Unterhalt trotz 3 Vorbereitungsjahr?
Hallo....
Ich hätte da einige Fragesn bezüglich Unterhalt.
Der Sohn meines Freundes ist momentan 17,wird im Februar 18.
Er verliess mit 15 Jahren die Schule und macht mittlerweile das 2 BVJ.
Nun habe ich erfahren, das er ab September ein weiteres Jahr, weiss aber nicht wie sich das nennt, ist wohl auch irgendwas berufvorbeteitendes.
Der Grund warum er das macht, ist wohl das er sich noch nicht um eine Ausbildung bemüht hat und zu faul zum Bewerbung schreiben ist.
Nun meine Frage: ist er momentan überhaupt zu voller Höhe verpflichtet, da das Kind ja selbst verschuldet ist das er keine Einkünfte hat. Und wie ist es dann wenn das Kind 18 wird, muss er dann trotzdem den vollen Unterhalt zahlen wenn das Kind im Vorbereitungsjahr ist umd sich nicht um eine Ausbildung kümmert.
Es kann ja nicht sein, nur weil das Kind zu faul ist sich um eine Ausbildung zu bemühen und das der Vater ewig weiterzahlt. Andere Kinder fangen nach der Schule eine Ausbildung an wo sie ein bischen Lehrlingsgeld haben.
Über Antworten von euch die darüber bescheid wissen wäre ich sehr dankbar.
4 Antworten
Bis 18 hat er auf Jeden Fall Unterhaltsanspruch. Wenn er volljährig ist, muss er ausreichende Bemühungen NACHWEISEN, dass es sich um eine Erstausbildung bemüht.
Diese ausreichenden Bemühungen sind aber nicht näher definiert.
Da gilt Einzelfallentscheidung.
Wenn er eine Schule besucht um dort z.B. seinen Hauptschulabschluss zu machen, dann den erweiterten Hauptschulabschluss um dann z.B. auf den weiterführenden Wirtschaftszweig zu gehen um Fachabi zu machen, dann besteht der Anspruch fort! Es ist also zu klären was das für eine Berufsvorbereitung ist... In NRW z.B. gibt es Berufskollegs... Sie bereiten natürlich auf den Beruf vor, aber eben mit Erreichung bestimmter Schulabschlüsse... Fragt doch einfach mal das "Kind" welche Schulform es da besucht, was das Ziel ist und lasst euch eine Schulbescheinigung geben und Halbjahreszeugnisse! So gesehen könnte das Kind von der Hauptschule bis zum Abi gehen und danach studieren und man zahlt weiter Unterhalt!
Ja wenn man Geld bekommt bei so ein Vorbereitungskurs würde das angerechnet werden zumindest ein Teil. ab 18 ganz. würde ab 18 einstellen und er muss dann eh neu berechnen lassen oder geht zum Anwalt. er kann noch bis 21 zum Jugendamt gehen und sich das ausrechnen lassen.
Der Vater hat nicht mal Kontakt zum Kind und bezeichnet es trotzdem als "faul"?
Das ist ein Hammer und man weiß direkt, warum das Kind Probleme hat etwas zu werden.
Nicht warten! Das Kind wird ja bald 18... Also mal nett anschreiben, darauf hinweisen, dass sich der Unterhalt ab 18 neu berechnet. Nett nachfragen was es so treibt und Schulbescheinigung Zeugnis einfordern! Wir haben einen sehr ähnlichen Fall... auch da denke ich, dass Kind (mit fast 18 nicht mal die Hauptschule geschafft) will jetzt Fachabi machen... Ne, ist klar! Aber solange es auf der Schule ist, ist man halt unterhaltsverpflichtet. Haben auch einen Brief ans Kind geschickt... Netter Text, aber auch auf Schulbescheinigung bestanden...
Nun zu meinem Anliegen: Hiermit fordere ich dich auf mir innerhalb von 2 Wochen ab Eingang dieses Schreibens eine Schulbescheinigung bzw. einen Ausbildungsvertrag, einen Arbeitsvertrag oder sonstige Nachweise über deine Tätigkeiten und / oder Einkünfte zu zusenden.
