Mitteilung an Unterhaltspflichtige gemäß §33 SGB II
Guten Abend,
Es geht um eine Mitteilung vom Jobcenter welches ich heute mit der Post erhalten habe. Leider blicke ich da nicht so ganz durch.
Folgendes Schreiben: *Sehr geehrter Herr X.
ich gewähre seit dem 01.02.2013 Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalt nach dem SGB II für Ihr Kind X Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sind Sie der genannten Person unter bestimmten Voraussetzungen unterhaltspflichtig. Dieser Unterhalt ist nach § 33 SGB II für die Zeit meiner Leistungsbewilligung auf mich übergegangen.
Sofern Sie bereits laufenden Unterhalt regelmäßig tatsächlich leisten, zahlen Sie diesen weiterhin direkt an den Unterhaltberechtigten. Unterhaltsnachzahlungen hingegen können Sie nicht mehr direkt an die Unterhaltsberechtigten leisten. Dies betrifft nachträgliche Unterhaltszahlungen für Zeiträume ab 01.06.2015. Soweit eine Verpflichtung zur nachträglichen (ggf. aufstockenden) Unterhaltszahlung seit diesem Zeitraum besteht, werden Sie über die Zahlungsmodalitäten gesondert informiert.
Für die Prüfung, ob und inwieweit evtl. ein Unterhaltsanspruch Ihnen gegenüber ausgeschlossen ist, benötige ich von Ihnen Auskunft über ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse. Ich fordere Sie daher auf, bis spätestens 20.06.2015 den beigefügten Auskunftsbogen vollständig auszufüllen und die darin verlangten Belege vorzulegen. Ab dem Zugang dieser Aufforderung zur Auskunftserteilung werden Sie zahlungspflichtig. Eine Verzögerung der Auskunftserteilung bringt Ihnen daher keine Vorteile.*
Kind 9 Jahre, lebt bei der Mutter, jedes zweite Wochenende sowie ca. die Hälfte der Ferien bei mir. Kindesmutter hat bis zum 6. Lebensjahr der Kleinen Unterhaltsvorschuss erhalten, da ich nicht zahlungsfähig war. Dann bekam sie wegen Aufenthalt im Mutter und Kind Heim Jugendhilfeleistungen. Danach hatte ich endlich einen Job und wir vereinbarten (leider nichts schriftliches), das ich keinen Barunterhalt zahle, sondern wenn die Kindesmutter etwas für die Kleine braucht, sie mich fragt und ich zahle. Das lief auch jetzt so ca. 3 Jahre sehr gut. Nun hat sie einen neuen Freund.....und nun möchte sie Unterhalt. Gut, kein Problem, wir haben nun schriftlich festgehalten, das ich ab dem 01.04.2015 250€ auf ihr Konto überweise.
Sie hat anfang April ein schreiben vom JA erhalten wo sie Auskunft über ihr Einkommen oder so machen soll (Hab den Brief nicht gesehen und keine weitere Auskunft bekommen) aber den Spruch: "Naja wahrscheinlich wollen die nicht zahlen. Und wegen dem Unterhalt müssen wir dann noch mal reden, wenn die mir das von meinem ALG abziehen, das wir das dann wieder so wie vorher machen. Sonst hat die Kleine ja nichts davon, weil dein Geld für die Miete und so drauf geht."
Nun möchte ich eigentlich "nur" von jemandem Wissen was ich mit dem Schreiben anfangen soll. Soll ich Auskunft geben? Wenn ja, warum? Soll ich etwa zurückzahlen? Oder wollen die der Kindesmutter weniger zahlen?
Danke für jede hilfreiche Antwort ;-)
5 Antworten
Du hast doch die Aufforderung zur Auskunft über dein Einkommen erhallten und dieser hast du folge zu leisten !
Deine Ex - kann nicht einfach auf Barunterhalt verzichten,wenn du leistungsfähig bist,der Unterhalt steht nicht ihr zu,sondern deinem Kind,sie soll diesen nur für euer Kind verwenden.
Was du mit ihr ausgemacht hast spielt hier auch keine Rolle,es geht hier einzig und alleine um dein unterhaltsrelavantes Nettoeinkommen und danach wird dein zu zahlender Unterhalt festgelegt.
Dieser Unterhalt wird dann vorrangig auf den Bedarf deines Kindes angerechnet,genauso wie das Kindergeld auch.
Du hast also gar keine andere Möglichkeit,außer Barunterhalt in Höhe deiner Leistungsfähigkeit bzw. nach der Düsseldorfer Tabelle zu zahlen.
Du MUßT Auskunft geben. Und nein, Du kannst nicht einfach wählen, dass Du keinen Bar- sondern Naturalunterhalt leistest. Nach dem Gesetz bist Du zum Barunterhalt verpflichtet. Und wie Dir vielleicht einleuchten sollte, kann es ja nicht sein, dass über kleine Tricksereien plötzlich die Steuerzahler Deine Unterhaltspflicht übernehmen.. Denn so, wie Du Dir das denkst, würde das Kind ja den gesetzlichen Unterhalt vom Steuerzahler bekommen PLUS den Geldeswert der Sachen, die Du für das Kind kaufst.
Wie dem auch sei - an Barunterhalt wirst Du für die Zukunft jedenfalls nicht vorbei kommen - auch dann, wenn Du zusätzlich noch Unterhalt in Naturalien leistest.
du musst auskunft erteilen. man wird dann im jobcenter entscheiden ob der unterhalt den du gezahlt hast oder auch nicht zu niedrig angesetzt ist. pauschal 250 euro ist nicht garnichts. es gibt die düsseldorfer tabelle in der ungefähr steht was dem kind in seiner altsstufe zusteht. das wird dir das amt dann erklären und dir sagen was du ab wann zu zahlen hast. bist du damit nicht einverstanden, dann gehen die mit der km vor gericht oder verpflichten diese vor gericht zu gehen.
sämtliche andere vereinbarungen waren und sind sittenwidrig.
Also erstmal mußt du Auskunft geben wenn du dieses Schreiben erhalten hast. Du bist gesetzliche verpflichtet Unterhalt für dein leibliches kind zu zahlen. Daher kann das geprüft werden. Die Höhe ist Gehaltsabhängig. Wie du sagtest war das die ersten 6 Lebensjahre nicht möglich =Unterhaltsvorschuss, is jetzt 3 Jahre her daher halte ich eine Nachzahlung für ausgeschlossen. Im Internet gibt es die Tabellen in der du einsehen kannst wie hoch der tatsächliche Anspruch ist. Bei alg2 wird Unterhalt angerechnet, daher denke ich hat die Prüfung damit zu tun.
Ja, dein Unterhalt, wird dann auf die Leistungen, die das Amt zahlt angerechnet. Deswegen möchten die von dir jetzt Auskunft darüber, was du zahlst.
Zudem soll noch geprüft werden, ob du noch nachzahlen mußt für Zeiten, in denen das Amt in Vorkasse gegangen ist.
Mach mal halblang, so wie du das darstellst habe ich mir das bestimmt nicht gedacht! o.O Die von dir genannte Trickserei war nie eine. SIE kam an mich herangetreten und wollte von MIR keinen Barunterhalt sondern dann wenn sie was braucht. Darüber welche Zahlungen sie vom Amt bis heute beantragt hat und erhält weiß ich nichts. Ich weiß lediglich von Schreiben die ich erhalten habe vom Unterhaltsvorschuss und den Jugendhilfeleistungen. Zudem ist mir auch sehr wohl bewusst, das ich Unterhalt zu zahlen habe. Nur ohne Einkommen kann ich auch nicht zahlen.