Unterhaltsplichtig nach 4 Jahren Zeitsoldat bei der Bundeswehr?
Hallo,
ich bin jetzt 22 und war 4 Jahre Zeitsoldat bei der Bundeswehr. Meine Dienstzeit endet zum 30.09.2012. Ab dem 01.10.2012 beginne ich eine Berufsausbildung, da ich nach meinem Realschulabschluss sofort zur Bundeswehr gegangen bin ohne vorher eine Ausbildung gemacht zu haben. Ich wohne bei meiner Mutter, meine Eltern sind geschieden. In der Bundeswehrzeit zahlte mein Vater keinen Unterhalt, ist er jetzt solange ich in Ausbildung bin wieder verpflichtet welches zu zahlen? Er sagt, da ich 4 Jahre eigenes Einkommen hatte, müsste er nicht mehr zahlen. Ist das so richtig? Ich wäre euch sehr verbunden wenn ihr mir weiterhelfen könntet! Vielen lieben Dank im Voraus.
7 Antworten
Da es sich um eine Erstausbildung handelt dürfte ab dem 01.10. ein Unterhaltsanspruch für den Zeitraum der Berufsausbildung dem Grunde nach bestehen.
Dein Unterhaltsbedarf bestimmt sich nach den zusammengerechneten unterhaltsrelevanten Einkommen beider Eltern und kann in der Düsseldorfer Tabelle in der 4. Altersstufe abgelesen werden.
Wie sich das unterhaltsrechtliche Einkommen bestimmt steht in den unterhaltsrechtlichen Leitlinien des zuständigen OLG.
Vom abgelesenen Tabellenbetrag wird das Kindergeld und die Ausbildungsvergütung, in den meisten OLG-Bezirken vermindert um 90,-€ ausbildungsbedingten Aufwand, abgezogen.
Solltest du weiteres eigenes Einkommen (Zinseinahmen) oder Vermögen haben, so wird dies auch angerechnet.
Sollte jetzt noch ein Restbedarf bestehen, so wird dieser auf die Eltern, je nach Einkommen, aufgequotelt.
Hierbei müssen noch vorrangig Unterhaltsberechtigte und die jeweiligen Selbstbehalte beachtet werden.
Falls du noch Fragen hast, einfach die Kommentarfunktion benutzen!
Ich danke dir für diese ausführliche Antwort!
War sehr hilfreich!
Dein Vater ist dir wieder unterhaltspflichtig,da du derzeit nicht in der Lage bist,deinen Unterhalt selbst zu bestreiten,noch keine Ausbildung absolviert hast und noch unter 25 bist.
Sollte er sich weiter weigern zu zahlen,musst du dir nicht mal einen Anwalt nehmen.Geh einfach zum Amt und beantrage Unterhaltsvorschuss.Und wenn die zahlen sollen,werden die plötzlich ganz munter und aktiv und werden deinem Vater von sich aus Druck machen,seine Vermögensverhältnisse offen zu legen und dir Unterhalt zu zahlen.
Es gibt keine Altersgrenze von 25 Jahen im Familienrecht.
Geh einfach zum Amt und beantrage Unterhaltsvorschuss.......
Das ist gelinde gesagt Blödsinn. Unterhaltsvorschuss gibt es nur für Kinder, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben!
Nur leider falsch. (Antwort Apfelkind)
Deine 4 Jahre Bundeswehrzeit sind einer ersten abgeschlossenen Ausbildung gleich zu setzen. Wenn du dich jetzt weiter bilden willst, ist das dein eigenes Vergnügen. Übrigens kannst du Schulabschlüsse auch berufsbegleitend nachholen. (Abendgymnasium)
Welcher Abschluss soll denn hierbei erreicht worden sein?
Eine Ausbildung zum Unteroffizier od, Offizier gilt laut BBiG als Berufsaubildung.
3 Jahre Ausübung eines Berufes kommt einem Abschluss gleich.
Welcher Abschluss denn bitte und welchen Beruf kann man damit ausüben?
Und wenns geht dann noch ein Urteil darüber, dass in solchen Fällen kein Unterhalt mehr gezahlt werden muss.
Bisher haben die Eltern ja noch keine Ausbildung finanziert, diese schulden sie jedoch dem Kind (§ 1610 Abs. 2 BGB).
Es gibt nach dem ausscheiden aus der Bundeswehr sog. Übergangsgebührnisse. So ist für Dich der Berufsförderdienst zuständig. Ggf. auch die ARGE weil es für Zeitsoldaten hier Sonderregelungen zum ALG I Bezug gibt.
Daß Dein Vater für dich noch zahlen muß ist nach mind. 3 Jahren Verdienst nur in Sonderfällen möglich was hier offensichtlichnicht der Fall ist.
Hallo, nein, dein Vater muss dir nix mehr zahlen. Du wohnst bei Mama. Wenn die dich nicht haben will, muss sie dir unterhalt zahlen oder aber dich behalten bis du 25 bist.
so sehe ich das
Wenn deine Mama aber zb Hartz 4 bekommt , dann biste fürs 1 beim Amt richtig , es zählt ja dann als wohngemeinschaft ...
Wenn die dich nicht haben will, muss sie dir unterhalt zahlen
Wenn eine Unterhaltspflicht der Eltern begründert wird, dann gilt die auch für beide!
Warum sollte denn nur die Mutter für den Unterhalt aufkommen? Das ist familienrechtlich gesehen unsinnig.
Vier Jahre Bundeswehr sind einer Erstausbildung gleich zu setzen. Er macht also jetzt eine ZWEiTAUSBILDUNG
Mit welchem Abschluss endet denn die Zeit als Soldat?
Hast du auch ein Urteil dazu?
Einen Abschluss habe ich nach den 4 Jahren KEINEN!
War so gesehen nur ein AUSÜBEN eines Berufes!
Eben, und daher ist der An.spruch auf Ausbildungsunterhalt noch nicht verbraucht.
Die Eltern mussten ja wohl damit rechnen, dass du nach der Bundeswehrzeit noch eine Ausbildung machen würdest. Daher gehe ich davon aus, dass du einen Unterhaltsanspruch geltend machen kannst.
Mir ist jedenfalls kein anderslautendes Urteil bekann.
Es wird zwar von manchen hier etwas anderes behauptet, die können ihre Behauptungen jedoch nicht belegen.
Vielen lieben Dank für die super Antwort!