Jobcenter verlangt vom volljähriges Kind Vaterschaftsanerkennung Kopie erlaubt?
Hallo ich hoffe ihr könnt mir helfen, habe vor aus der Bedarfsgemeinschaft zu verlassen, weil Jobcenter echt übel ist. Die wollen prüfen ob jemals Unterhalt Anspruch gab obwohl Kind schon unter 25 ist aber volljährig ist.
Mutter und Kind beziehen schon immer Leistungen. Nur Jobcenter fordert uns jetzt damit auf.
Im schreiben: Es ist zu überprüfen ob und inwieweit für sie und die mit ihnen in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen ein Anspruch auf Leistungen gegen eine unterhaltspflichtete Person besteht beziehungsweise bestanden hat.
erforderlichen Unterlagen: Kopie der Vaterschaftsanerkennung
Im ganz letzten Teil: Haben sie bis zum genannten Termin nicht reagiert oder die erforderlichen Unterlagen nicht eingereicht, können die Geldleistungen ganz versag werden. Dies bedeutet, dass sie und die mit ihnen in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen keine Leistungen erhalten.
Habe dieses Jobcenter allgemein nachgefragt, wieso so gemacht wird. Die haben mir zum Glück beantwortet, obwohl keine Kundennummer abgab. Also nur als reine info. Dieses Jobcenter ist richtig übel.
Jobcenter Antwort: Es ist festzustellen, dass eine Vaterschaftsanerkennung von volljährigen Kindern gefordert werden darf, auch wenn diese nicht in einer Ausbildung sind. In der Zeit zwischen Beendigung der Schulbildung und Aufnahme einer Erstausbildung befindet sich das volljährige Kind in einer sogenannten Orientierungsphase. Während dieser Orientierungsphase besteht bereits ein Unterhaltsanspruch gem. § 1610 Abs. 2 SGB II. Um diesen Unterhaltsanspruch überprüfen zu können, sind die Daten der Eltern notwendig und somit die Vaterschaftsanerkennung bzw. Geburtsurkunde.
Was soll ich zurück schreiben, damit alle Bezieher, was davon haben. Wenn ihr mir helfen wollt und per anonym. Können wir gern gegen dieses Jobcenter belehren. Habe die email usw.. alles hier bzw auf der hompepage steht das.
6 Antworten
Nur, weil ihr "schon immer" Leistungen vom Jobcenter bezieht, muss das nicht so bleiben.
Wenn ein vorrangiger Anspruch auf Unterhalt bestehen sollte, so muss dieser zuerst eingefordert werden, bevor der Steuerzahler für euch zur Kasse gebeten wird.
Mutter und Kind beziehen schon immer Leistungen. Nur Jobcenter fordert uns jetzt damit auf.
Wenn dies jetzt erst "aufgefallen" ist, dann eben besser spät als nie...
Auf jeden Fall seid ihr dann zur Mitwirkung verpflichtet - z. B. durch Benennung des leiblichen Vaters bzw. Vorlage der Vaterschaftsanerkennung - oder eure Leistungen werden eingestellt....
Dieses Jobcenter ist richtig übel.
... Nein, das Jobcenter ist es nicht..
Übel ist, dass hier scheinbar schon seit sehr langer Zeit Leistungen bezogen werden, obwohl das Kind anscheinend bereits volljährig ist und zumindest dessen Mutter ihren Lebensunterhalt schon seit Jahren hätte selbst erwirtschaften können....
Wenn das 18-jährige Kind noch zur Schule geht, so sind seine Eltern (beide!) weiterhin unterhaltspflichtig... und dann ist dieser Unterhalt vorrangig einzufordern - und zwar vom "Kind" selbst.
Geht das Kind nicht mehr zur Schule und befindet sich nicht in einer Ausbildung, so hat es keinen Unterhaltsanspruch. Dann müsste der Vater des Kindes Widerspruch einlegen gegen an ihn gestellte Unterhaltsforderungen.....
