Kindergeld Abzweigung bei der Bundeswehr?
Hallo.
Nach der Frage mit dem BAB jetzt eine Frage wegen dem Kindergeld.
- Mein Vater arbeitet bei der Bundeswehr
- Das Kindergeld wird auf sein Konto überwiesen (ich wohne seit 6 Jahren nicht mehr Zuhause)
- Ich bin Azubi in der ersten Ausbildung
- Kindergeld wird NICHT vollständig an mich überwiesen (ohne Gründe)
- Abzweigungsantrag bei der Familienkasse nutzlos, weil die Bundeswehr zuständig ist
- Bundeswehr behauptet am Telefon das Geld steht mir nicht zu
Hat jemand eine Ahnung wie ich einen Abzweigungsantrag bei der BW stellen muss, damit die mir das Kindergeld auf mein Konto zahlen? Und wie dieser Antrag aussehen muss, damit er nicht wieder abgewimmelt werden kann?
Danke.
4 Antworten
§ 74 Zahlung des Kindergeldes in Sonderfällen
Du schreibst nicht, dass Dein Vater seiner Unterhaltspflicht nicht nachkommt. Du sagst nur, dass er das Kindergeld nicht an Dich ZAHLT. Du musst aber nachweisen können, dass Dein Vater seiner Unterhaltspflicht nicht nachkommt, wenn Dein Abzweigunsantrag Erfolg haben soll. Diesen kannst Du natürlich auch bei der BW stellen.
Ein Zeit- oder Berufssoldat erhält den Kinderzuschuss über sein Gehalt.(Ortsklassenzulage) Das kann man nicht 1 : 1 mit dem staatlichen Kindergeld vergleichen.
Einen Rechtsanspruch hättest du also höchstens, in Höhe des "normalen" Kindergeldes von 190 €.
Diesen müsstest du direkt von deinem Vater einfordern und zur Not klagen.
Diesen Beweis kannst du ja über einen Rechtsanwalt gegen deinen Vater anführen.
Wenn deine Forderung berechtigt ist, kann ein Rechtsanwalt auch eine Lohnpfändung betreiben. Das dauert natürlich eine Zeit.
Es kann doch aber nicht sein, dass man da keine Abzweigung machen kann. Die haben ja ihre eigene "Familienkasse"...
Hallo DerHans! Lies doch mal bitte im Gesetz:
Einkommensteuergesetz (EStG)§ 62 Anspruchsberechtigte
Ein Kind selbst hat für sich keinen Anspruch auf Kindergeld. Aber Du gibst hier ja leider nicht selten ungares Halbwissen zum Besten!
Wenn das "Kind" nicht mehr bei den Eltern wohnt, hat es aber sehr wohl ein Anrecht darauf, dass das Kindergeld weiter gereicht wird.
Und das steht in welchem Gesetz?
Asche auf mein Haupt. Ich habe das Wort "Weiterreichung" überlesen, da ich so am Thema Anspruchsberechtigte war. Wie Du zu Recht schreibst, muss diese Berechtigung zur Weiterreichung aber (am besten mit Hilfe eines Anwalts) festgestellt werden.
Ja, ich meinte auch das "normale" Kindergeld. Sieht nach klagen aus..
die Bundeswehr ist definitiv nicht zuständig, dir das Geld auszuzahlen. Ich denke, du musst bei der Familienkasse den Abzweigungsantrag stellen, die Bundeswehr zahlt nur an ihre Bediensteten, mit dem Sold zusammen, alle anderen müssen sich an die Familienkasse wenden, wenn sie Kindergeld wollen. Bei der Bundeswehr kann man daher keinen Abzweigungsantrag stellen, dafür sind sie dann nicht mehr zuständig.
Ein Abzweigungsantrag ist nur möglich, wenn du volljährig bist, alleine wohnst und von deinem Vater nicht mindestens Unterhalt in Höhe des Kindergeldes erhälst.
Und für dich ist dann die Familienkasse zuständig. Mein Ex hatte auch Kindergeld von der Bundeswehr erhalten füe unser Kind. Als wir uns dann trennten, habe ich sofort bei der Familienkasse das Kindergeld für meinen Sohn beantragt. Das funktioniert problemlos, die Familienkasse meldet das der Bundeswehr weiter und die stellt dann die Zahlung ein, wenn man seinen Anspruch nachweist.
Das sollte bei dir genauso klappen, wenn du deinen Anspruch wie oben aufgeführt, nachweisen kannst, insbesondere eben, dass er dir keinen Unterhalt in dieser Höhe überweist (Kontoauszüge).
Nicht Du bist berechtigt, Kindergeld zu erhalten, sondern Deine Eltern.
So ein Käse, wenn ich nicht mehr daheim wohne und in Ausbildung bin, bin ich KiGeld berechtigt...
Und das steht in welchem Gesetz?
Es kann aber doch eigentlich nicht sein, dass man da keine Abzweigung stellen kann? Ich kann schließlich beweise, dass das Geld nicht in vorgesehener Höhe auf mich übergeht.