Kindesunterhalt, bei "faulen" Kindern, die keine Schule / Ausbildung machen wollen?

18 Antworten

Ein volljähriges Kind, das sich weder in einer schulischen noch in einer beruflichen Ausbildung befindet, hat keinen Anspruch mehr auf Unterhalt. Das muss aber durch das Familiengericht festgestellt werden. Der Vater soll das Familiengericht beauftragen, den Unterhalt neu festzustellen. Wenn das Kind nicht nachweisen kann, dass es zur Schule geht oder in einer Ausbildung/Studium ist, gibt es kein Geld mehr.

Ich bin jetzt kein Experte, aber wenn es gesetzlich geregelt ist, dann spielt die Lebenssituation vielleicht erst in einer etwaigen Verhandlung / einem etwaigen gerichtlichen Verfahren eine Rolle? Heißt, dass er weiter zahlen müsste.

Ich an Stelle des Vaters würde jegliche Zahlungen mit obiger Begründung einstellen und das an ihn zu zahlende Geld beiseite legen, ohne es ihm zu geben. Dann müsste er sich erst einen Titel gerichtlich erwirken, um wieder an Geld zu kommen (oder natürlich sich um seine Zukunft bemühen, die Option würde ich ihm lassen).

Nein Du musst nicht zahlen, das Kind hat den Unterhalt verwirkt.

Ich habe das leider auch durch, hab sämtliche Zahlungen eingestellt und dem Jugendamt das so mitgeteilt. Die sahen es ähnlich. Wer nicht willig ist, hat auch nichts zu wollen. Ich habe den Kühlschrank gefüllt, für Kleidung und Unterkunft gesorgt.
Mittlerweile ist mein Kind erwachsen, selbst Papa und hat die Kurve bekommen. Es dauert halt ab und zu mal bissel länger, den richtigen Weg zu finden.
Hier hilft nur Konsequenz.

Ja - zahlen musst du. Wie es soweit kommen kann, dass dein Kind scheinbar "faul" ist und die Mutter nix macht? Wie war das geregelt mit Kinder nehmen die letzten Jahre? Kann es sein dass die Mutter überfordert ist weil sie immer alleingelassen wurde oder keiner darauf geachtet hat, dass es ihr gut geht?
Menschen, für die man Sorge tragen sollte für die sollte man auch Sorge tragen - und deine Exfrau schliesst das nicht aus. Niemand kann dich dazu zwingen - aber sofern Mütter nicht genug Hilfe von Außen bekommen ist es verständlich, wenn sie irgendwann aufgibt - sich selbst und das Kind. Ich schimpfe jetzt zwar schon bevor ich weiß was Sache war aber ich höre solche Storys leider oft.
Mann regt sich auf weil Mama nix macht. Wenn du willst dass es besser oder anders läuft musst dich halt selbst um das Kind kümmern. Das Beste für das Kind sollte im Vordergrund stehen - nicht deine Ruhe vor der Ex. Ich krieg zumindest die Krise wenn ich sowas lese. Das Kind hat es nicht verdient vom Papa so dargestellt zu werden und die Mutter auch nicht.
Geh hin zur Mutter und frag wie du helfen kannst. Rede mit ihr und kommt klar.

Hundele 
Beitragsersteller
 23.11.2016, 14:57

also: 1. ich bin eine Frau 2. es ist eine "was wäre wenn" Frage, d.h. es gibt die Situation so (noch) nicht 3. warum sind immer die Männer die dummen? Sind Frauen nicht auch für ihr Leben verantwortlich, auch wenns mal schwierig ist, aber klar einfach mal den anderen Schuld zuweisen... 4. wieso nimmst du dir das Recht darüber zu urteilen wo du doch dazu gar nichts sagen kannst 5. du kriegst die Krise? ich bei so antworten auch

Kitharea  24.11.2016, 07:50
@Hundele

Sagte ja ich urteile hier vorschnell - oben schon. Und ich krieg die Krise weil ich sowas viel zu oft hör. Weil es trotz Allem die eigenen Kinder sind - und ja weil es sehr oft Männer sind die sowas abziehen. Dass es alle sind hab ich nicht behauptet ich bin nur davon ausgegangen. Dass es eine "was wäre wenn"-Frage ist habe ich so nicht verstanden aber gut - mitunter blendet man die Fakten aus wenn man solche Dinger 200 Mal ähnlich gelesen hat. Also Entschuldigung wenn ich Alles falsch verstanden hab - ich bin auch nur ein Mensch.

Das Kind ist 18 jahre Alt. es kann selbst bestimmen wie es leben möchte. die eltern haben ab diesem alter nicht wirklich mehr viel zu sagen.