Könnte mit der familienversicherung noch schaffen, aber nur bis 23 jahre alt. Stimmt?
Wenn ein Elternteil des Kindes Beiträge in die Krankenversicherung einzahlt, könnte das Kind - wenn es weder Schüler noch Azubi/Student ist...und auch keiner sozialversicherungspflichtigen Arbeit nachgeht - bei diesem Elternteil mitversichert werden bis zum 21. Geburtstag, darüber hinaus in diesem Fall nicht mehr.
Genau kind geht nicht zur schule oder macht keine ausbildung. aber siehe den haupt post nochmal an. Also wo Jobcenter geantwortet hat, die dürfen es verlangen obwohl kind nicht in ausbildund und co steckt. Stimmt das?
Trotz es keinen Anspruch gibt, wollen die typen, die daten haben. Du sagst ja, Vater müsste dann Unterhaltsforderungen widerrufen. Aber wieso macht das Jobcenter das? Wo ist hier die Logik?
Wie du siehst steht ja im haupt post noch dies hier: Es ist zu überprüfen ob und inwieweit für sie und die mit ihnen in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen ein Anspruch auf Leistungen gegen eine unterhaltspflichtete Person besteht beziehungsweise bestanden hat.
Wie ist das zu verstehen, auch die Mutter hat einen Anspruch? Und die wollen nicht nur jetzt und heute prüfen sondern sehr wahrscheinlich seid man leistungen bezog. richtig verstanden?
Was muss dann der Vater machen, was wird dort stehen im Schreiben? was wäre wenn herraus kommt der vater hätte mehr als 250€ zahlen können, wie lange rückwirkend müsste er zahlen? gibt es eine verjährung? gibt es eine grenze? nicht das wir alles nachzahlen müssen. damals sagte man mir ich zahle nur 250€ also eine stille vereinbarung, ob mehr zahlen konnte, war nicht sicher und damals wollten man jetzt nicht jemand verklagen, ob nicht mehr gingen würde.
Kannst du mir helfen bitte!
..... nochmal ganz von vorne....
Du hast mit deiner Mutter in einer Bedarfsgemeinschaft gelebt (zunächst einmal bis zu deinem 18. Geburtstag...). Dein Vater hat Unterhalt gezahlt. Dieser Unterhalt wurde auf die Leistungen des Jobcenters angerechnet...(Der Betrag, der vom Jobcenter an deine Mutter für dich gezahlt wurde - deine Verpflegung und deinen Anteil an der Miete... - war entsprechend geringer...)
- Falls der Vater den Unterhalt direkt an die Mutter gezahlt hat, hat diese entsprechend weniger vom Jobcenter erhalten.
- Wenn das Jobcenter den vom Vater gezahlten Unterhaltsbetrag so akzeptiert hat, kann es jetzt nichts mehr nachträglich von ihm einfordern - selbst wenn der Betrag damals zu gering gewesen wäre........
- (Nur wenn die Mutter mehr vom Vater erhalten hätte, als sie angegeben hat, könnte das Jobcenter nun ggf. etwas von der Mutter zurückfordern...)
Seit deinem 18. Geburtstag bist du für deinen Lebensunterhalt selbst verantwortlich.
- Wenn du ihn noch nicht selbst aufbringen kannst, musst du alle erforderlichen Unterlagen für eine mögliche Unterstützung selbst (ggf. also erneut) beibringen.
- Auch wenn du mit der Mutter zusammen noch eine Bedarfsgemeinschaft bildest und sie der "Vorstand" ist, musst du dich betreffende Dinge eigenverantwortlich erledigen.
- Kommst du der Aufforderung des Jobcenters nicht nach, so werden die Leistungen gestrichen - und zwar nicht nur deine, sondern die der gesamten Bedarfsgemeinschaft - also auch deine Mutter würde für sich nichts mehr vom Jobcenter erhalten....
Auch Volljährige haben unter bestimmten Voraussetzungen noch Anspruch auf Unterhalt von den Eltern.
