Wann muss man Seinen Kindern Unterhalt zahlen?
meine Eltern sind geschieden und meine Mutter zahlt mir Unterhalt da ich bei meinem Vater gewohnt habe. Jetzt bin ich ausgezogen und 18 und bekomme meinen Unterhalt selber mein Vater weigert sicher aber mir Geld zu zahlen?Ist er wie meine Mutter verpflichtet mir Geld zu zahlen? Und wenn er etwas zahlen muss muss meine Mutter dann weniger Unterhalt für mich zahlen?
10 Antworten
Ab 18 sind beide Elternteile unterhaltsverpflichtet wenn Bedarf besteht.
Du bist in Ausbildung? Du gehst noch zur Schule?
Mit eigener Wohnung stehen dir 860 Euro zu inkl. Kindergeld. Da du dich jetzt auf Rang 4 der Unterhaltsberechtigten befindest, muss erstmal geschaut werden ob dir Jemand im Unterhalt vor geht und ob deine Eltern überhaupt leistungsfähig sind.
Ihr Selbstbehalt liegt bei 1400 Euro netto.
Gehe zum Jugendamt und bitte um Hilfe bei der Berechnung. Solltest du mit dem Jugendamt nicht weiter kommen, dann gehe zum Amtsgericht und besorge dir einen Beratungsschein und dann gehst du damit zum Anwalt.
Wer was also zahlen kann und muss errechnet sich nach deren Einkommen und vorrangigen Unterhaltsberechtigten. Es kann also durchaus sein, dass dein Vater nicht zahlen muss, weil er z.B. neu verheiratet ist, jüngere Kinder hat und eine neue Ehefrau mit Unterhaltsansprüchen... Aber das kann dann das Jugendamt für dich klären, die jungen Erwachsenen zwischen 18 und 21 zur Seite stehen.
Das Kindergeld kannst du im übrigen auf dich abzweigen lassen! Eigenes Einkommen wie eine Ausbildungsvergütung wird im übrigen (bis auf 100 Euro Pauschale) angerechnet und BAföG wäre vorrangig zu beantragen...
Ja genau! Vielen Dank für die hilfreiche Antwort!!
Bitte gerne :-).
Wenn du volljährig bist, (und in einer Ausbildung bist!) sind beide Eltern zum Barunterhalt verpflichtet. (jeder zur Hälfte) Das setzt natürlich ihre Leistungsfähigkeit voraus.
Das kann aber auch in Naturalien oder einem Zimmer abgegolten werden...
Jeder zur Hälfte? Seit wann das denn? Es wird wie bei Minderjährigen gequotelt, der Selbstbehalt steigt auf 1400, der Unterhaltsberechtigte fällt auf Rang 4 mit eigener Wohnung...
Wenn er dich nicht rausgeworfen hat - braucht er nicht
Hast Du eine abgeschlossene Berufsausbildung? Wenn ja, muss keiner von Beiden mehr Unterhalt zahlen.
Aber das findest Du alles im Netz ;)
Du kannst das Kindergeld an dich abzweigen lassen = 204,-- Euro. Dann stehen dir noch 644,-- Euro zu.
Sollte deine Mutter aufgrund der von dir genannten Vereinbarung vor dem Familiengericht diesen Betrag oder mehr zahlen, ist dein Vater raus.
Lese gerade du studierst: also BAföG Antrag stellen! Dort wird auch automatisch die Leistungsfähigkeit der Eltern geprüft.