Grundsätzlich besteht eine wechselseitige Auskunftspflicht beim Verwandtenunterhalt aus § 1605 BGB.
So was mit nettem Text drum herum kann man schreiben...
Wenn das Kind seinen Hauptschulabschluss nicht geschafft hat, dann gibt es 2 Möglichkeiten den nachzuholen: entweder Schule mit Praktikum oder Förderung durch Arbeitsagentur Praktikum mit Schule..
Ich würde auch gleich mal anfragen ob dabei Geld verdient wird und wenn ja Nachweise einfordern.
Gibt es einen Unterhaltstitel?
Unqualifizierte Anmerkung! Wenn man die genauen Hintergründe nicht kennt, sollte man sich mit Mutmaßungen bedeckt halten!
Ich danke dir, das werden wir tun....Weil irgenwann muss ja mal was hinterfragt werden, da die Mutter die Hartz 4 bezieht der Meinung ist, das "sie" für dad kind ab 18 mehr Unterhalt bekommt.Obwohl er sich nur "ausruht"!
Ja der Vater hat keinen Kontakt zum Kind, das heisst aber nicht, das ich ihn im gewissen Sinne nicht habe. Aber ich kann das Kind nicht direkt darauf ansprechen, da es sonst Streitigkeiten in der Familie gibt. Genaue Familienverbindungen gegenüber dem Kind werden hier nicht genannt. Aus diesem Grund weiss "ich" wie das Kind und Mutter tickt oder weiss über familieninterne Sachen Bescheid. Natürlich überlässt man mir keine direkten Auskünfte über den Stand der Schule, weil ich könnte es ja weitergeben und somit dem Kind was der Unterhalt betrifft, evt.schaden.
Nun, solange er die Schule macht, ruht er sich ja nicht aus... Die Mutter kann aber auch irren! Denn mit 18 ist auch sie barunterhaltsverpflichtet! Sich auf Harzt 4 ausruhen ist nicht! Fiktiv könnte ihr ein 450,- Euro Job angerechnet werden, so dass auch sie ihren Beitrag leisten kann/muss... In vielen Fällen ist dann sogar weniger Unterhalt zu zahlen! Denn das Kindergeld wird nun voll abgezogen! Wenn dein Mann also alleine zahlen muss, dann zieht er 194,- Euro ab... Ich kann euren Ärger nachvollziehen... Aber wenn das Kind wirklich zielstrebig die Schule macht und schafft, dann ist es doch schon mal was... Auch wenn man selbst im Moment nicht wirklich davon ausgeht! Übrigens ändert sich das Ganze auch mit 21 wieder! Wenn es vorrangig bedienende Unterhaltsberechtigte gibt, dann kann das Kind "Pech" haben, weil nichts mehr übrig bleibt... Es ist mit 21 nicht mehr privilegiert und fällt auf Rang 4 in der Unterhaltsschiene zurück... Und die Eltern haben auch keine gesteigerte Erwerbsobliegenheit mehr um evtl. doch noch zahlen zu müssen!
Die Kommunikation mit der Mutter ist eh komplett einzustellen wenn das Kind 18 wird! Das Geld geht dann auf sein Konto! Wenn kein Titel besteht, dann führt es sogar dazu, dass das Kind selbst zusehen muss wo und ob es Unterhalt her bekommt... Und beide Eltern müssen ihre Einkünfte darlegen, damit das Kind dann entsprechende "Forderungen" stellen kann... Und wie gesagt: Mutti kommt evtl. nicht damit durch sich auf Hartz 4 auszuruhen...
Ok.danke für deine hilfreichen Antworten.
Ja es gibt noch 2 gemeinsame Kinder von dem Unterhaltspflichtigen und mir (6;12). Aber das wirkt sich dann erst aus wenn das andere Kind quasi 21 ist?
Ein Titel wurde damals geschrieben aber der Unterhaltspflichtige hat diesen nicht unterschrieben.