- Sollte das auch noch auf dich zutreffen, musst du vorrangig den Unterhalt vom Vater einfordern (die Mutter ist ja nicht "leistungsfähig").
- Das Jobcenter kann da insofern "eingreifen", als dass es etwas für dich zahlt - und vom Vater zurückfordert, falls er noch unterhaltspflichtig ist. Deshalb fordert es von dir nun u.a. die Vaterschaftsurkunde... - selbst wenn es die schon haben sollte, bist du nun als Volljährige(r) ggf. ein "neuer Kunde" beim Jobcenter...
- Sollte der Vater tatsächlich unterhaltspflichtig sein, könnte das Jobcenter aber erst etwas von ihm fordern ab dem Tag, an dem es ihn offiziell zur Auskunft über seine Einkommen usw... auffordert....
Du solltest dem Jobcenter also die geforderten Unterlagen zur Verfügung stellen, für die zurückliegende Zeit kann nichts von ihm eingefordert werden....
Obwohl der Vater momentan nicht unterhaltspflichtig für dich ist, wird das Jobcenter versuchen, etwas von ihm zu verlangen - unter der von dir o. g. Begründung.....(denn es ist verpflichtet, sorgsam mit dem Geld der Steuerzahler umzugehen)
- Da müsste der Vater dann ggf. widersprechen...
- Es gibt zwar tatsächlich eine "Orientierungsphase", aber in dieser müsstest du dich zumindest intensiv auf eine Ausbildung vorbereiten - z.B. durch ein berufsvorbereitendes Jahr an einer entsprechenden Einrichtung o.ä.......
Du könntest zwar als Volljährige(r) aus der Bedarfsgemeinschaft ausscheiden,
- aber nur, wenn du dann keine Leistungen vom Jobcenter mehr beanspruchst...
- oder aus nachvollziehbarem Grund nicht mehr mit der Mutter zusammen in der Bedarfsgemeinschaft leben könntest.
- Solange du keinen entsprechenden Grund nachweisen könntest, würde dir vor deinem 25. Geburtstag kein eigener Wohnraum vom Jobcenter finanziert.
Reich die geforderten Unterlagen ein! Du "schadest" damit Niemandem. Nur, wenn du es nicht tust, schadest du dir selbst.
Schau dir mal den user Laury95 hier an. Der user meinte hier, man muss die letzten 5 Jahren alles zurückzahlen. Was ist nun richtig? Er meinte auch,auch wenn ich aus der Bedarfsgemeinschaft verlasse. Schulden die Eltern immer noch Geld an Jobcenter. Das mit meiner Schwester soll ich auch nicht erwähnen.
Jetzt zu dir:
Ich habe mit meiner Schwester und Mutter in der Bedarfsgemeinschaft zusammengelebt, vor 2 Jahren ist die Schwester ausgezogen, ihr Unterhalt wurde noch nicht eingestellt, erst als sie auszog. 2 Jahre später bin ich 18 geworden meine Mutter hat im Weiterbewilligungsantrag den Unterhalt teil rausgenommen, weil der Vater nicht mehr zahlt. Jobcenter hat von der mutter verlangt, ob so stimmte und ob jemals diesen Beitrag bezahlt wurde. Sie hat mit den Kontoauszügen es nachgewiesen. Wie ich auch erfahren habe, hat sie später UH3 Papiere erhalten vom Jobcenter. Aber hat es aber nicht ausgefüllt. Weil ich ja schon 18 bin und soll mich selbst darun kümmern. Später erhielt ich vom Jobcenter diesen Brief. Ich soll die Vaterschaftsanerkennung Kopie schicken, um zu überprüfen ob gegen die Person Unterhalt besteht oder bestanden hat.
Jetzt zu deinen Fragen.
"Falls der Vater den Unterhalt direkt an die Mutter gezahlt hat, hat diese entsprechend weniger vom Jobcenter erhalten."
"Wenn das Jobcenter den vom Vater gezahlten Unterhaltsbetrag so akzeptiert hat, kann es jetzt nichts mehr nachträglich von ihm einfordern - selbst wenn der Betrag damals zu gering gewesen wäre........"
