Müssen Eltern während der Ausbildung auch wenn man schon 18 ist weiterhin Unterhalt bezahlen?


12.06.2021, 17:34

Edit: Meine Eltern leben getrennt und ich wohne nur bei meiner Mutter

Ja 89%
Nein 11%

9 Stimmen

11 Antworten

Das kann man nicht so einfach mit Ja oder Nein beantworten, weil es auf die genaueren Umstände ankommt.

1.) Wenn es deine erste Ausbildung ist, dann sind deine Eltern noch für deinen Lebensunterhalt zuständig.

2.) Aber wenn deine Ausbildungsvergütung + Kindergeld bereits ausreichen für deinen Lebensunterhalt,, dann müssen sie dir nichts zusätzlich zahlen.

Vielleicht...

Es hängt von einigen Faktoren ab. Zum einen natürlich davon, wie hoch das bereinigte Netto beider Eltern ist. Denn daraus ergibt sich dein Unterhaltsanspruch. Und ob sie mit dem Betrag über dem Selbstbehalt von 1400 Euro liegen.

Dann ist entscheidend, ob du noch bei einem Elternteil wohnst oder bereits alleine.

Da würde dein Anspruch inkl. Kindergeld bei 860 Euro liegen.

Das Kindergeld wird ab 18 voll angerechnet als Einkommen. Ebenso eine Ausbildungsvergütung. Hier wird lediglich eine Pauschale von 100 Euro vorab in Abzug gebracht. Wenn die Fahrstrecke allerdings extrem lang ist, dann können auch weitere Abzüge gemacht werden. Aber das erstmal nur o am Rande)

Die Eltern sind generell zum Unterhalt verpflichtet bis zum Ende der Erstausbildung. Es sei denn, das "Kind" kann seinen Bedarf selbst decken oder es liegen Gründe vor, die dem Anspruch entgegenstehen. z.B. wenn man zweimal die Ausbildung schmeißt oder wenn man die Ausbildung nach 2,5 Jahren abbricht um was Anderes zu lernen.

Da du bei der Mutter wohnst, kann dir deine Mutter ihren Teil als Kost und Logis anbieten. Falls sie denn überhaupt was zahlen muss bzw. kann.

Ein kleines Beispiel:

Dein Bedarf liegt laut Düsseldorfer Tabelle bei 677 Euro (Stufe 3, bereinigtes Netto beider Eltern liegt bei 3400 Euro.

Deine Mutter hat allerdings nur 1350 Euro, dein Vater 2050 Euro.

Deine Mutter ist nicht leistungsfähig (da unter 1400 Euro).

Dein Vater muss nur das zahlen, was er mit eigenem Einkommen zahlen müsste und das wären 593 Euro.

Davon wird erstmal das komplette Kindergeld abgezogen:

593 - 219 = 374 Euro. Das kann er von 2050 Euro bezahlen, ohne unter den Selbstbehalt zu rutschen. Den fehlenden Teil deiner Mutter (um auf 677 Euro zu kommen)muss er hingegen nicht zahlen!

Wäre es nun umgekehrt und dein Vater könnte nichts zahlen, aber deine Mutter, dann kann sie sagen: ich gebe es dir nicht in Bar, sondern ich stelle dir eine Unterkunft indem du hier wohnen kannst, gebe dir zu essen, kaufe dir ab und an mal Klamotten etc.

Oder du verdienst z.B. 800 Euro.

Rechnung 800 - 100 + 219 Euro = 919 Euro = du kannst den Bedarf selbst decken.

Also wäre es wichtig zu wissen wie alt du bist (bis 21 rechnet das Jugendamt gerne für dich), was deine Eltern an Einkommen in den letzten 12 Monaten hatten, ob es sich um eine Erstausbildung handelt, ob es vorrangig zu beanspruchende Hilfen gibt (BAföG z.B. bei Studenten oder Berufsausbildungsbeihilfe wenn du nicht mehr Zuhause wohnst, weil der Ausbildungsplatz zu weit entfernt liegt), wie hoch dein Einkommen ist etc.

Ja

Das kommt darauf an.

Dein Gehalt wird bis auf 100€ angerechnet.

Es stehen Dir in eigener Wohnung 835€ inklusive Kindergeld zu.

In der Wohnung der Eltern steht Dir kein Unterhalt zu, im Gegenteil, sie können Kost und Logis von Dir verlangen.

Gras64 
Beitragsersteller
 12.06.2021, 17:32

Auch wenn die Eltern getrennt leben?

Akka2323  12.06.2021, 17:35
@Gras64

Dann zahlt jeder die Hälfte.

LydiaDonner  12.06.2021, 17:35
@Gras64

Dann steht Dir noch Unterhalt vom anderen Elternteil zu.

Aber auch hier wird das Gehalt angerechnet und der Elternteil muss auch genug verdienen.

Allerdings kann auch hier das Elternteil, bei dem Du lebst, Kost und Logis verlangen.

LydiaDonner  12.06.2021, 17:37
@Akka2323

Das ist falsch.

Es geht nie halbe halbe, es wird nach Gehaltshöhe gezahlt.

Müssen Eltern während der Ausbildung auch wenn man schon 18 ist weiterhin Unterhalt bezahlen?

Kommt darauf an.

Wenn es die erste Ausbildung ist in der sich das Kind befindet, dann ja.

Hat es einmal eine Ausbildung abgeschlossen, dann nicht mehr.

Ja

Es kommt darauf an, was in der Ausbildung verdient wird. Die Eltern bekommen ja während der Ausbildung noch Kindergeld und Steuervorteile. Wenn das Ausbildungsgehalt über ca. 750 Euro liegt, dann nicht mehr.