Unterhatsvorschuss fordert Rückzahlung wg angeb Überzahlung?
Unterhaltsvorschuss fordert Rückzahlung & Kontoauszug.Dürfen die das?? Sehr geehrte Damen und Herren,
Seit November bis jetzt (februar) hat mir der vollberufstätige Kindsvater je 100-150€ überwiesen mit der Absicht, meine Rechnungen für ihre Geburtstags-(November) und Weihnachtsgeschenke auszugleichen. Sprich: Der Kindsvater hat mit seiner Familie zusammengeschmissen und die Geschenke bezahlt. Dies hat er zum ersten Mal getan, vorher habe ich keinen Cent von ihm sehen dürfen. Für Februar war jedoch keine Zahlung vereinbart, jedoch hat er sie trotzdessen getätigt, was ich aber überhaupt nicht auf dem Schirm hatte. Ich weiß wann ich wie viel Geld bekomme und ziehe daher nicht regelmäßig Kontoauszüge.
Nun ist es so, dass der KV beim Jugendamt behauptet, er hätte die letzten 4 Monate Unterhalt gezahlt, weshalb das Jugendamt die Leistungen ab Januar einstellte und eine Rückzahlung wegen "Überzahlung" fordert. Morgen habe ich ein persönliches Gespräch indem ich Stellung nehmen soll. JA sagte mir, ich solle Kontoauszüge mitbringen.
Nun bin ich wirklich in Panik, weil ich mich sehr hintergangen von beiden fühle. Es kommt alles plötzlich Schlag auf Schlag und hätte ich das gewusst, dann hätte ich das Geld niemals angenommen.
Für Februrar würde ich zurück zahlen, dass war schließlich nicht abgesprochen. Jedoch glaube ich mich im Recht was die vorherigen Zahlungen betrifft, da es sich ja um nov,dez und jan dreht, und ich da tatsächlich noch ein paar Rechnungen von den Geschenken hier habe.
Meine Fragen: Dürfen die das? Können die darauf bestehen, alle Rechnungen der Vollständigen Summe einzusehen? Haben die das Recht meine Auszüge komplett einzusehen, oder darf ich abgesehen von den Zahlungseingängen des KV''s den Rest "übermalen"? War ich dazu verpflichtet die Zahlungen zu melden, obwohl nie die Rede von Unterhalt war und auch im Verwendungszweck nur "Geld für Marie"(Name geändert) steht? Dürfen die eine Rückzahlung fordern? Was sind meine Möglichkeiten darauf zu reagieren bzw was wäre das klügste? Einfach zurück zahlen oder mich durchboxen?
Bitte helfen sie mir, es drängt zeitlich sehr und ich habe einfach zu wenig Know How für ein solch wichtiges Gespräch :( ich habe leider nicht so viel Geld und kann somit nicht viel für die Antwort bieren, aber ich hoffe wirklich sehr, dass sich ein Anwalt erbarmt und mir hilft :(
7 Antworten
du hast da ganz schlechte karten. das was da geflossen ist, sind einnahmen aus unterhalt vom kindesvater. das wäre deinerseits anzeigepflichtig gewesen. wenn du glück hast bekommst du keine anzeige wegen leistungserschleichung.
warum lässt du den unterhalt über das jugendamt nicht festlegen, berechnen und lässt einen titel festlegen. den kannst du dann monatlich pfänden und hast deinen umgang.
Ich würde mal sagen, da hat er dich ganz schön gelinkt. Natürlich hättest du solche Zahlungen melden müssen, denn du hast ja Geld erhalten für dein Kind und hast unterschrieben, dass du es melden wirst, jeder Zahlungseingang. Rechnungen zu bezahlen ist natürlich Teil des Unterhaltes, dafür ist er da, daher hat dir dann kein Unterhaltsvorschuss zugestanden.
Und wenn der Vater und seine Familie ein Weihnachtsgeschenk kaufen wollen, dann sollten sie das tun, aber sie sollten auf keinen Fall Geld an dich zahlen, denn dann ist es wieder Unterhalt. So geht es nicht und du wirst es zurückzahlen müssen. Du musst aufpassen, dass sie dir nicht ganz das Geld streichen und er dann eben nicht mehr zahlt.