- Der Vater hat direkt an die Mutter gezahlt, Jobcenter hat nie danach gefragt beim Antrag ganz früher.
- Jobcenter hat sehr wahrscheinlich es so akzeptiert sonst hätten die beim Antrag vor vielen Jahren es ja nachprüfen können. Hatten die aber nicht. Auch wenn ich heute weiß der Vater hätte damals mehr zahlen können.
"Auch Volljährige haben unter bestimmten Voraussetzungen noch Anspruch auf Unterhalt von den Eltern."
- Ich habe keinen Anspruch weil ich weder arbeite noch Ausbildung mache. Darf Jobcenter überhaupt was verlangen, wenn ich gar keine Ausbildung usw. mache?
"Es gibt zwar tatsächlich eine "Orientierungsphase", aber in dieser müsstest du dich zumindest intensiv auf eine Ausbildung vorbereiten - z.B. durch ein berufsvorbereitendes Jahr an einer entsprechenden Einrichtung o.ä......."
- aktuell wollen die mich in so Jugendmaßnahme reinstecken so steht hier im Eingliederungsvereinbarung Verwaltungsakt. Ich soll mit der Agentur für Arbeit mit dem Berufsberater besprechen. Ich will nicht machen. Bringt mich nicht weiter
"Bedarfsgemeinschaft ausscheiden"
- Wenn ich aus der Bedarfsgemeinschaft ausscheide möchte. Wie mache ich das? kann ich nicht einfach ausziehen oder meine Mutter zieht weg ohne mich und meldet mich beim Jobcenter ab. Oder sag ich wurde von ihr rausgeschmissen. Es wird schreiben von mir geben "ich akzeptiere es so" Wenn ich ehrlich bin brauche ich auch keine Jobcenter Leistungen mehr, bin total genvert von denen. Sanktionen, Zwänge usw..
Wohne dann woanders wenn endlich raus bin, gehe dann zu meiner Schwester und wohne erstmal dort ohne nervige Jobcenter. Oder gehe zu meiner Oma erstmal und suche dann in Ruhe einen Job oder Ausbildung. Was ist jetzt zu empfehlen jeder sag so oder so.
Es würde dir oder deiner Familie überhaupt nichts passieren, wenn du die geforderten Unterlagen beim Jobcenter einreichen würdest. .
Du könntest natürlich auch ganz einfach aus der Bedarfsgemeinschaft ausscheiden - dazu bräuchtest du einfach nur mitteilen, dass du keinerlei Leistungen mehr beanspruchst, was dann bedeuten würde: Für dich würde nichts mehr gezahlt - weder für deine Verpflegung noch deine Unterkunft o. ä.... und krankenvesichert wärst du auch nicht mehr...
Das Jobcenter will dich "in eine Maßnahme stecken"... Ja - und? Vielleicht ist dies deine Chance auf eine Ausbildung... du bist schon eine Weile volljährig und hast das bisher noch nicht alleine auf die Reihe gekriegt....
Es bringt dich nicht weiter? Weißt du überhaupt, wo du hin willst?
Du stehst dir selbst im Weg.... - und solange du das tust, kann dir Niemand mehr helfen....
Auch wenn Jobcenter die Unterlagen haben und sie sagen: meine Familie dürfte aber nichts passieren. Bringt es ja mich nicht weiter, weil mit den Eingliederungsvereinbarung vom Jobcenter nicht einverstanden bin und niemals es akzeptieren würde. Hätte sowieso verloren und dafür hätten die mehr daten von uns
Ja ich will Jobs machen, Aushilfe Job hatte schonmal gemacht in kleinen Umfang aber es war nur befristet. Ausbildung usw.. habe ich schon durch, habe alle Test gemacht vom Jobcenter, nix gefällt mir. Ich suche selber lieber was alleine. Dann muss meine Mutter mich bei der Familienversicherung anmelden. Dafür braucht man doch Meldeadresse oder?
