unterhaltzahlung während der bundeswehrzeit
Muß ich Unterhalt zahlen, wenn der Sohn (20) freiwillig zur Bundeswehr geht?
5 Antworten
Nein, da das Einkommen wesentlich höher ist und somit kein Bedarf mehr besteht für die Zahlung des Unterhaltes.
Nein, weder beim heutigen Freiwilligendienst und auch nicht bei der früheren Wehrplicht.
Der junge Erwachsene wegen des Wehrsolds nicht bedürftig, kann also keinen Unterhalt beanspruchen.
Man ist als geradlinig Verwandter immer unterhaltspflichtig, es ist dabei irrelevant ob man in aufsteigender oder absteigender Linie miteinander verwandt ist, § 1601 BGB. Es hängt aber davon ab wie hoch der Bedarf, die Bedürftigkeit und die Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten ist.
Der Wehrsold wird dann beim Unterhalt natürlich berücksichtigt und der Unterhaltsanspruch mindert sich entsprechend. Ich habe ja geschrieben: Bedarf, Bedürftigkeit, ...
Man ist als geradlinig Verwandter immer unterhaltspflichtig
Das stimmt doch nicht!
Hier fehlt es doch schon an der Bedürftigkeit nach § 1602 BGB
Unterhaltsberechtigt ist nur, wer außerstande ist, sich selbst zu unterhalten.
Ohne Unterhaltsberechtigung gibt es auch keine Unterhaltspflicht!
Nein. Zum einen besteht Unterhaltspflicht nur für die Zeit einer Berufsausbildung, zum Anderen sind alle Einkünfte die der Unterhaltspflichtige erzielt vom Unterhalt (genauer vom Bedarf) abzuziehen.
Ein QRF-Verband war als schneller Eingreifverband (Quick Reaction Force) die operative Reserve des Kommandeurs einer regionalen Verantwortungszone ...
Also muß ich weiterhin Unterhalt zahlen, obwohl er Wehrsold bekommt?