Unterhaltspflichtiger Vater kürzt einfach den Unterhalt. Darf er das?
Hallo,
ich bin Mutter von zwei Kindern (5 und 8 Jahre) und seit einem Jahr von meinem Exmann geschieden. Vor Gericht wurde eine Unterhaltssumme von 725 Euro festgelegt. Vor zwei Tagen bekomme ich eine Whatsapp-Nachricht von meinem Exmann, dass es bei ihm finanziell momentan nicht gut steht und er deswegen den Unterhalt kürzt. Heute hatte ich dann prompt nur noch 520 Euro von ihm überwiesen bekommen. Jetzt meine Frage...darf er das einfach so kürzen und mir vor allem erst so kurz vorher Bescheid geben? Ich bin nur Teilzeit berufstätig und arbeite für den Mindestlohn, mein Gehalt wird erst Mitte des Monats ausgezahlt, aber sämtliche Fixkosten sind nächste Woche fällig. Da fehlen diese 200 Euro jetzt natürlich gewaltig.
Noch kurz zu meinem Ex..... Kettenraucher, fährt einen Neuwagen, hatte seinen super bezahlten Job gekündigt (bevor er die Scheidung eingereicht hat), wohnt mietfrei im Hause seiner oma und hat seine reichen Eltern im Nacken sitzen. Mit Geld umgehen konnte er noch nie, weil er immer sofort Geld von seinen Eltern bekommen hat, wenn er mal wieder pleite war.
Anwalt und Jugendamt sind heute leider nicht mehr erreichbar, werde mich am Montag natürlich sofort drum kümmern, aber ich hoffe, dass sich hier jemand ein bisschen damit auskennt. Sonst wird das ein sehr langes Wochenende :)
5 Antworten
Regele das über deinen Anwalt, vielleicht tritt das Jugendamt auch ein und gibt dir die fehlende Summe. Die holt sie sich natürlich bei dem Vater der Kinder zurück. Wenn ein Gericht den Unterhalt festgelegt hat, dann kann er nicht einfach weniger überweisen, weil er im Moment knapp ist. Der Unterhalt der Kinder geht IMMER vor, da muss er eben etwas kürzer treten.
Ich habe geschrieben VIELLEICHT gibt das Jugendamt und nicht BESTIMMT; okay?
Nein einfach selber entscheiden darf er es nicht wenn er weniger Geld hat muss er es beweisen und dann muss er den Titel abändern lassen. Also bekommst schon dein Geld. Kümmer dich einfach darum.
Geh Montag aufs Jugendamt, errichte ggf. eine Beistandschaft für deine Kinder und die teilen ihm mit, dass er zahlen muss und dass ansonsten gepfändet werden wird. Auch die Pfändung können die dann veranlassen.
Aber du solltest dich drauf einstellen, dass das etwas Zeit in Anspruch nimmt, die du überbrücken musst.
Wenn er nun tatsächlich weniger verdienen würde, müsste er den bestehenden Titel erst entsprechend "abändern" lassen, um tatsächlich auch weniger zahlen zu dürfen. Bis dahin hast du Anspruch auf die "volle Summe", könntest den fehlenden Betrag von ihn einklagen/ pfänden lassen. - Wende dich diesbezüglich an deinen Anwalt!
Nein das darf er nicht, wenn ein Richter das so festgelegt hat, dann muss er das auch bezahlen. Geh am besten gleich zum Anwalt.
das Jugendamt gibt 100 pro keine fehlende Summe, wie kommst du denn auf diesen Schwachsinn. Beim Jugendamt gibt es nur Unterhaltsvorschuss aber bei über 500 Euro für 2 Kinder ist man da ja schon weit über dem Satz für Unterhaltsvorschuss, da gibt es nicht auch noch Extrageld dazu.
UV ist für Alleinerziehende reserviert, die keinen Unterhalt kriegen.