Lohnpfändung wegen Unterhaltsrückstände
Hallo erstmal, ich habe eine Frage und weiß im moment nicht mehr wirklich weiter. Erstmal zu meiner Situation: Meine Tochter wird demnächst 3 Jahre alt und ich habe aufgrund dessen das die Mutter mir leider den Kontakt verweigert keinen Bezug zu der kleinen. Eine Vaterschaft wurde nach ca.1 1/2 jahren Rechtsstreit erwiesen. In dieser Zeit habe ich auch keinen Unterhalt gezahlt. Direkt nach dem Entscheid bekam ich sofort eine Unterhaltspfändung durch das Jugendamt ich habe dort ca. 1300€ Übergangsgeld durch die Bundeswehr bekommen. Soweit war dies ja in Ordnung. Nachdem ich dann keine Geld mehr durch die Bundeswehr bekam bezog ich 1 Monat lang Hartz IV und fand einen neuen Job über eine Zeitarbeistfirma. In dieser Zeitarbeitsfirma bin ich jetzt seit einem Jahr tätig und eine Übernahme in der Firma an der ich ausgeliehen bin steht kurz bevor. Ich habe damals zu begin der Arbeit das dem Jugendamt gemeldet und auch einen Gehaltsnachweis nachgeliefert(mein Gehalt beläuft sich zwischen 900 - 950€ netto). Jetzt meldet sich das Jugendamt nach einem Jahr mit einer weiteren Lohnpfändung so das mir nur noch 650€ bleiben(hab die Pfändung erst durch den Brief vom Gerichtsvollzieher mitgeteilt bekommen) würden zum Leben und mein Job in Gefahr steht (da vertraglich geregelt ist das mein Gehalt nicht gepfändet werden darf) und somit auch die Übernahme durch die Firma in der ich tätig bin. Ich hab auch noch aus meiner Jugendzeit ca. 3000€ Schulden und zur Zeit beziehen sich die Unterhaltsrückstände auch ca. 4500€. Jetzt meine Frage kann ich gegen diese Lohnpfändung vorgehen da ich ja unter dem Selbsterhalt liege und durch diese Pfändung mein Job in Gefahr ist und dies meine Lebenssituation deutlich erschweren würde in dem ich meine Schulden nicht mehr zahlen könnte und eine Übernahme in Gefahr steht durch die ich auch wieder Unterhalt zahlen könnte. Versteht mich bitte nicht falsch ich würde sehr gerne Unterhalt zahlen deshalb kämpfe ich auch so um meinen Job das ich übernommen werde und dadurch wieder zahlen könnte nur geht es zur Zeit leider nicht und mit 650€ sofern die Zeitarbeistfirma mich nicht kündigen sollte(diese Entscheidung steht noch aus aber die Übernahme wäre hinfällig) kann ich nicht wirklich meinen Lebensunterhalt decken. Für die Antworten bedanke ich mich schonmals. Lg
7 Antworten
also die lohnpfändung kann nur dein chef abwenden, indem er dem gericht mitteilt das er sie nicht anerkennt. sprich doch mal mit ihm, vielleicht hat er sie ja schon abgelehnt. ansonsten zur schuldnerberatung und da nachfragen oder anwalt.
ok danke schonmal eine erste Hilfe das der Chef dies nicht anerkennen kann wußte ich nicht dachte immer die sind auch erstmal fest gebunden daran.
Warst Du mal direkt beim Jugendamt? Rede mit den Bearbeitern, es gibt immer Ermessensspielräume. Wenn es dort keine Lösung gibt dann zum Anwalt oder zur Schuldnerberatung. Biete dem Jugendamt was an, auch Deinen anderen Gläubigern sonst bleibt nur die Privatinsolvenz.
sonder beruht sich rein auf das Recht des Kindes(obwohl es ja gesichert ist durch Unterhaltsvorschuss)
So ein Quatsch. Der Unterhaltsvorschuss ist ein Minimalbetrag, der unter dem normalen Unterhaltsanspruch liegt. Würdest du freiwillig zahlen, müsste nicht gepfändet werden. Eine Pfändung ist der letzte Weg, wenn väterlicherseits nicht mitgewirkt wird. Im Übrigen kann für Kindesunterhaltsansprüche der Selbstbehalt auch runtergesetzt werden, also unter den Pfändungsfreibetrag.
