Unterhaltsvorschuß zu Unrecht?
Hallo,Meine Ex Freundin hat 4 Jahrelang Unterhaltsvorschuß für unseren gemwinsamen Sohn bezogen obwohl wir in einer Eheählichen Gemeinschaft gewohnt haben. Jetzt will das Jugendamt die Kohle von mir zurück . Meiner Meinung nach hat sie das zu Unrecht bezogen weil wir zusammen waren und mein Gehalt ja auch auf ihr Konto überwiesen wurde und sie das kommplette Geld zur verfügung hatte . Was kann ich tun ?
4 Antworten
Du solltest dich an die betreffende Stelle wenden, nämlich das Jugendamt.
So ganz werde ich aus dieser Story aber nicht schlau. Also ihr habt 4 Jahre zusammengelebt und du wusstest auch von dem Geld und hast da 4 Jahre zugeschaut? Ich meine dass die sich so nen Vorschuß irgendwann zurücholen ist ja weithin bekannt. Ihr habt dann einfach das Geld genommen und für euch war die Sache gegessen?
Schon klar. Dennoch finde ich die Story ein wenig merkwürdig und frage mich, ob und wie viel der Poster wohl hinterm Berg zurückhält. Ich meine die haben 4 Jahre zusammengelebt, sogar sein Geld ist auf ihr Konto gegangen und von der ganzen Unterhaltstsache hat er dann nichts gewusst? Mir kommt die ganze Sache ein wenig merkwürdig vor. Ich bin mir nicht so sicher, ob wir hier wirklich die ganze Wahrheit zu lesen bekommen haben, oder nur ein paar Randnotizen. Habe da arge Zweifel. Finde das so wie es oben steht arg unglaubwürdig.
Und wenn er das gewusst hat, dann ist es auch egal.
In D ist niemand verpflichtet solche Dinge zu "melden".
Also meine Ex hat Die Post verschwinden lassen. Ich habe von dem UV nichts gewußt.
Muß noch dazu Sagen gehe morgens 4.45 aus dem Haus und bin Abends 18.30 zu hause . Ich habe nie Post vom J-Amt gesehen.
Da du wegen des Zusammenlebens nicht barunterhaltspflichtig warst, kann das Jugendamt keine Ansprüche von dir auf sich überleiten.
Derjenige, der den Sozialbetrug begangen hat, muss das Geld auch zurückzahlen, also deine Ex-Freundin.
Gegen das Schreiben des Jugendamtes, falls es ein Bescheid ist, musst du Widerspruch einlegen und dann mal schauen was passiert.
Wird dem Widerspruch stattgegeben, hat sich die Sache für dich erleedigt, falls nicht musst du ggfls eine Abweisungsklage führen. In dem Fall bräuchtest du dann wohl einen Anwalt.
Du teilst dem Jugendamt mit, dass ihr diese 4 Jahre zusammen gelebt habt. Du warst hoffentlich dort gemeldet.
Ja, sie hat es zu Unrecht bezogen.
Das Jugendamt hat Dich erst nach 4 Jahren angeschrieben?
Das ist aber ein gemeinschaftlich begangener Betrug. Wie will er denn beweisen, dass er nichts davon bemerkt hat?
Nein, ist es nicht.
Er hat garantiert nicht den Antrag auf UVG unterschrieben.
Das kann nur sie alleine getan haben.
In Deutschland muß niemand Vergehen von anderen melden, ob er es bemerkt hat oder nicht ist da völlig wumpe.
Nichts. Du kannst EUCH BEIDE anzeigen. Ihr habt gemeinsam das Amt betrogen. Als ihr zusammen gelebt habt, hat dich das doch auch nicht gestört, dass sie Geld kassiert hat, das eigentlich DU hättest zahlen müssen.
Nein, er hat nicht den Antrag auf UVG gestellt, also hat er auch nicht betrogen.
Er hat aber doch wder den Antrag gestellt, noch war er Bezugsberechtigter. ;-)