Also verstehe ich das so, das die Mutter sich nicht darauf ausruhen das sie Hartz 4 bezieht und evt. auch wenn sie keinen 450 Euro Job hat, dieser trotzdem angerechnet werden kann? Weil die Zeit zum Arbeiten hätte sie ja eigentlich.
DANKE
Ab 18 sind beide Eltern barunterhaltsverpflichtet! Sie unterliegen Beide der gesteigerten Erwerbsobliegenheit. Wenn die Mutter Hartz 4 bezieht, dann kann es durch die Neuberechnung dazu führen, dass sie z.B. mit einem 450,- Euro Job ebenfalls was leisten kann. Oder sie ist reich verheiratet und der Ehemann kann ihr ein Taschengeld (hier wird dann meist von 10% seines Nettoeinkommens ausgegangen) geben...
Der Vater hat 3 Kinder, alle gleich berechtigt. Das ändert sich mit 21: das Kind mit 21 ist nicht mehr priviligiert und die beiden anderen Kinder (auch du als Mutter, falls du kein / kaum Geld hast) sind dem Kind vorrangig zu behandeln. Jetzt sind die Eltern nicht mehr verpflichtet mehr Geld ran zu schaffen, sondern es wird nach Reihenfolge berechnet. Erst die "Kleinen", dann du, dann erst das 21 jährige Kind! Der Selbstbehalt gegenüber dem Kind steigt dann auf 1300,- Euro!
Das "Kind" soll erstens zusehen, dass es eine Schulbescheinigung vorlegt. Zudem noch durch Halbjahreszeugnisse nachweisen, dass es die Schule zielstrebig besucht. Zudem ab 18 auch euch die Einkommensverhältnisse der Mutter offen legen (macht es das nicht, dann kann es dadurch seinen Anspruch verwirken!).
Schreibt JETZT Mutter und Kind jeweils separat an und bittet um eine Schulbescheinigung für jetzt und für das kommende Schuljahr (er bekommt von der Schule eine vorläufige Bescheinigung). Beide Schreiben als Einschreiben mit Rückantwort. Dem Kind dazu schreiben, dass sich ab 18 der Unterhalt eh neu berechnet und ihr dann vorher nochmal auf ihn zu kommt... ebenfalls jetzt schon um die Kontodaten des Kindes bitten!
Der Unterhalt wird dann bis zum 18.ten Geburtstag anteilig für den Monat an die Mutter gezahlt. Ab 18 dann auf das Konto des Kindes.
Es gibt einen Titel nach dem ihr bezahlt, aber der nie vom Kindsvater unterschrieben wurde? Befristeter Titel? Titel vom Jugendamt?
Also denn damals ist aber schon lange her, da war des Kind vll 3 Jahre alt, wurde uns mal so ein Titel erstellt. Aber ich weiss nicht ob der überhaupt gültig war ohne Unterschrift und ob er überhaupt jetzt noch gültig wäre, wenn er unterschrieben wäre, da in der Zeit ja unsere gemeinsamen Kinder auf die Welt gekommen sind und der Unterhalt sich ja demzufolge dem fast 18 jährigen Kind eh geändert hatte. Aber das Jugendamt stellt sich quer von dem Kind, der Unterhaltspflichtige hatte telefonisch um eine Neuberechnung gebeten, da er seinen alten Job aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausführen kann und nun weniger verdient als vorher.
Du weisst auch nicht inwiefern man rausbekommt, ob das Kind in irgendeiner Art und Weise Einkünfte aus diesen Vorbereitungsjahren hat. Weil ich weiss von einem Bekannten das dem sein Kind, der auch sowas Beruf vorbereitendes gemacht hat , dann Taschengeld dafür bekommen hat und das dem Vater anteilig gegengerechnet wurde.
Vielen Dank
Das Jugendamt ist für das Kind da und die (sorry) haben meistens keine Ahnung, kein Interesse oder einfach keine Lust...
