Unterhaltsplichtig nach 4 Jahren Zeitsoldat bei der Bundeswehr?

7 Antworten

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Da es sich um eine Erstausbildung handelt dürfte ab dem 01.10. ein Unterhaltsanspruch für den Zeitraum der Berufsausbildung dem Grunde nach bestehen.

Dein Unterhaltsbedarf bestimmt sich nach den zusammengerechneten unterhaltsrelevanten Einkommen beider Eltern und kann in der Düsseldorfer Tabelle in der 4. Altersstufe abgelesen werden.

Wie sich das unterhaltsrechtliche Einkommen bestimmt steht in den unterhaltsrechtlichen Leitlinien des zuständigen OLG.

Vom abgelesenen Tabellenbetrag wird das Kindergeld und die Ausbildungsvergütung, in den meisten OLG-Bezirken vermindert um 90,-€ ausbildungsbedingten Aufwand, abgezogen.

Solltest du weiteres eigenes Einkommen (Zinseinahmen) oder Vermögen haben, so wird dies auch angerechnet.

Sollte jetzt noch ein Restbedarf bestehen, so wird dieser auf die Eltern, je nach Einkommen, aufgequotelt.
Hierbei müssen noch vorrangig Unterhaltsberechtigte und die jeweiligen Selbstbehalte beachtet werden.

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Chrizz51 
Beitragsersteller
 23.06.2012, 11:54

Ich danke dir für diese ausführliche Antwort!

War sehr hilfreich!

Dein Vater ist dir wieder unterhaltspflichtig,da du derzeit nicht in der Lage bist,deinen Unterhalt selbst zu bestreiten,noch keine Ausbildung absolviert hast und noch unter 25 bist.

Sollte er sich weiter weigern zu zahlen,musst du dir nicht mal einen Anwalt nehmen.Geh einfach zum Amt und beantrage Unterhaltsvorschuss.Und wenn die zahlen sollen,werden die plötzlich ganz munter und aktiv und werden deinem Vater von sich aus Druck machen,seine Vermögensverhältnisse offen zu legen und dir Unterhalt zu zahlen.

Chrizz51 
Beitragsersteller
 23.06.2012, 11:54

Vielen lieben Dank für die super Antwort!

Eifelmensch  23.06.2012, 12:26
@Chrizz51

Es gibt keine Altersgrenze von 25 Jahen im Familienrecht.

Geh einfach zum Amt und beantrage Unterhaltsvorschuss.......

Das ist gelinde gesagt Blödsinn. Unterhaltsvorschuss gibt es nur für Kinder, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben!

DerHans  23.06.2012, 15:08
@Chrizz51

Nur leider falsch. (Antwort Apfelkind)

Deine 4 Jahre Bundeswehrzeit sind einer ersten abgeschlossenen Ausbildung gleich zu setzen. Wenn du dich jetzt weiter bilden willst, ist das dein eigenes Vergnügen. Übrigens kannst du Schulabschlüsse auch berufsbegleitend nachholen. (Abendgymnasium)

Eifelmensch  23.06.2012, 12:22

Welcher Abschluss soll denn hierbei erreicht worden sein?

Schlauerfuchs  23.06.2012, 12:45
@Eifelmensch

Eine Ausbildung zum Unteroffizier od, Offizier gilt laut BBiG als Berufsaubildung.

DerHans  23.06.2012, 13:25
@Eifelmensch

3 Jahre Ausübung eines Berufes kommt einem Abschluss gleich.

Eifelmensch  23.06.2012, 16:53
@DerHans

Welcher Abschluss denn bitte und welchen Beruf kann man damit ausüben?
Und wenns geht dann noch ein Urteil darüber, dass in solchen Fällen kein Unterhalt mehr gezahlt werden muss.

Bisher haben die Eltern ja noch keine Ausbildung finanziert, diese schulden sie jedoch dem Kind (§ 1610 Abs. 2 BGB).

Es gibt nach dem ausscheiden aus der Bundeswehr sog. Übergangsgebührnisse. So ist für Dich der Berufsförderdienst zuständig. Ggf. auch die ARGE weil es für Zeitsoldaten hier Sonderregelungen zum ALG I Bezug gibt.

Schlauerfuchs  23.06.2012, 12:46

Daß Dein Vater für dich noch zahlen muß ist nach mind. 3 Jahren Verdienst nur in Sonderfällen möglich was hier offensichtlichnicht der Fall ist.

Hallo, nein, dein Vater muss dir nix mehr zahlen. Du wohnst bei Mama. Wenn die dich nicht haben will, muss sie dir unterhalt zahlen oder aber dich behalten bis du 25 bist.

so sehe ich das

kochanie1990  22.06.2012, 19:00

Wenn deine Mama aber zb Hartz 4 bekommt , dann biste fürs 1 beim Amt richtig , es zählt ja dann als wohngemeinschaft ...

Eifelmensch  23.06.2012, 08:00
@kochanie1990

Wenn die dich nicht haben will, muss sie dir unterhalt zahlen

Wenn eine Unterhaltspflicht der Eltern begründert wird, dann gilt die auch für beide!
Warum sollte denn nur die Mutter für den Unterhalt aufkommen? Das ist familienrechtlich gesehen unsinnig.

DerHans  23.06.2012, 12:13
@Eifelmensch

Vier Jahre Bundeswehr sind einer Erstausbildung gleich zu setzen. Er macht also jetzt eine ZWEiTAUSBILDUNG

Eifelmensch  23.06.2012, 12:28
@DerHans

Mit welchem Abschluss endet denn die Zeit als Soldat?
Hast du auch ein Urteil dazu?

Chrizz51 
Beitragsersteller
 23.06.2012, 15:17
@Eifelmensch

Einen Abschluss habe ich nach den 4 Jahren KEINEN!

War so gesehen nur ein AUSÜBEN eines Berufes!

Eifelmensch  23.06.2012, 19:14
@Chrizz51

Eben, und daher ist der An.spruch auf Ausbildungsunterhalt noch nicht verbraucht.

Die Eltern mussten ja wohl damit rechnen, dass du nach der Bundeswehrzeit noch eine Ausbildung machen würdest. Daher gehe ich davon aus, dass du einen Unterhaltsanspruch geltend machen kannst.
Mir ist jedenfalls kein anderslautendes Urteil bekann.

Es wird zwar von manchen hier etwas anderes behauptet, die können ihre Behauptungen jedoch nicht belegen.