Spargeld/buch wird an Kindsunterhalt angerechnet?!
hallo, eine kurze und knappe frage.
Die Mutter meines Kindes bekommt den Unterhalt für den kleinen direkt übers Jugendamt/Unterhaltsvorschusskasse.
Nun habe ich in den letzten Monaten hier und da mal geld auf das KONTO DES KINDES überwiesen, mit dem vermerk es sei eben Spargeld, es soll also angelegt sein und ihm irgendwann zur verfügung stehen. Und soll eben kein Unterhalt darstellen.
Nun bekam sie einen brief sie müsse das gezahlte Geld, auch das was ich aufs Konto des kindes mit dem klaren vermerk Spargeld benannte zurückzahlen.
Ich habe dieses Geld doch meinem Kind zum sparen überwiesen, mit welcher rechtlichen Regelung also zählt das jugendamt diese Beträge nun also als Unterhaltsähnliche zahlungen ?!
5 Antworten
Das geht aus der rechtlichen Regelung hervor, dass der laufende Unterhalt zum Leben immer vorgeht vor dem Sparen für später. Und Unterhaltsvorschuss wird ja nur gezahlt, weil der Vater eben nicht zahlen kann. Wenn Du auf ein Sparbuch zahlen kannst, dann kannst Du auch den Betrag zum Unterhalt einsetzen und es ist nicht notwendig, dass der Staat dafür aufkommt. Daher wird das Geld natürlich angerechnet. Wenn deine Freundin von der Spareinlage gewusst hat, hätte sie es auch dem Jugendamt angeben müssen und wenn sie das versäumt hat, dann ist es sogar Sozialbetrug und sie kann außer der Rückzahlung noch eine Strafe kriegen oder kein Geld mehr in Zukunft. Wer UV beantragt, muss zusichern, dass er ALLE Leistungen fürs Kind vom Vater angibt, manchmal zählt man auch Sachleistungen wie Babynahrung und Windeln dazu, die man angeben muss.
Es kann nicht angehen, dass man Geld anspart, aber für den laufenden Unterhalt den Staat zahlen lässt. Daher wäre es zumindest sinnvoller gewesen, das Geld auf sich selbst zu sparen und es dem Kind später zukommen zu lassen. Dazu muss man einfach das Merkblatt des Jugendamtes gründlich durchlesen vorher. Dort steht alles drin und die Kindsmutter hat das ja auch unterschrieben.
Jetzt werdet ihr wohl in den sauren Apfel beißen müssen.
Die Regelung lautet
- laufenden Unterhalt
- rückständigen Unterhalt
- Ansparungen
Soweit ich weiß wird das dann als Einkommen des Kindes angesehen, genauso wie das Kindergeld, und somit voll angerechnet.
Auf der sicheren Seite wärest du, wenn du dem Kind Sachleistungen zukommen lässt, bzw. auf ein eigenes Sparbuch ansparst und dieses dann später dem Kind aushändigst. Du selber hast ja auch einen Selbstbehalt was du ansparen kannst. Wenn du dem Kind etwas zukommen lässt, geht die Unterhaltspflicht für den laufenden Unterhalt vor dem Ansparen auf zukünftige Ausgaben.
Du bist doch normal zum Unterhalt des Kindes verpflichtet, nicht das Jugendamt also ist das richtig so
http://www.gesetze-im-internet.de/uhvorschg/
Du darfst nichts für das Kind ansparen, dass muß zwingend vorrangig für den Unterhalt verwandt werden.
Ich glaube, wenn das spargeld statt vom Vater von der Oma kommt, darf es nicht angerechnet werden
Das spielt für das Jugendamt keine Rolle,was du zur Überweisung dazu schreibst,ausschlaggebend ist,dass das Geld von dir Überwiesen wurde !!! Da du und nicht das Jugendamt,zum Unterhalt verpflichtet ist,werden sämtliche Geldleistungen,die du deinem Kind oder der Ex - für das Kind überweist,als Unterhalt angesehen.Das du unter deinem Selbstbehalt liegst,ist hier nicht relevant,das ist deine eigene Sache,was du mit diesem Geld anstellst,nur überweisen darfst du nichts.Hättest ein Sparbuch für ihn anlegen sollen,auf das er ab dem 18 Lebensjahr selber zugreifen kann,dann würde so etwas nicht passieren.
Alles Geld was Du bezahlst muß zwingend zuerst für den aktuellen Kindesmindestunterhalt verwandt werden.
Bevor der nicht gezahlt ist, können keine Extrasummen von Dir aufs Sparbuch gezahlt werden.
Du mußt zuerst den Unterhalt (den Mindestunterhalt!!! Unterhaltsvorschuss ist ja weniger) begleichen. Dann kannst Du etwas zahlen, das fürs Kind gespart werden kann.
Darum gehts ja nicht, ich bin von der zahlung vorerst freigestellt da mein Arbeitsentgeld unterm Selbstbehalt liegt, somit zahlt vorerst weiterhin die Unterhaltsvorschusskasse.
Die frage ist aber, Wenn ich Geld auf das Konto meines Sohnes überweise das beschrieben als Spargeld von mir an meinen Sohn und nicht als Unterhalt anzusehen ist, ihr angerechnet wird.
Da hätte ich gern mal eine gesetzliche Grundlage, denn theoretisch macht dieses vorgehen ja jedes Sparen für den kleinen unmöglich.