Auch gesundheitliche Gründe sind kein Grund nicht einen 450,- Euro Job nebenbei zu machen. Kindesunterhalt steht immer ganz vorne und der Unterhaltspflichtige kann sogar zu 48 Stunden die Woche "verurteilt" werden, damit man den Unterhalt eben doch zahlen kann...
Was steht also genau im Titel? Habt ihr keine Unterhaltsurkunde, dann lasst sie euch vom JA schicken! Der Unterhalt hätte schon vor Jahren evtl. neu berechnet werden müssen (mit der Geburt der anderen beiden Kinder) um evtl. als "Mangelfall" zu gelten. Ihr habt es stillschweigend hin genommen und so könnt ihr nur noch für die Zukunft tätig werden.
Bin ich verpflichtet die Urkunde beim Jugendamt zu unterschreiben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, eine Jugendamtsurkunde zu unterschreiben. ABER, auch wenn Sie pünktlich und ganz freiwillig Kindesunterhalt an den anderen Elternteil zahlen, hat das Kind gegen Sie einen Rechtsanspruch auf Übergabe eines jederzeit vollstreckbaren Unterhaltstitels. Denn Kindesunterhalt ist eine sogenannte wiederkehrende Leistung, weil sie jeden Monat fällig wird. Da keiner in die Zukunft schauen kann, will das Gesetz dem Kind damit die Sicherheit geben, nicht erst zu Gericht gehen zu müssen, wenn mal kein Geld eingeht. Solche Unterhaltstitel können sein
Wenn der Unterhaltstitel nicht befristet ist, dann gilt er auch über das 18.te Lebensjahr hinaus! Dann muss genau überlegt werden, ob es sinnvoll ist eine Abänderungsklage zu erheben. Aber dafür benötigt man halt die Einkommensnachweise von Mutter und Kind...
Fordert eine Schulbescheinigung an! Die Mutter bzw. das Kind ist verpflichtet euch Diese zu geben. Daran seht ihr, welche Schulform das Kind besucht.
Es gibt Ausbildungsmaßnahmen bei denen es um die Erlangung eines Schulabschlusses bzw eines höheren Abschlusses geht. Da fließt kein Geld!
Aber um das beurteilen zu können, bedarf es eines Nachweises.
Schreibt Mutter und Kind auch Folgendes:
"Sollte ich keine Bescheinigung von dir erhalten (nur die schriftliche Mitteilung was er macht reicht in diesem Fall nicht aus!), sehe ich mich leider gezwungen eine Abänderungsklage bei Gericht zu stellen, da ich davon ausgehen muss, dass du als Vertretungsberichtigte für xxx unberechtigt Unterhaltszahlungen erhalten hast, in dem Wissen, dass der vom Gericht festgelegte Unterhalt für xxx nicht, bzw. nicht mehr in voller Höhe zu leisten ist.
Künftige oder laufende Unterhaltszahlungen biete ich dir gerne als zins- und tilgungsfreies Darlehen an unter der Bedingung, dass ich auf die Rückzahlung im Fall der Abweisung der Abänderungsklage verzichte oder auf die Rückforderung insoweit verzichte, als Unterhalt in einem Gerichtsverfahren zugesprochen wird.
Sollte xxx noch zur Schule gehen, möchte ich dich vorsorglich darauf hinweisen mir jede Änderung unaufgefordert mitzuteilen und entsprechende Nachweise beizubringen bzw. mir ab dem neuem Schuljahr auch die aktuelle Schulbescheinigung zukommen zu lassen."
Ihr setzt Mutter und Kind damit unter Druck. Sie können sich nicht mehr rausreden mit "habe ich ja gar nicht gewusst, dass mir nichts zusteht...." Denn zuviel gezahlter Unterhalt ist kaum zurück zu holen...
Investiert 15,- Euro in einen Beratungsschein - gibt es beim Amtsgericht und geht zu einem Anwalt. Der prüft dann auch gleich mal mit, ob deinem Mann Prozesskostenhilfe zusteht... Für die Abänderungsklage besteht eh Anwaltszwang. Eine Stufenklage (falls das Kind keine Infos rausrückt) kann der Anwalt ebenso einleiten....
