Übernimmt die Jobcenter/ARGE die Kosten von Fitness-Studio?

9 Antworten

Du meinst vermutlich Teilhabeleistungen nach § 28 Abs. 7 SGB II. Sie betragen 10 EUR im Monat. Die gibt es nur für Kinder und Jugendliche, die Leistungen nach dem SGB II beziehen. Und nein, für ein Fitnessstudio gibt es die nicht. Wie du schon geschrieben hast, es gibt sie für Mitgliedschaften in Sportvereinen, für Unterricht in künstlerischen Fächern und für Freizeiten (die aber nur in Gruppe unter pädagogischer Anleitung und nicht für den privaten Kinobesuch).

Der Vollständigkeit halber, Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket gibt es auch für Wohngeldkinder, Kinder für die der Kinderzuschlag gezahlt wird, Kinder die Leistungen nach dem SGB XII erhalten und Asylbewerberkinder.

vereinsmayer  17.09.2014, 18:12

Das ist so richtig.

Wenn ich die anderen Fragen des Fragesteller ansehe, glaube ich aber, dass wir hier einen Troll haben, der gerne Stimmung machen möchte...

Nein, wird nicht übernommen.

Es steht jedem Fitnessstudio frei, einem Jugendlichen ein Angebot zu machen, für 10,- im Monat zu trainieren. Dann kann der Jugendliche mit dem Angebot zum Jobcenter gehen und einen Antrag stellen nach

SGB II § 28 Bedarfe für Bildung und Teilhabe "(7) Bei Leistungsberechtigten bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres wird ein Bedarf zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft in Höhe von insgesamt 10 Euro monatlich berücksichtigt für

  1. Mitgliedsbeiträge in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit ..." http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/index.html

Benötigt man dann noch Geld für Fahrkosten, Material usw., greift der folgende Absatz:

"Neben der Berücksichtigung von Bedarfen nach Satz 1 können auch weitere tatsächliche Aufwendungen berücksichtigt werden, wenn sie im Zusammenhang mit der Teilnahme an Aktivitäten nach Satz 1 Nummer 1 bis 3 entstehen und es den Leistungsberechtigten im begründeten Ausnahmefall nicht zugemutet werden kann, diese aus dem Regelbedarf zu bestreiten."

Ansonsten ist es Sache der Krankenkasse, Aktionen gegen Rückenbeschwerden zu finanzieren. Und hier kann man sich von den Zuzahlungen zu Gymnastik usw. befreien lassen, sobald man (inkl. Tabletten, Bandagen usw.) 40 bzw. 80 Euro im Jahr knapp überschritten hat.

Ansonsten kann man die meiste Übungen für den Rücken auch im Internet nachlesen und gratis zu Hause durchführen.

Gruß aus Berlin, Gerd

Was soll die arbeitende Bevölkerung noch alles für Dich bezahlen? Weißt Du was ich alles "möchte" und es mir nicht leisten kann, obwohl ich jeden Tag früh aufstehe und arbeite?

Was ist denn der Sonntag für ein Problem? Du hast doch jeden Tag Sonntag.

TreudoofeTomate  24.08.2014, 15:49

Was habt ihr denn alle für Probleme? Ich bin auch kein Fan einiger Vertreter dieser Gattung, aber wenn jemand Anspruch auf eine Leistung hat (den schließlich der Gesetzgeber bestimmt hat), warum soll er den nicht in Anspruch nehmen dürfen?

Da es Leistungen zu den Mitgliedsbeiträgen für Sportvereine gibt (für Kinder und Jugendliche), ist die Frage, ob das auch für Fitnessstudios gilt, durchaus nachvollziehbar.

blackforestlady  24.08.2014, 15:54
@TreudoofeTomate

TreudoofeTomate.Dann sag das mal einer Witwe mit zwei kleinen Kinder, die bekommt keine Zuschüsse. Keine Bildungspakete usw. Da muss man auch sehen, dass man über die Runden kommt.

blackforestlady  24.08.2014, 15:54
@TreudoofeTomate

TreudoofeTomate.Dann sag das mal einer Witwe mit zwei kleinen Kinder, die bekommt keine Zuschüsse. Keine Bildungspakete usw. Da muss man auch sehen, dass man über die Runden kommt.

TreudoofeTomate  24.08.2014, 16:14
@blackforestlady

Wenn eine Witwe mit zwei Kindern keine Zuschüsse bekommt, ist ihre Rente so hoch, dass sie das allein bezahlen kann. Und wie schon in meiner Antwort komplettiert, Leistungen für Bildung und Teilhabe gibt es auch für Wohngeldkinder. Wenn sie nicht einmal Wohngeld bekommt, sorry, dann hat sie keinen Grund zu wehleiden. Jedenfalls nicht wegen ihrer Finanzen.

Schlaumeiier 
Beitragsersteller
 24.08.2014, 16:54
@TreudoofeTomate

Das frage ich mich auch. Die kennen nicht mal meine Hintergründe und sprechen direkt dagegen, anstatt einfach mal meine Frage zu beantworten. Wie Sie schon sagen hat man ja Anspruch darauf und meine Frage war einfach nur, ob die das auch bei Fitnessstudio übernehmen. Ich wette ich habe besseren Abschluss als die meisten die hier so doofe Antworten geben und bin noch erfolgreicher in der Schule. Achja nebenbei, ja, ich bin Jugendlicher und mache Abitur. Wenn ich mit dem Studium fertig bin, werde ich arbeiten und mit den Steuern das zurückzahlen, was ich als SGB II bekommen habe.

Danke für dein Kommentar TreudoofeTomate :)

Beim Jobcenter kommt es darauf an wie alt Du bist, falls Kind- , bzw. Jugendlicher ist die Übernahme möglich mit 10 € pro Monat, was Dich nicht weiter bringt.

Falls Du erwachsen sein solltest, frag mal Deinen Arzt, ggfs. übernimmt es ja die Krankenkasse (Rückenschule), sofern es der Zustand Deines Körpers erfordert....

Schlaumeiier 
Beitragsersteller
 24.08.2014, 16:43

Ich bin noch Jugendlicher ja und ich möchte da hin weil ich starke Rückenschmerzen habe. Danke für Ihre hilfreiche Antwort.