minderjähriger Sohn in Ausbildung- muss der Exmann weiter Unterhalt zahlen?
mein minderjäjhrige Sohn beginnt im Sommer seine Ausbildung. Bis jetzt habe ich 377 Euro unterhalt von meinem geschiedenen Mann erhalten. Mein Sohn wird ein Nettoeinkommen von ca. 290 Euro bekommen.muss mein Exmann weiter Unterhalt für ihn bezahlen? In welcher Höhe? oder braucht er das dann nicht mehr?
7 Antworten
In disem Fall kann ich guten Gewissens sagen: Ja er muss wohl oder übel Unterhalt weiter bezahlten ob er will oder nicht. Allerdings kann ich nicht sagen wie viel. Kinder unter 18 haben schonmal generell Anspruch auf Unterhalt, und solange die Ausbildung nicht beendet ist sollten Kinder eigentlich auch Anspruch auf Unterhalte haben, allerdings wird mit dem 18. Lebensjahr die Ausbildungsvergütung mit angerechnet. Bei mir war es auch so dass mein Vater weiter bezahlen musste bis ich meine Ausbildung beendet habe.
mein sohn wird erst 17- kurz nach beginn seiner ausbildung.......also müsste er ja auf jeden fall erst mal noch bezahlen, bis er die ausbildung zu ende hat
Die Unterhaltspflicht besteht auch während der Ausbildung noch. Sobald dein Sohn 18 ist, bekommst nicht mehr du den Unterhalt, sondern dein Sohn selbst. Ihr müsst dann vereinbaren, was er dir davon abgibt. Der Verdienst deines Sohnes wird auf den Unterhaltsanspruch angerechnet, d. h. dein Ex muss weniger zahlen. Das genau auzurechnen ist ziemlich knifflig, denn der Unterhaltsanspruch verändert sich auch durch die Ausbildung. Ganz ehrlich, das wär mir zu kompliziert. Ich hab das meinen Anwalt ausrechnen lassen und mein Sohn hat das dann später von seinem Anwalt ausrechnen lassen. Da es Beratungsgutscheine vom Amtsgericht gibt, die einkommensabhängig sind, kostet die ganze Geschichte keinen Cent. Wenn Du zu viel verdienst, lass Deinen Sohn einen Anwalt aufsuchen, sobald er 18 ist. Er bekommt den Beratungsgutschein vom Amtsgericht in jedem Falle. Dann habt ihr es auf jeden Fall ganz richtig und müsst euch trotzdem nicht mit deinem Ex streiten, wenn ihr nicht wollt.
Ja, das kannst Du. Du hast freie Anwaltswahl. Such einen guten Spezialisten für Familienrecht auf.
hab ich sowieso - noch von der Scheidung und allem........
Dann hätte Dein Anwalt Dir das aber sagen müssen ! Dann hätte Dich die ganze Scheidung schon nichts gekostet. Ich hoffe, er hat wenigstens Prozesskostenbeihilfe beantragt.. Der Beratungsgutschein kostet in manchen Gegenden 10 €, in manchen gar nichts. Man braucht einen Verdienstnachweis und gut is.
Stecke bitte kein Geld in Anwälte. Er muß zahlen ob er will oder nicht.
Ja, bis die Ausbildung abgeschlossen ist, besteht eine Unterhaltspflicht.
Danke- werde mich weiter informieren
Hallo nicky1411, Dein Ex Mann muß weiterhin Unterhalt zahlen bis Dein Sohn 18 Jahre alt ist. Wahrscheinlich bleibt die Höhe bestehen. Aber zur Sicherheit würde ich Ihn neu berechnen lassen. Wieviel hat Dein Ex Mann Netto im Monat verdient wenn ich fragen darf? 377,00 € ist schon ganz schön viel. Er müßte so 1800,00€ verdienen um diesen Unterhalt zu zahlen, natürlich bereinigtes Netto also muß es mehr als 2000,00 € sein. Dann hast Du noch das Kindergeld und sein Ausbildungsgeld. Dein Sohn kommt auf ca.851,00 € monatlich und wohnt bei Dir. Das ist doch ok.
Hallo. Ganz einfach. Bis zum 18 Lebensjahr muss der Vater diese 377€ weiter zahlen. Ist er 18 Jahre alt dann muss der Vater die Differenz nur noch zahlen da sein Lohn voll angerechnet wird. Gut er wird etwas Kostgeld bei dir abgeben müssen. Aber dafür bekommst du das Kindergeld was mit angerechnet wird. Aber hätte er eine Wohnung müsstet ihr Beide - wenn du selbst arbeitest jeder die Hälfte zahlen, sodass dein Sohn wie ein Harz 4 Empfänger die Grundsicherung hat. Der Lohn wird sich aber im zweiten Lehrjahr erhöhen. Von 290€ - 377€ sind es ca. 80 € die der Vater zahlen müsste solange er bei dir wohnt. Die Differenz eben. Verdient dein Sohn im 2ten Jahr ca 320 € müsste dein Mann 57€ an ihn zahlen. Wenn er ausgelernt hat und voll arbeitet dann braucht der Vater nichts mehr zahlen. Bekommt er keine Arbeit muss der Vater wieder diese 377€ bis zum 25. Lebensjahr zahlen. Danach ist Schluss. Tammy
dank dir- das es dafür einen beratungsgutschein vom amtsgericht gibt- wusste ich nicht- kann ich damit dann zu jedem anwalt gehen???