Aber zuvor müsst ihr euch den Titel genau ansehen: befristet, bis wann befristet... Unterhalt dynamisch oder statisch...
Supi.....vielen lieben Dank. Du hast mir sehr geholfen. Jetzt sind wir um einiges schlauer und werden dies so machen wie du es gechrieben hast.So ausführlich habe ich selbst im Internet noch nichts gelesen. DAAAANKE
Übrigens: wenn der Filious jetzt selbst auf die Idee kommt das JA einzuschalten: die berechnen sich eh die Welt schön und bunt und ab 18 sind sie nur noch beratend tätig! Dein Mann sollte mal persönlich da vorsprechen! Zickt die Angestellte rum, dann den Vorgesetzten verlangen! Geht das Kind wirklich in die Schule, dann zahlt ihr bis 18. Geht es dann weiter, dann MUSS die Mutter ihre Einkünfte offen legen (interessant zu wissen ob sie neu und reich geheiratet hat...). Also nichts vorrechnen lassen, wo die Beweise fehlen!!
Wenn der Titel nun z.B. auf 250,- Euro lautet, dann würde ich ihn weiterlaufen lassen (bei Schulbesuch), denn sonst müsstet ihr vielleicht mehr zahlen als vorher.
Beispiel: Vater bereinigtes Netto: 2500,- Euro.
Unterhalt
Kind 18: 580,- minus vollem Kindergeld = 386,- Euro.
Kind 12: 519,- minus halbem Kindergeld
Kind:6: 439,- minus halbem Kindergeld
Der Vater kann sich also alle drei Kinder "leisten", kein Mangelfall... Aber der titulierte Unterhalt ist niedriger... Stolpert das Kind nicht drüber: laufen lassen!
Anders sieht es aus, wenn der Vater wesentlich mehr verdient als früher! Er ist verpflichtet jede Änderung anzugeben. Das Weniger interessiert die Gegenseite nicht ;-), nur euch und die entstehende Neuberechnung.
Aber das Mehr: würde der Anspruch dadurch steigen um mehr als 10% dann hat man es unverzüglich anzugeben! Das Jugendamt dürfte ja auch alle 2 Jahre das Einkommen geprüft haben?!
Vielleicht ist der Vater ohnehin ein "Mangelfall (ihm bleiben nach Kindesunterhalt weniger als 1080,- Euro). Deswegen hat das Jugendamt es alles so gelassen wie es ist....
Ihr wisst ja was an Unterhalt fließt... Rechnet mal nach was mit 18 wäre: https://www.unterhalt.net/duesseldorfer-tabelle.html
Selbst wenn Mutti nichts zahlen müsste. Ihr Einkommen und sein Einkommen würde zusammen das Einkommen ergeben was dem Kind zusteht. Anteilig wird dann berechnet... U.U. kann es sogar nicht so gut sein, wenn sie etwas verdient! Man muss halt sehr, sehr genau rechnen und sehr, sehr genau wissen was ggf. zugerechnet und was abgerechnet werden kann... Aber da hilft der Anwalt!
Die hat leider nicht reich geheiratet 😏,besser gesagt gar nicht. Hat noch 2 Kinder nach dem Unterhaltsberechtigten bekommen.... und wohnt in Sachsen. Das Jugendamt hat leider nie nach Nachweisen gefragt, also wissen die wohl das es ein Mangelfall ist. Er zahlt monatlich 350 Euro bei einem Nettolohn von 1900 Euro. Leider wohnen wir in Bayern (wo die Lebenshaltungskosten schon von haus aus teurer sind) und die in Sachsen,deswegen ist es mit der persönlichen Vorsprache eher schwer. Ist wohl am besten da nen Einschreiben mit aktuellen Unterlagen hinzuschicken und eine Neuberechnung zu veranlassen.
""Selbst wenn Mutti nichts zahlen müsste. Ihr Einkommen und sein Einkommen würde zusammen das Einkommen ergeben was dem Kind zusteht.""
