre bezahlt,das ist aber auch Geld das du zurück zahlen musst.Vorausgesetzt du kannst es .Bei dem wenigen Geld was du hast wohl eher nicht.
Du solltest besser zum Amtsgericht gehen und dir einen Beratungsschein holen, damit gehst du zum Anwalt.
Nein, wenn du auch das Sorgerecht für dein Kind hast und wenn dieses gemeinsam ausgeführt wird, gehört das Kind zu deinem wohngeldrechtlichen Haushalt. Da gehe ich jetzt von aus, da du ja sagst, dass das Kind bei der Berechnung berücksichtigt wurde. Du erhältst demnach Wohngeld für einen 2-Personenhaushalt?
Jedenfalls, Unterhaltszahlungen innerhalb des wohngeldrechtlichen Haushalts bleiben als Einkommen unberücksichtigt.
Danke dir.