Ich glaube ich hab mich entschieden raus aus der Bedarfsgemeinschaft. Du sagst ich soll darauf verzichten, wie mache ich das, darf man schon mit so jungen alter es selbst entscheiden? Angeblich dürfte meine mutter mich nicht so rausschmeißen weil noch unter 25 jahre alt bin, hat mir user gesagt. Wenn dann muss ich mit machen.
Vielleicht ist so besser meinte mutter zieht um und sag beim Jobcenter ich verzichte auf die Leistungen und trete aus. So richtig? Wie kriege ich am besten und ohne Probleme hin? Was muss ich auszufüllen bzw meine mutter? Oder reicht aus wenn meine mutter am jobcenter vor ort es sagt? Bis dahin bin ich weg? Es ist so verwirrend
Mönsch, natürlich dürfen die die Geburtsurkunde oder Vaterschaftfsanerkennung verlangen, wenn es um die Geltendmachung von Unterhaltsforderungen geht.
Warum wurde der Vater nicht bereits von euch angegeben?
Sorry wir beziehen schon immer Leistungen und fordern uns jetzt damit auf.
Dann haben die das einfach verpeilt und vergessen abzufragen.
Das hätte das Jobcenter eigentlich von Anfang an machen müssen.
Was wäre wenn ich aus der Bedarfsgemeinschaft verlasse, wird Jobcenter das volljährige Kind weiter damit auffordern? Denke nicht. Und die Mutter könnte in Ruhe, die Leistungen für sich selber beziehen richtig? Ich müsste einfach, irgendwie in die Runde kommen? Eine familienversicherung geht noch oder? also bis 23 jahre alt?
Es ist die Pflicht des Leistungsbezieher, alle Einkommensnachweise offen zu legen. Auch die des Unterhaltszahlers. Da hat man dann Pech gehabt - das JC kann dafür nicht haftbar gemacht werden.
Nein, fragehier3. Die zuviel geleisteten Zahlungen der letzten 5 Jahre müssen zurückzahlt werden. Ob du nun die BG verlässt oder nicht - so könnte ja jeder Betrüger (du bist keiner!) das machen.
Wer Sozialleistungen bezieht, der hat eben eine Mitwirkungspflicht und wenn man dem nicht nachkommt, dann muß man damit rechnen, dass das Geld gestrichen wird. Wenn bisher Unterhalt für den Sohn gezahlt wurde, dann ist es ja logisch, dass erst jetzt danach gefragt wird. Es muss jetzt eben geklärt werden, ob weiterhin Unterhaltsverpflichtungen bestehen, eigentlich wäre dein Sohn ja selbst dafür verantwortlich, aber wer von Sozialleistungen lebt, dem ist das meist zu viel Aufwand, gibt ja auch so Geld.
Wenn er die Auskünfte nicht erteilen will, dann ist das seine Sache, er kann natürlich ausziehen und auf der Strasse leben und betteln gehen für seinen Lebensunterhalt. Oder was ganz absurdes, er könnte arbeiten gehen. Dann braucht er nichts vorzulegen, aber wenn er Geld zum Leben und für die Wohnung haben will, dann muss er eben mitwirken.
Es ist daher eure Entscheidung, was ihr wollt. Das Jobcenter ist jedenfalls im Recht.
Danke für die Aufklärung die wollen ja vom volljähriges Kind (aber unter 25), diese Kopie. Die drohen nicht nur jetzt, sondern wollen auch früher überprüfen ob Anspruch gab. Sie hatte früher beim Antrag einen kleinen Geldbetrag reingeschrieben und Jobcenter fand ok und haben dann nicht weitergefragt. Aber seid der einstellung vom unterhalt wollen die jetzt die Papiere. Dürfen die zu viel gezahlte leistungen der letzten jahre, zurück verlangen, falls sich herausstellt der vater hätte sogar alles übernehmen können?
wenn es stimmen sollte. würde ich durch diese kopie meine eltern vernichten. dann lebe ich doch lieber auf der straße, will nicht gehasst werden. verstehe schon mit meiner oma nicht mal richtig.