Aber Hartz 4 wird doch nicht als Einkommen gesehen?!
Stimmt, aber wenn es vor Gericht geht, dann könnte der Richter ihr zumindest ein fiktives Einkommen unterstellen...
Das könnte dazu führen, dass Beide vielleicht je 450,- Euro für den Unterhalt übrig haben und somit zu gleichen Teilen aufkommen müssen...
Aber das setzt voraus, dass der Richter ein fiktives Einkommen zulässt und auch in voller Höhe zulässt...
Da das Thema extrem komplex ist und man wirklich alle Einkünfte vorliegen haben muss, kann der Anwalt vielleicht schon sagen, ob es überhaupt in eurem Fall Sinn macht ein fiktives Einkommen "einzufordern" oder nicht.... Der Vater hat ja auch 3 Kinder und es könnte sich ohnehin ein Mangelfall ergeben... Wobei auch da das Gericht sagen kann: such dir einen Nebenjob oder arbeite halt bis zu 48 Stunden... Aber genauso kann es auch zu Mutti sagen: Geh und arbeite ....
Seltsam, dass die nie nach Auskunft verlangten! Normalerweise dürfen die alle 2 Jahre... Wie dem auch sei: Nettoeinkommen und Nettoeinkommen sind nicht unbedingt das Gleiche! Es wird vom bereinigten Netto ausgegangen: Also abzüglich 5% Pauschale, abzüglich Fahrtkosten (öffentliche, PKW eigentlich nur, wenn man sonst nicht zur Arbeit kommt). Aber bleiben wir mal bei 1900,-:
3 Kinder: insgesamt Unterhalt 467,- x 2 - 97 - 97 = 740,- für die Kinder 12 + 17 Jahre.
Dazu Kind mit 6= 302,- Euro. Gesamt: 1046,- Euro.
Er liegt unter dem Selbstbehalt! Aber noch ist das Kind erst 17 und noch kann man sagen: arbeite mehr (Sonntagsarbeit, Überstunden etc.). Zudem gehen wir jetzt von 1900,- Euro aus im Durchschnitt! Also inkl. Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld. Auch sein Steuervorteil wird mit berechnet. Und das Zusammenleben mit dir... Und wenn du wesentlich mehr verdienen würdest, dann könntest du ihn unterstützen, damit er den Unterhalt zahlen kann.
Also sind so gesehen 350,- ok!
Aber dann wird das Kind 18: Er hat 1900,- und sein Selbstbehalt liegt immer noch bei 1080,-. Mutti hat nichts, könnte aber wenn das Gericht sich darauf einlässt...
Dann sieht die Rechnung schon anders aus:
302,- für Kind 6 Jahre
370,- für Kind 12 Jahre
333,- für Kind 18 Jahre
Zahlt er alleine, dann zahlt er schon mal ein paar Euro weniger! Bleibt aber ein Mangelfall!
Sagt das Gericht: Mutti such dir einen Job, dann hat er Glück! Mutti muss dann schon darlegen warum sie nicht arbeiten kann. Wobei bei Hartz 4 ja auch nur ein Teil anrechnungsfrei bleibt (habe ich gerade mal gegoogelt: https://www.hartziv.org/freibetraege-einkommen.html)
Zumindest hätte sie dann ja 170,- Euro wenn man ihr fiktives Einkommen unterstellen kann... Dann könnte sie zumindest um die 100,- Euro zahlen und er um die 200,-...
Ein Anwalt wird euch dazu beraten! Gerichtsstand ist der Wohnort des Kindes!
Die Beistandschaft des Jugendamtes endet mit 18!
