Schreckschussmunition bei Bundeswehr geklaut und mit nach Hause genommen. Welche Konsequenten für Berufsoldat auf Zeit?
Mein ehemaliger Partner hat sich zu 15 Jahren verpflichtet bei der Bundeswehr. Er hat einmal von einer Ausbildung eine Kiste mit einem Munitionsgürtel mit nach Hause gebracht. Es handelt sich nach seiner Aussage um Schreckschussmunition. Die Patronen sind intakt und noch ungebraucht. Ich möchte das nicht im Haus haben und überlege, ob ich es an die Kaserne schicken soll, in der er stationiert ist. Welche Konsequenzen hat das für ihn und wie soll ich sonst damit umgehen? Ist es richtig es an die Kaserne zu schicken?
8 Antworten
Das kostet ihn den Job und vermutlich eine Anzeige wegen Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz.
Wie du damit umgehst musst du selbst entscheiden. Ich würde ihm anbieten es abzuholen. Ansonsten holt so etwas gerne auch die Polizei ab.
Mit der Post würde ich es definitiv nicht verschicken.
Also wenn du das Leben deines Ex ruinieren möchtest, dann meldest du das der BW oder der Polizei. Ich kenne viele Offiziere, die Platzpatronen haben, mich eingeschlossen. Gefährlich ist das Zeugs eigentlich nur, wenn man es ins Feuer wirft oder mit einem Hammer bearbeitet.
Das Zeugs soll dein Ex abholen und gut ist.
Vor wenigen Jahren war ich bei Freunden in Lettland zum Sondeln. Da gibts ja reichlich heftig umkämpfte Schlachtfelder. Haben da neben einem guten Dutzend scharfer Handgranaten ein Magazin für die Kalaschnikow und eine ganze Kiste Munition gefunden, etwa 1 m unter der Erde. Mein Kumpel hat dann einige scharfe Schuss ins Feuer georfen, um zu prüfen, ob die Munition noch zündfähig ist, das hat auch ganz schön geknallt. Komischerweise fliegen die Kugel aber nur eine sehr kurze Strecke, vielleicht so 1 - 2 m.
Wenn es auch schon älter ist:
Wenn Du Dein Leben ruinieren willst, statt das Deines Ex machst Du nichts und wartest, bis jemand das Zeug bei Dir findet...
Unehrenhafte Entlassung und Freiheitsstrafe.
Wird bei jedem Schießen vorher angesprochen was auf einen dann zukommt.
Ich würde ihm eine Frist setzen, bis wann er die Munition abholen soll und du ansonsten seine Dienststelle informieren wirst.
Es handelt sich hierbei um ein Dienstvergehen, welches disziplinar geahndet werden kann und sicher auch wird, im schlimmsten Fall mit einem truppendienstgerichtlichen Verfahren.
Er wird sie abholen: Ganz sicher! :-)
Schick deinem Freund diese Frage und er wird es abholen, sehr schnell!
Mit dem Übungsmun nicht ins Feuer werfen hast du vollkommen recht. Grundausbildung 1979. Hilfsausbilder werfen packungsweise Monövermun ins Lagerfeuer. Wir sitzen ums Feuer und reinigen G3. Es knallt so lustig im Feuer. Plötzlich fliegt mir ein Zündhütchen wo der Schlagbolzen vom G3 draufhaut voll gegen die Stirn, aber wie ein Geschoß mit voller Wucht. Hab gedacht jetzt ists vorbei. Geblutet wie ein Schwein. 2 cm weiter unten wärs Auge weg gewesen. Zugführer und alle wild durcheinander gerannt. Habs nicht KpChef gemeldet. Die hätten alle Diszi bekommen. Heute würd ichs aber melden. Ja, das ist sehr gefährlich.