Wenn sie meinen verlassen aus der bedarfsgemeinschaft ist die lösung, wird jobcenter dann an der mutter diese mitwirkung weiter verlangen denke nicht oder? ich bin ja volljährig also ist mein problem und nicht ihres, wie sie sagten.
Wie verlasse ich aus der bedarfsgemeinschaft am besten? Bitte helfen sie mir.
Sie hatte früher beim Antrag einen kleinen Geldbetrag reingeschrieben und Jobcenter fand ok und haben dann nicht weitergefragt
Warum?? Hat sie wenigstens den richtigen Betrag reingeschrieben?
Dürfen die zu viel gezahlte leistungen der letzten jahre, zurück
verlangen, falls sich herausstellt der vater hätte sogar alles
übernehmen können?
Ja natürlich. Deine Mutter hat Leistungen bezogen, die ihr nicht zustanden, wenn der Vater zu mehr Unterhalt fähig ist.
Wenn man nicht vom Amt lebt, kann man sagen: Okay, ich gebe mich mit so und so viel Unterhalt zufrieden, egal, ob der Vater mehr zahlen könnte.
Wenn man aber Leistungen bezieht, dann muss man den Unterhalt einklagen, bis zum letzten Cent!
wenn es stimmen sollte. würde ich durch diese kopie meine eltern
vernichten. dann lebe ich doch lieber auf der straße, will nicht gehasst
werden. verstehe schon mit meiner oma nicht mal richtig.
Das wird dir nichts bringen. Die Leistungen der Vergangenheit müssen zurückgezahlt werden. Antwortest du auf den Brief nicht, kann das JC noch weitere Maßnahmen durchziehen. Geb einfach ab, was die verlangen, sonst sitzt du bald noch tiefer drin.
Wenn sie meinen verlassen aus der bedarfsgemeinschaft ist die lösung,
wird jobcenter dann an der mutter diese mitwirkung weiter verlangen
denke nicht oder? ich bin ja volljährig also ist mein problem und nicht
ihres, wie sie sagten.
Deine Mutter ist für die Zahlungen der restlichen Jahre verantwortlich - für die ab deiner Volljährigkeit bist du verantwortlich.
Bitte sucht euch einen Anwalt mit einem Beratungsschein.
Am besten auch jetzt beim Amt zugeben, dass der Vater mehr hätte zahlen können.
Ansonsten kommt das Amt irgendwann selber drauf und dann gibt´s evtl. noch eine Anzeige.
Danke für die Rückmeldung, habe noch, was vergessen meine Schwester hatte auch mit uns Leistungen bezogen, aber sie vor 2 Jahren raus. Was ist mit ihr? Sie bekam keinen Brief oder die Mutter wurde danach gefragt.
Wenn es so stimmt, wieso hat Jobcenter mir den Brief geschickt? Und drohen uns auch noch, ob Unterhalt früher bestand, obwohl ich aber damals gar nicht volljährig war. Wieso schreiben die es hier rein?
Wenn ich aus der Bedarfsgemeinschaft verlasse, werden die doch nicht meine Mutter danach fragen oder? Sie bekam so Brief nicht mehr.
Bitte um Hilfe! Außerdem meine Mutter wusste nicht davon, wenn der vater früher sagte ich zahle nur so viel, dann ist es so. Besser als gar nix, und jetzt sowas.
Sie hat nur den mündlich vereinbarten Geldbetrag reingeschrieben, sie wusste nie, ob er mehr zahlen könnte, Jobcenter hat nie danach gefragt. Das mit dem Unterhaltsvorschuss und Titel ist schon lange her. Als ich noch 5 jahre alt war und man bekam nur maximal 6 jahre lang diesen Vorschuss. Wie ich erfahren habe zahlt der vater immer noch diesen Vorschuss ab, also der titel gibt noch. Aber nicht mehr für jetzt.