Aber: https://www.familienrecht.de/unterhalt/abaenderung-unterhaltstitel-volljaehrigkeit/
https://www.unterhalt.net/unterhaltsrecht/abaenderungsklage.html
https://www.familienrecht-allgaeu.de/de/unterhaltsverfahren-volljaehrig-kinder.html
Im schlimmsten Fall bleibt es bei den 350,- Euro. Wenn der Anwalt sagt, dass es nicht realistisch ist, dass Mutti mehr arbeitet bzw. überhaupt arbeiten kann/muss, dann wäre es Unsinn gegen den Titel anzugehen. Denn der Vater müsste eh 333,- Euro zahlen. Also nur ein paar Euro weniger und die Gerichtskosten zudem tragen und ggf. den Anwalt (obwohl es gut um Prozesskostenhilfe steht). Nur es muss darauf bestanden werden, dass der Titel auf den Namen des Kindes abgeändert wird.
Aber Mutti wird euch wahrscheinlich auf das Schreiben hin eh schon mal "ihre" Forderungen darlegen... Keine Ahnung wie sie darauf kommt mehr zu bekommen!
Nachtrag: es kann durchaus sein, dass nur das Kind fordern kann, dass Mutti auch was beitragen muss... Weil es ja mit 18 die Forderungen an die Eltern stellt... Also solltet ihr in eurem Schreiben das Kind auch etwas "anspitzen" um ihm zu verdeutlichen, dass es mehr bekommen würde, wenn Mutti arbeitet. Habe gerade nochmals gegoogelt... Wenn sich das Kind mit eurem Betrag zufrieden gibt, dann wird es wohl aber dabei bleiben. Aber der Anwalt könnte es vielleicht dennoch im Schreiben an das Kind (ab 18) einfließen lassen, dass das Kind sieht, dass es eine Stufe höher gehen könnte, wenn Mama ein wenig arbeitet. Vielleicht bringt es was...Aber in dem Fall würde ich aber auch unbedingt die 333,- Euro durchsetzen bzw. wird es dann weniger durch Mangelfall!
http://www.ra-erdmann.com/kindesunterhalt%20fuer%20volljaehrige.htm
Hier ist eine gleiche Situation beschrieben!
Beispiel:
Das Kind ist volljährig, befindet sich noch in der Schulausbildung und hat daher selbst kein eigenes Einkommen. Die betreuende Mutter, bei der das volljährige Kind lebt, geht grundlos keiner Erwerbstätigkeit nach, könnte jedoch ein unterhaltsrelevantes Einkommen von 1.000,00 € erzielen. Ihr wird daher ein fiktives Einkommen in entsprechender Höhe zugerechnet. Der erwerbstätige Vater erzielt ein bereinigtes unterhaltsrelevantes Einkommen von 2.000,00 €.
Vielen vielen lieben Dank Kessie.
Du hast mir deinen Antworten u s sehr geholfen.
DANKE für deine Bemühungen. Werden dein geschriebenes nun ausarbeiten und ans zusammenschreiben machen. Echt Top.
Liebe Grüsse aus Bayern
Viel Glück für euch! Und auch wenn ich den Sohn verstehen kann, wenn er wirklich die schulische Kurve bekommen hat, so kann ich auch eure Seite voll verstehen... Bei uns steht genau diese Sachlage im Herbst an :-)...
Danke euch auch damit viel Glück.
Bis zu seinem 18. Geburtstag ist er grundsätzlich verpflichtet, Unterhalt zu zahlen, auch wenn das Kind sich den ganzen Tag nur in der Nase bohrt.
Ab dem 18. Geburtstag ist das Kind verpflichtet Schule, Ausbildung oder Studium zu machen.
Wenn er da nur etwas Berufsvorbereitendes macht, ist das ausreichend für den Unterhaltsanspruch.
Das Kind kann Schule bis zum Abi machen und danach noch studieren, er hat währenddessen keinerlei Pflicht Geld zu verdienen.
Wenn er eine Ausbildung macht, wird sein Gehalt bis auf 90€ angerechnet.
Ich weiß echt nicht wo du die ganzen Halbwahrheiten her zauberst!
Übrigens wird mittlerweile eine Ausbildungspauschale von 100,- Euro genommen plus Fahrtkosten!
