Kindergeld Abzweigung bei der Bundeswehr?

4 Antworten


Einkommensteuergesetz (EStG)
§ 74 Zahlung des Kindergeldes in Sonderfällen


(1) 1Das für ein Kind festgesetzte Kindergeld nach § 66 Absatz 1 kann an das Kind ausgezahlt werden, wenn der Kindergeldberechtigte ihm gegenüber seiner gesetzlichen Unterhaltspflicht nicht nachkommt. 2Kindergeld kann an Kinder, die bei der Festsetzung des Kindergeldes berücksichtigt werden, bis zur Höhe des Betrags, der sich bei entsprechender Anwendung des § 76 ergibt, ausgezahlt werden. 3Dies gilt auch, wenn der Kindergeldberechtigte mangels Leistungsfähigkeit nicht unterhaltspflichtig ist oder nur Unterhalt in Höhe eines Betrags zu leisten braucht, der geringer ist als das für die Auszahlung in Betracht kommende Kindergeld. 4Die Auszahlung kann auch an die Person oder Stelle erfolgen, die dem Kind Unterhalt gewährt. (2) Für Erstattungsansprüche der Träger von Sozialleistungen gegen die Familienkasse gelten die §§ 102 bis 109 und 111 bis 113 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch entsprechend.

Du schreibst nicht, dass Dein Vater seiner Unterhaltspflicht nicht nachkommt. Du sagst nur, dass er das Kindergeld nicht an Dich ZAHLT. Du musst aber nachweisen können, dass Dein Vater seiner Unterhaltspflicht nicht nachkommt, wenn Dein Abzweigunsantrag Erfolg haben soll. Diesen kannst Du natürlich auch bei der BW stellen.



Ein Zeit- oder Berufssoldat erhält den Kinderzuschuss über sein Gehalt.(Ortsklassenzulage) Das kann man nicht 1 : 1  mit dem staatlichen Kindergeld vergleichen.

Einen Rechtsanspruch hättest du also höchstens, in Höhe des "normalen" Kindergeldes von 190 €. 

Diesen müsstest du direkt von deinem Vater einfordern und zur Not klagen.

Freyr77 
Beitragsersteller
 20.06.2016, 14:51

Es kann aber doch eigentlich nicht sein, dass man da keine Abzweigung stellen kann? Ich kann schließlich beweise, dass das Geld nicht in vorgesehener Höhe auf mich übergeht.

DerHans  20.06.2016, 14:52
@Freyr77

Diesen Beweis kannst du ja über einen Rechtsanwalt gegen deinen Vater anführen.

Wenn deine Forderung berechtigt ist, kann ein Rechtsanwalt auch eine Lohnpfändung betreiben. Das dauert natürlich eine Zeit.

Freyr77 
Beitragsersteller
 20.06.2016, 15:22
@DerHans

Es kann doch aber nicht sein, dass man da keine Abzweigung machen kann. Die haben ja ihre eigene "Familienkasse"...

Bakaroo1976  20.06.2016, 20:43
@DerHans

Hallo DerHans! Lies doch mal bitte im Gesetz:

Einkommensteuergesetz (EStG)
§ 62 Anspruchsberechtigte

Ein Kind selbst hat für sich keinen Anspruch auf Kindergeld. Aber Du gibst hier ja leider nicht selten ungares Halbwissen zum Besten!

DerHans  21.06.2016, 09:45
@Bakaroo1976

Wenn das "Kind" nicht mehr bei den Eltern wohnt, hat es aber sehr wohl ein Anrecht darauf, dass das Kindergeld weiter gereicht wird.

Bakaroo1976  21.06.2016, 19:14
@DerHans

Und das steht in welchem Gesetz?

Bakaroo1976  21.06.2016, 19:38
@DerHans

Asche auf mein Haupt. Ich habe das Wort "Weiterreichung" überlesen, da ich so am Thema Anspruchsberechtigte war. Wie Du zu Recht schreibst, muss diese Berechtigung zur Weiterreichung aber (am besten mit Hilfe eines Anwalts) festgestellt werden.

Freyr77 
Beitragsersteller
 20.06.2016, 14:48

Ja, ich meinte auch das "normale" Kindergeld. Sieht nach klagen aus..

die Bundeswehr ist definitiv nicht zuständig, dir das Geld auszuzahlen. Ich denke, du musst bei der Familienkasse den Abzweigungsantrag stellen, die Bundeswehr zahlt nur an ihre Bediensteten, mit dem Sold zusammen, alle anderen müssen sich an die Familienkasse wenden, wenn sie Kindergeld wollen. Bei der Bundeswehr kann man daher keinen Abzweigungsantrag stellen, dafür sind sie dann nicht mehr zuständig. 

Ein Abzweigungsantrag ist nur möglich, wenn du volljährig bist, alleine wohnst und von deinem Vater nicht mindestens Unterhalt in Höhe des Kindergeldes erhälst. 

Und für dich ist dann die Familienkasse zuständig. Mein Ex hatte auch Kindergeld von der Bundeswehr erhalten füe unser Kind. Als wir uns dann trennten, habe ich sofort bei der Familienkasse das Kindergeld für meinen Sohn beantragt. Das funktioniert problemlos, die Familienkasse meldet das der Bundeswehr weiter und die stellt dann die Zahlung ein, wenn man seinen Anspruch nachweist. 

Das sollte bei dir genauso klappen, wenn du deinen Anspruch wie oben aufgeführt, nachweisen kannst, insbesondere eben, dass er dir keinen Unterhalt in dieser Höhe überweist (Kontoauszüge).

Nicht Du bist berechtigt, Kindergeld zu erhalten, sondern Deine Eltern.

Freyr77 
Beitragsersteller
 21.06.2016, 09:05

So ein Käse, wenn ich nicht mehr daheim wohne und in Ausbildung bin, bin ich KiGeld berechtigt...

Bakaroo1976  21.06.2016, 19:14
@Freyr77

Und das steht in welchem Gesetz?