Wenn du öffentliche Gelder beanspruchst, musst du dir schon ein paar Fragen gefallen lassen. AlG 2 oder auch Sozialhilfe sind nur subsidiäre Ansprüche.
Gibt es vorrangige Ansprüche, sind diese auch in Anspruch zu nehmen.
Du bist zur Mitwirkung aufgefordert. Wenn du dieser nicht nachkommst, wird dein Antrag so lange nicht weiter bearbeitet. Dann bist du scheinbar nicht hilfsbedürftig.
Sorry wir beziehen schon immer Leistungen und fordern uns jetzt damit auf. Dürfen die beide Leistungen einstellen?
Schon "IMMER". Das hat dann jetzt vorerst ein Ende.
Was wäre wenn ich aus der Bedarfsgemeinschaft verlasse, wird Jobcenter das volljährige Kind weiter damit auffordern? Denke nicht. Und die Mutter könnte in Ruhe, die Leistungen für sich selber beziehen richtig? Ich müsste einfach, irgendwie in die Runde kommen? Eine familienversicherung geht noch oder? also bis 23 jahre alt?
Wenn ihr einfach nicht reagiert, geht das JobCenter garantiert nicht einfach zur Tagesordnung über.
Es ist eher denkbar dass man "vorsorglich" die Leistung einstellt, bis ihr die geforderten Unterlagen beibringt
Aber was wenn ich vor dem Termin aus der Bedarfsgemeinschaft verlasse? Dürfen die trotzdem einstellen? Es ist doch Kind Problem und nicht von der Mutter.
Ihr seid eine Bedarfsgemeinschaft und seid gemeinsam für die Beibringung der notwendigen Unterlagen verantwortlich.
dein jobcenter scheint irgendwie eine kleine klatsche zu haben. natürlich ist zu prüfen bei vater ob unterhalt eingefordert wurde. wenn dies nicht getan wurde, ist das für die letzten 18 jahre banane, da der unterhalt verfallen ist. er kann rückwirkend nicht eingefordert werden, auch nicht vom jobcenter. - vorausgesetzt vater wäre leistungsfähig.
wenn kind mit 18 in keiner schule oder ausbildung ist, dann ist auch kein unterhalt fällig, weder von vati noch von mutti.
erst dann wenn diese ausbildung angetreten wird, könnte unterhalt eingefordert werden. ist kind also gerade arbeitslos und im vollbezug, dann passiert seitens vati garnix. eine orientierungsphase gibt es nicht.
Jobcenter hat nie nach dem Vater eingefordert bzw uns danach gefragt. weil Meine Mutter hatte nur damals im hartz 4 Antrag reingeschrieben diesen kleinen betrag, jobcenter hat wohl ok gefunden. Also diesen Geldbetrag. Bis du dir sicher, also Jobcenter kann zu viel gezahlte Leistungen der letzten jahren nicht mehr zurückverlangen? Gibt dafür ein gesetz oder hast du es selbst erlebt? Wieso verlangen diese typen es? Ich weiß nur ein wenig dass mein vater es vielleicht früher den kompletten unterhalt zahlen könnte, aber bestimmt hat meine mutter und er auf diesen kleinen betrag mündlich geeinigt, dann später beim hartz 4 antrag diesen betrag rein geschrieben. seid der einstellung verlangen die von mir die kopie wer der vater sei. was mache ich jetzt? oder habe ich es falsch verstanden, dann kläre mich auf. danke danke schonmal :)
der unterhalt der gezahlt wurde, war das was deine eltern vereinbart haben oder vielleicht das jugendamt irgendwann mal berechnet wurde. wenn dein vater zu mehr nicht leistungsfähig war, dann ist es alles was er zahlen konnte. wenn ein titel bestand, der nie bedient wurde, dann ist ebenfalls alles in der vergangenheit verfallen, wenn er nicht immer wieder neu angemahnt wurde.