Ok. Und wenn er ein berufsvorbereitendes Jahr nach dem anderen macht nur weil "Kind" zu faul ist sich zu bewerben und auch öfter in der Schule fehlt,muss Unterhaltspflichtiger das einfach so hinnehmen und fleissig weiterzahlen bis er vll mal irgendwann eine Lehre beginnt und diese erfolgreich anschliesst? Hab ich das jetzt so richtig verstanden? Lg
Solange er die Schule ausreichend besucht, ja.
Aber der Besuch einer berufsvorbereitenden Schule ist ja gar nicht endlos möglich, die sagen auch irgendwann, dass Schluss ist.
Woher wisst ihr eigentlich, dass er "zu faul" ist sich eine Ausbildung zu suchen? Solche Vorbereitungsjahre macht man eigentlich um die Schulnoten zu verbessern und die Chance auf eine Ausbildung zu erhöhen.
Ja... ist leider so... Aber er muss euch nachweisen, dass er zielstrebig an die Sache ran geht. Das erkennt man an den Zeugnissen... Manche Kids sind ja auch Spätzünder und kriegen die Kurve und schaffen trotz Hauptschulabschluss das Abi... Das wäre natürlich super für das Kind und es ist ihm zu gönnen...
Aber der Besuch einer berufsvorbereitenden Schule ist ja gar nicht endlos möglich, die sagen auch irgendwann, dass Schluss ist
Schluss ist dann, wenn das Kind entweder sein Abi gemacht hat oder vorher aufgegeben hat, bzw. für die Schule feststeht, dass es die Voraussetzungungen für die weiterführende Schulausbildung nicht hat...
Das kann sich bei einem fast 18 Jährigen noch 5 Jahre hinziehen, plus Ausbildung, plus Studium...
Solange das "Kind" sich in erster Schul-oder Berufsausbildung befindet, muss er zahlen. Zumal, derzeit ist er noch schulpflichtig. Erst wenn er volljährig ist, muss er sich bemühen, seine Ausbildung zugüg zu beenden. Bis 18 wäre er so oder so zum Unterhalt verpflichtet, egal, was der Junge macht.
Jein... das Einkommen des Kindes unter 18 wird dennoch angerechnet. Müsste der Vater dem Kind z.B 440,- Eur Unterhalt zahlen und das Kind verdient 550,- Euro netto in der Ausbildung, dann darf der Unterhaltspflichtige die Hälfte der Summe (vorab Ausbildungspauschale und Fahrkosten abziehen). Die ausbildungspauschale wird mit 100,- Euro angerechnet.
Das Kind ist doch aber gar nicht verpflichtet, eine Ausbildung zu machen.
darum geht es doch gar nicht! Wenn es eine Ausbildung macht wird angerechnet... Wenn es noch weiter zur Schule gehen würde, dann wird ja auch nichts angerechnet... Das steht hier aber nicht detailliert fest und muss erstmal hinterfragt werden bzw. durch Schulbescheinigungen bewiesen werden...
Bei berufsvorbereitenden Maßnahmen wird in der Regel, da schulisch, kein Entgelt gezahlt.
Stimmt... dennoch soll FS sich unbedingt die Schulbescheinung zeigen lassen.
Ok. Danke. Leider besteht kein direkten Kontakt zum Kind. Weiss es nur über 7 Ecken, das er nun wieder irgendwas von der Agentur für Arbeit macht.
Wenn mein Freund sich bei den Behörden erkundigt,bekommt er keine Auskunft, auch zb nicht ob er irgendwas dafür bekommt,was bei manchen BVJ eigentlich normal ist.
Glaub er macht des nur wegen der Schulpflicht bis 18. Die ganze Familie lebt lebt ja von Hartz 4 und er würde dann quasi a Hartz 4 bekommen,falls der Vater nicht zahlen würde.
Wie gesagt er ist zu faul Bewerbungen schreiben, deswegen macht er dann noch ein Jahr Schule hinterher,wahrscheinlich nur damit er beschäftigt ist.
Hauptschulabschluss hat er wohl und studieren wird er sicher nicht.
Also heisst es quasi bis 18 warten und dann erst handeln?
Lg