Unterhalt - Bezahltes Praktikum?

7 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Väter sind ja meines Wissens dazu verpflichtet während der ersten Ausbildung Unterhalt zu bezahlen 

Wenn du tatsächlich einen Unterhaltsanspruch nachweisen könntest, so wären beide Eltern unterhaltspflichtig - anteilig im Verhältnis ihrer Einkommen zueinander.... (die Mutter könnte ihren Anteil dann statt als Bargeld, in Form von Verpflegung und Unterkunft gewähren...)

Ein Unterhaltsanspruch besteht aber - wenn überhaupt - erst mit Beginn der Ausbildung. 

  • Während des Praktikums bestünde ggf. nur Anspruch, wenn es eine "zwingend notwendige Voraussetzung" für die Ausbildung wäre.

Sollten dann das Einkommen (Ausbildungsvergütung) + Kindergeld den "unterhaltrechtlichen Bedarf" des Kindes bereits abdecken, besteht kein Anspruch auf Unterhalt mehr.

  • Ein Brutto von 750 Euro entspricht einem Netto von rund 600 Euro, abzüglich einer Pauschale für Fahrtkosten von 90 Euro wären davon also noch 510 Euro anrechenbar. 
  • Zusammen mit dem Kindergeld (190 Euro) stünden dir also bereits 700 Euro für deinen Lebensunterhalt zur Verfügung.
  • Sollten die Eltern nicht gerade ein exorbitant hohes Gesamt-Einkommen erzielen, dürfte dein Bedarf (nach "Düsseldorfer Tabelle") bereits gedeckt sein - und du keinen Anspruch auf Unterhalt mehr haben.

Solltest du für die Ausbildung von zu Hause ausziehen "müssen" (unzumutbar langer Anfahrtsweg), stünden dir (unabhängig vom Einkommen der Eltern) dann 735 Euro zu.

  • Dein Unterhaltsanspruch läge dann also bei insgesamt rund  35 Euro, die sich auf beide Eltern aufteilen würden...
Jako1386 
Beitragsersteller
 11.02.2016, 10:16

Danke für deine Zeit und für die hilfreiche Antwort.

hi,
wenn man jetzt ganz neutral an die sache rangeht, so kann man sagen, daß ein praktikum - streng genommen! - keine berufs-ausbildung ist. du schreibst selber, du wärst in einem beschäftigungsverhältnis..

eine berufsausbildung bringt einen ausbildungsvertrag mit sich, keine beschäftigungsvertrag.. insofern müßte dein vater erst für deine konkrete erste ausbildung unterhalt bezahlen - unbeschadet, ob dir das praktikum für die weitere ausbildung nutzt..

es ist zwar ungerecht, aber thats the rules..

atzef  11.02.2016, 09:44

Das stimmt so auch nicht.

krzzr  11.02.2016, 09:48
@atzef

ok, wenn dem so ist, ziehe ich meinen beitrag zurück..
wollte erklären, daß ein beschäftigungsverhältnis keine ausbildung ist.. von daher ist das endresultat relevant - kein unterhalt..

Solange Du noch keine abgeschlossene Ausbildung hast, ist Dein Vater rechtlich verpflichtet, weiterhin Unterhalt zu zahlen. Deine Mutter kann das einklagen. lg Lilo

http://www.handelsblatt.com/archiv/unterhalt-wie-lange-eltern-zahlen-muessen/2194120.html

TimmyEF  11.02.2016, 09:57

Die Kindesmutter kann das keinesfalls einklagen. Denn mit 18 ist jeder für sich selbst verantwortlich.
Die Kindesmutter ist jetzt auch barunterhaltstpflichtig genauso wie der Kindesvater.
Ein Praktikum gehört nicht zu den Berufsbildenden Maßnahmen. Es dient lediglich der Arbeitserprobung.

atzef  11.02.2016, 09:37

Dieser Artikel von 2002 ( :-/) ist Insofern nicht zweckdienlich, weil der Unterhaltsanspruch mit den Einnahmen des Unterhaltsberechtigten verrechnet werden darf. Das thematisiert er aber gar nicht.

Bei einer (Ausbildungs)-Vergütung von 600 Euro netto plus 190 Euro Kindergeld hast du keinen weiteren Anspruch auf Unterhalt, da du deinen gesamten Anspruch von 735 Euro selber deckst.

Ansonsten wäre dein Vater (und auch deine Mutter! Du bist volljährig und beide Elternteile sind dir gegenüber barunterhaltspflichtig) mit Beginn deiner Ausbildung unterhaltspflichtig, das Praktikum könnte dazu zählen, wenn es für den Beginn der Ausbildung unumgänglich wäre, das Beschäftigungsverhältnis zwischen Praktikum und Ausbildungsbeginn hingegen nicht.

Für das Beschäftigungsverhältnis zwischen Praktikum und Ausbildung gilt übrigens der Mindestlohn von 8,50 Euro, sollte er hier unterwandet werden oder ist dies nur eine Teilzeitstelle?

atzef  11.02.2016, 10:27

Guter Hinweis mit dem Mindestlohn!

Ansonsten besteht auch während eines Beschäftigungsverhältnisses vor Aufnahme einer Ausbildung grundsätzlich ein Unterhaltsanspruch! Aber auch hier würde eben verrechnet wie du richtig ausführst.

passaufdichauf  11.02.2016, 12:33
@atzef
Ansonsten besteht auch während eines Beschäftigungsverhältnisses vor Aufnahme einer Ausbildung grundsätzlich ein Unterhaltsanspruch!

Bei einem Volljährigen, der nicht Ausbildung oder Schule macht? Ich meine, da gibt es eine 4-monatige Übergangsfrist nach Schulabschluss bis zur Aufnahme einer Ausbildung/Studium, danach verwirkt sich der Unterhaltsanspruch, oder irre ich?

passaufdichauf  11.02.2016, 12:36
@atzef

Vollzeit für 750 Euro brutto, ergibt eine Stundenlohn von ca. 4,40 Euro brutto....

Das scheint mir ein SEHR charmanter Arbeitgeber zu sein ....

Jako1386 
Beitragsersteller
 11.02.2016, 10:23

Vollzeitstelle, also Arbeite 40 Stunden die Woche. Bekomme aber keinen Mindestlohn. 3 Monate dürfen die glaub ich mich als Praktikant einstellen, danach müssten sie mir glaube ich mehr zahlen was sie aber nicht tun.

passaufdichauf  11.02.2016, 12:29
@Jako1386
was sie aber nicht tun

Das Zollamt freut sich über den Hinweis!

Du lebst noch zuhause und verdienst schon selbst, bekommst vermutlich auch noch Kindergeld. Ich denke nicht, dass dir da noch Unterhalt zusteht!

Schau dir mal das an:

http://www.datentransfer24.de/unterhalt-anrechnung-ausbildungsverguetung.html

http://www.deutsche-anwaltshotline.de/rechtsberatung/106563-praktikumsverguetung-des-kindes---anrechnung-auf-unterhalt

Wenn du dir immer noch nicht sicher bist, mach einen Termin bei einer Sozialberatungsstelle in deiner Nähe (Diakonie, Awo, Caritas...) - da wirst du gegen einen kleinen Unkostenbeitrag (5-10€) ausführlich beraten. (Wenn nötig, hilft man dir auch mit Anträgen und Briefen an die Ämter, deinen Vater usw.)