bestand kein titel, dann gibts da keine ansprüche für die vergangenheit. dein sb scheint ein bisschen verpeilt und übereifrig in die falsche richtung zu denken. hier hilft nur, die vaterschaftsanerkennung vorzulegen, die geburtsurkunde in kopie und sb zu fragen was er eigentlich will? vielleicht schaust du auch mal hier rein: www.elo-forum.org
So ich habe die komplette infos. Ich habe ihn nachgefragt, er muss bis heute den Unterhalt titel abbezahlen, ist der höchstbeitrag von damals, die stadt fordert ihn auf, sonst gibt Pfändung. Ich habe von ihm erfahren er hätte früher den höchst Beitrag zahlen können. Jetzt hat er frage, wenn ich die Geburtsurkunde abgebe (dort steht er drauf). Muss er rückwirkend bzw wir die zu viel geleisteten Zahlungen trotzdem zurückzahlen. Das sind für die letzten 5 jahre extrem viel. Glaube mehr als 30.000€. Noch was meine schwester hat auch noch mit uns hartz 4 damsls mit bezogen, ist aber mit 18 raus gegangen, das war vor 2 jahre (hier hatte der vater noch nicht eingestellt) Könnte Jobcenter hier nochmal nachprüfen? Dann müsste er bestimmt mehr als 30.000€ zurückzahlen und wir müssen vielleicht auch noch was beisteuern. OMG ich bin in einer richtigen schlimme Situation :(
Kannst du mich aufklären? Falls Jobcenter so machen darf, soll ich die Bedarfsgemeinschaft verlassen, würde man es umgehen können?
du bist in garkeiner situation, da dich das nicht betrifft. wenn er einen titel auferlegt bekommen hat, dann sind es deine eltern die gepennt haben. deine mutter hätte den titel einfordern müssen, hat sie wohl nicht und dein vater hätte ihn bedienen müssen.
gib die dinge an die das jc wissen will und lass die die dinge prüfen die im titel stehen. an wen auch imemr er das alles zahlt, was da noch offen ist, ist erstmal egal. aber der titel muss immer wieder angemahnt werden, sonst werden mit der zeit die zeiträume der vergangenheit verfristet.
wenn es also einen titel gab, hat deine mutter ein problem, da sie verpflichtet war das vorzulegen, den titel vorzulegen und zu fordern das geld gezahlt wird. sie hat leistungen erschlichen durch ihr vorgehen. lass die sache anrollen und guck was passiert.
Aber der Unterhalt Titel läuft ja nicht mehr. Nur der Vater zahlt jeden Monat für kleinen Betrag es noch ab. So hat er mir erzählt. Meine Mutter bekam den Unterhaltsvorschuss für maximal 6 Jahre lang, als ich noch ganz klein war. Maximal bis 12 Jahre alt, so hat sie mir erzählt. Wann genau sie bekam weiß nicht mehr, bestimmt als ich 5 jahre alt war, vielleicht auch schon früher.
Wieso soll ich den titel geben wenn der gar nicht mehr läuft, wurde schon lange benutzt als noch kein hartz 4 gab.
Ist es nicht besser zu verlassen aus diese Bedarfsgemeinschaft? Ich habe echt keine lust auf ärger, weil der brief ging an mich, ich bin ja volljährig. Wenn ich verlasse können die Vaterschaftsanerkennung gar nicht mehr verlangen oder? Ich beziehe dann ab sofort keine leistungen mehr und bin obdachlos.
Doch es wurde Unterhalt gezahlt 250€ pro Monat, seit Kind 18 ist nicht mehr. Und jetzt verlangen sie nicht mehr von der Mutter sondern vom Kind, es zu machen. also die kopie wer der vater sei
Was wäre wenn Kind aus der Bedarfsgemeinschaft verlässt, wird Jobcenter das volljährige Kind weiter damit auffordern? Denke nicht. Und die Mutter könnte in Ruhe, die Leistungen für sich selber beziehen richtig? Wenn Kind keine Schulden bei der Krankenkasse haben möchte und obdachlos ist oder nicht. Könnte man mit der familienversicherung noch schaffen, aber nur bis 23 jahre alt. Stimmt?