Wenn du Leistungen beziehst, solltest du immer alles melden, was eingeht, sonst handelst du dir immer Ärger ein.
Da wirst du wohl schlechte Karten haben und den zu unrecht bezogenen Unterhaltsvorschuss zurück zahlen müssen !
Das JA hat sicher vom Kindsvater Einkommensnachweise gefordert und er soll Unterhaltsvorschuss zurück zahlen weil er laut Einkommen hätte zahlen können und da hat er dann angegeben das er ab November Unterhalt gezahlt hat.
Was da nun im Verwendungszweck stand oder nicht ist für das JA irrelevant,du hast für das gemeinsame Kind Geld vom Kindsvater erhalten und das alleine zählt für das JA.
Der Kindsvater ist nicht verpflichtet dir außer dem Unterhalt noch extra Gelder für Geschenke zu zahlen,da kann ich dir nur sagen,dann hätte er es dir schon in bar geben müssen,dass solltest du dir für die Zukunft auch merken.
Auch spielt es keine Rolle was er zu dir gesagt hat,fakt ist,es ist nachweisbar Geld auf deinem Konto eingegangen,was vom Kindsvater stammt und wenn dann noch im Verwendungszweck steht das es für die Tochter ist,dann ist für das JA klar das es Unterhalt ist bzw.es muss es als Unterhaltszahlung ansehen und dann hast du ggf.mehr bekommen und das wollen sie zurück.
Sicher kannst du alles schwärzen was Abzüge / Überweisungen betrifft,dass geht das JA nichts an.
Du wärst natürlich auch verpflichtet gewesen dem JA die Zahlung vom Kindsvater mitzuteilen wenn du es aufs Konto bekommst,denn dann hat der Kindsvater auch einen Nachweis das Gelder fürs Kind gezahlt worden.
Auf Stur zu stellen bringt dir hier gar nichts,da würde dir auch ein Anwalt nicht helfen können,du kannst beim JA zwar deine Version erzählen,dass dieses Geld laut Aussage des Kindsvaters für Geschenke gedacht war,aber das wird das JA nicht interessieren,die Geschenke hättest du dann eben vom Unterhalt kaufen müssen.
Vereinbar mit dem JA eine Ratenzahlung,etwas anderes wird dir nicht übrig bleiben.
Bist hartz4 und stellst noch Forderungen? 😂
Du weißt wie das dort läuft. Wer Unterhalt bekommt und dann noch zu unrecht Hartz4, bekommt eine Sperre oder muss es zurück zahlen. So einfach siehts aus und ja, die dürfen deine Kontoauszüge einfordern.
Bist hartz4 und stellst noch Forderungen?
Ja, stell dir vor, auch "Hartz4"-Empfänger haben Rechte! Und sie dürfen sich wehren!
Hier steht nichts davon, dass sie ALG2 bekommt, hier geht es um Unterhaltsvorschuss.
"und hätte ich das gewusst, dann hätte ich das Geld niemals angenommen."
wie kommst du auf die seltsame idee das du geld dann einfach nicht annimmst und der steuerzahler dir das ja dann ausgleichen darf?
wenn der vater dir geld gibt oder überweist macht er in finanzieller hinsicht was für das kind. da zahlt der steuerzahler dann antürlich weniger vorschuss.
das amtz hat da schon das recht die auszüge der letzten monate zu prüfen.
schwärzen kannst du den betreff immer wenn etwas abgeht, dann muss aber der betrag erkennbar sein.
bei zugängen muss dann schon erkennbar sein das es nicht für das kind ist.
alles komplett schwärzen geht da dann natürlich nicht
Ich würde Geld für Geburtstags- und Weihnachtsgeschenke auch nicht annehmen. Soll der Vater und die Familie doch die Geschenke selbst kaufen.
Ich würde der Mutter hier ganz bestimmt keinen Vorwurf machen...