Mehr als den Willen zu Zahlen
Der Wille reicht nicht aus ;-), zahle einfach!
Du hast den Sachverhalt nicht gelesen oder??? Wenn ich könnte würde ich sofort zahlen und dafür kämpfe ich gerade!!!
Das ist alles schön und gut, was du da schreibst. Aber du hast ein Kind gezeugt. Das muss ernährt und angezogen werden. Das wird krank, das muss versorgt werden usw. Davon schreibst du nichts, wie die Mutter des Kindes das alles managt.
Die Mutter bekommt Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt das weiß ich, was weiter ist kann ich leider nicht sagen da ja die Mutter wie ich geschrieben hab mir das Kind vorenthält. Das ist mir klar ich bin ja auch bereit zu zahlen wenn ich zahlen kann daher kämpfe ich ja dafür das diese Pfändung nicht zustande kommt denn dann kann ich wirklich gar nicht mehr zahlen wenn ich dadurch meinen Job bzw. die bis jetzt gesichert Übernahme(was eindeutig mehr Geld bedeutet) verlieren würde.
@gs... darum (um die ex) gehts hier auch gerade garnicht....
das sind alles voll.... und alles andere dazu. habe ungefähr das selbe problem allerdings weit mehr schulden. Sehr viel mehr. Und von wegen das kind muß angezogen und gefüttert usw werden. Daran denkt die Mutter aber nicht wenn der Vater das Kind sehen will. Schön kassieren und das recht behalten das kind zu zeigen wann es ihr passt.Aber Deutschland ist sowas von ein besch... Land was solche sachen angeht. Und die von Jugendamt die kannst du du sowieso alle in der Pfe... Rauchen. Die mögen viele guten sachen tun aber wenn die einmal mist bauen dann glaubt eine komplette Famillie dran. So frust abgelassen.Nun zu dir. Du hast viel mehr rechte als du glaubst. Sehen kannst du dein kind IMMER. Egal ob du zahlen kannst oder nicht.Ob pfändung oder nicht. Laß dir nichts anderes erzählen.Weder von Jugendamt noch von der Ex. Aber was wichtiger ist laß das alles nicht vor dir hinziehen.Verschaffe klare verhältnisse den auch wenn es 18 jahre dauert die kommen auf dich zurück. Und über deine pfändungs freie grenze solltest du dich mal informieren. Die liegt nämlich viel höher als 650 Euro. Viel glück und geduld wünsch ich dir. Wirst es brauchen.
Das Jugendamt pfändet dirket ohne dich vorher zu kontaktieren?
Ja die Pfändung kam ohne vorheriger Androhung oder Kontakt durch das zuständige Jugendamt. Ich denke mal sie haben den alten Pfändungstitel nur neu aufleben lassen. Der letzte Kontakt vor der Pfändung war wie gesagt vor 1 Jahr bei dem ich meinen neuen Job angemeldet hab. Dachte das ging so alles in Ordnung da ich ja unter dem Selbserhalt bin und auch weiter keine Antwort erhalten habe(Ich weis sehr Naiv und vll. hätte ich selber mal nachfragen sollen ob das in Ordnung geht).
Ja ich war schon direkt beim Jugendamt und hatte auch schon des öfteren Kontakt mit der zuständigen Beraterin. Diese ist allerdings nicht gewillt mit mir gemeinsam eine Lösung zu finden sonder beruht sich rein auf das Recht des Kindes(obwohl es ja gesichert ist durch Unterhaltsvorschuss). Mehr als den Willen zu Zahlen und die Chanche auf Übernahme kann ich dem Jugendamt zur Zeit leider nicht bieten. Mit meinen anderen Gläubigern bin ich soweit im Reinen und zahle bereits alles ab, aber durch die Pfändung würde dies alles zusammenbrechen.