Vater zahlt keinen Unterhalt 18 J?

9 Antworten

Suche dir dazu einen Anwalt für Familienrecht. Gibt viele die das kostenlos über eine Prozesskostenhilfe abrechnen. Du hast leider keine andere Möglichkeit, selber zu klagen. Viel Glück dabei

Saradoc  27.05.2021, 19:12

Im Prinzip ja, Beratungshilfeschein gibt es beim örtlichen Amtsgericht. Ansonsten wäre da noch (Ausbildungs-) BAFOEG, das gibt es auch als Vorschuss, d.h. Amt gewährt erstmal und holt sich das beim Pflichtigen wieder; die sind mit der Info, das es sowas gibt aber ganz komisch zurückhaltend.

muecke44  27.05.2021, 19:15
@Saradoc

ja leider, da muss man sich durchkämpfen.

Ab 18 sind beide Eltern unterhaltsverpflichtet. Allerdings auch nur dann wenn die Voraussetzungen vorliegen.

Die Frage ist also: was machst du derzeit genau? Schule, berufliche Ausbildung, Studium...?

Um deine Ansprüche musst du dich ab 18 selbst kümmern. Also wenn die Voraussetzungen vorliegen, dann fordere von beiden Eltern die Einkommensbelege der letzten 12 Monate ab und den letzten Steuerbescheid.

Was Einkommen ist und was nicht kannst du in den unterhaltsrechtlichen Leitlinien nachlesen:

https://www.famrz.de/arbeitshilfen/unterhaltsleitlinien.html

Bei einem Studium ist vorrangig BAföG zu beantragen. Bei einer Ausbildung wird das Ausbildungsgehalt bis auf 100 Euro angerechnet.

Deine Eltern haben dir gegenüber einen Selbstbehalt in Höhe von je 1400 Eur. Bist du noch Schüler kann der auf 1160 abgesenkt werden, wenn ansonsten der Mindestunterhalt nicht erreicht werden kann.

Für eine Übergangszeit zwischen Schule und Ausbildung müssten deine Eltern in der Regel für 4 Monate ebenfalls aufkommen - Ausnahmen bestätigen die Regel....

Deine Eltern sind nur verpflichtet eine Erstausbildung zu finanzieren. Handelt es sich dagegen um eine Weiterbildung, dann wäre diese ggf. auch zu finanzieren.

Bist du unter 21 kannst du auch zum Jugendamt gehen, damit man rechnet.

Das Kindergeld wird übrigens voll angerechnet. Der Mindestunterhalt liegt derzeit bei 345,- Euro ohne Kindergeld.

https://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle/Tabelle-2021/Duesseldorfer-Tabelle-2021.pdf

Auch muss berücksichtigt werden ob es vorrangige Unterhaltsberechtigte gibt.

Natürlich kannst du das, und das solltest du sogar!

Wenn du 18 bist , kann man dich darauf verweisen, dass du für deinen Lebensunterhalt arbeiten kannst. Unterhalt steht dir nur WÄHREND einer Ausbildung zu. Der Anspruch lebt wieder auf, wenn du eine Ausbildung beginnst.

charmainefunni 
Beitragsersteller
 27.05.2021, 18:19

Naja also noch bin ich quasi in ausbildung angestellt, vertrag läuft am 31.7. aus. Und am 1.8. im nächsten schuljaht also dann ab 01.08. will ich wieder angefangen

Deine Mutter kann sich ans Jugendamt wenden, du nicht selbst - sie versorgt dich ja. Geht aber nur für die 2 Jahre rückwirkend, aktuell bist du nicht bzw. deine Mutter nicht unterhaltsberechtigt da du "nix" machst

charmainefunni 
Beitragsersteller
 27.05.2021, 18:20

Naja also noch bin ich quasi in ausbildung angestellt, vertrag läuft am 31.7. aus. Und am 1.8. im nächsten schuljaht also dann ab 01.08. will ich wieder angefangen

Kessie1  27.05.2021, 18:52
@charmainefunni
noch bin ich quasi in ausbildung angestellt, vertrag läuft am 31.7. aus

Was für eine Ausbildung und was verdienst du da? Und was heißt im nächsten Jahr ab August willst du wieder anfangen? Schule - Ausbildung - Schule: kein Anspruch mehr nach der Ausbildung. Schule (Abi) - Lehre - Studium: Anspruch, falls BAföG nicht ausreicht und den Bedarf deckt bzw. das Ausbildungsgehalt. Kindergeld wird voll angerechnet. .