Aber am besten ist es wenn der vater mal so einen Wink zum Jugendamt gibt. Unterhaltzahlungen sind ausserdem meines wissens nach nicht mehr gültig sobald das Kind Erwerbsfähig ist, oder das Sorgerecht entzogen wird.

so genau weis ich es jetzt nicht. ich würde den Mann raten seinen Anwalt zur hilfe zu nehmen. bzw ihn zu fragen was er da machen kann. die kennen meistens den besten rat, in so einem Fall

Menuett  23.11.2016, 13:18

Unterhalt muß bis zum Ende der ersten Berufsausbildung gezahlt werden.

Wenn einem Elternteil das Sorgerecht entzogen wurde, muß es trotzdem noch Unterhalt zahlen.

Gigaandre19899  23.11.2016, 13:23
@Menuett

dann sollte der vater Den rat eines Anwaltes suchen. da gibt es definitive Schlupflöcher für solche fälle^^. danke für die aufklärung ;)

Menuett  23.11.2016, 13:25
@Gigaandre19899

Nein, in diesem Fall gibt es keine Schlupflöcher.

Unterhalt und Sorgerecht sind völlig voneinander unabhängig.

Menuett  23.11.2016, 13:24

Warum sollte der Vater da zum Jugendamt winken?

Das kann bei über 18jährigen nichts unternehmen.

Und darunter meist auch nicht.

Gigaandre19899  23.11.2016, 13:33
@Menuett

weil trotz des alters von 18 jahren ist das Jugendamt immer noch für den Jungen Zuständig (bis 25) und sollte eine Kindeswohlgefährdung (was es in diesem sinne ist) im raum stehen, muss das jugendamt selbst bei Heranwachsenden etwas unternehmen.

Allerdings wundert es mich, dass der Jugendliche noch keine strafmaßnahmen vom Jobcenter bekommen hat wie z.b. Sperrung des Arbeitslosengeldes. denn auch wenn er bei der mutter lebt, muss er bzw die familie von etwas leben, wenn der junge keine ausbildung hat und keinen Job.

Und da der sohn offensichtlich noch bei der Mutter wohnt, ist er in der BG der mutter. sie ist zwar dafür verantwortlich, dass der sohn zur schule geht bzw eine ausbildung abschließt. trotzallem ist es letztenendes auch seine schuld.

Eventuell sollte man ihn einfach gewähren lassen. spätestens mit 30 merkt er, dass er sein ganzes leben versaut hat.

DFgen  23.11.2016, 13:52
@Gigaandre19899

weil trotz des alters von 18 jahren ist das Jugendamt immer noch für den Jungen Zuständig (bis 25)

Nein - das ist absolut falsch.

Ab seinem 18. Geburtstag ist ein "Kind" volljährig - die Sorgepflicht der Eltern endet dann und somit ist das Kind allein für seinen Lebensunterhalt zuständig.

Nur unter bestimmten Voraussetzungen hat es dann noch einen Unterhaltsanspruch an die Eltern - den es allerdings erstmal selbst einfordern müsste.

Dabei könnte das Jugendamt das Kind bis zu dessem 21. Geburtstag noch beraten, dürfte aber selbst nichts mehr für das Kind einfordern o.ä.....

Gigaandre19899  23.11.2016, 13:59
@DFgen

soweit wie ich es weis, ist man letztendlich erst volljährig mit 21. und ich weis aus persönlichen erfahrungen, dass das Jugendamt sehr wohl für einen 18 jährigen noch teilweise zuständig ist. da das kind letztendlich erst mit 21 voll und ganz Erwachsen ist, und das Kind bis zum 25. lebensalter bei den eltern leben muss*

*Ausgenommen hier ist es so, das dass kind bereits mit 18 das Elternhaus verlassen darf, wenn es einen beruf hat und sich selbst versorgen kann, oder das Kind sich nicht mehr dort wohlfühlt und das Jugendamt dafür verantwortlich ist, dass es in eine Jugendanstalt (Jugendwohnen) kommt, bis es eine abgeschlossene ausbildung hat, oder alt genug ist sich selbst zu ernähren

Menuett  23.11.2016, 14:13
@Gigaandre19899

Das Jugendamt berät noch Jugendliche bis 21.

Eine Kindeswohlgefährdung liegt hier nicht vor - es ist kein Kind mehr da...

Nein, ab 18 kann das Jugendamt genau NULL unternehmen.

Wo steht denn, dass die Mutter Hartz 4 bekommt?

Mit 18 trägt die Mutter keinerlei Verantwortung mehr dafür, was ihr Sohn macht.

Ein Vater, der so uninteressiert ist, dass er nicht mal das Sorgerecht einforderte, der trägt allerdings eine Mitschuld, das ist richtig.

Menuett  23.11.2016, 14:15
@Gigaandre19899

Wenn das Jugendamt Maßnahmen vor dem 18. Geburtstag begonnen hat, dann kann es diese auch weiterführen, wenn das Kind bereits über 18 ist.

Sonst nicht.

DFgen  24.11.2016, 08:49
@Gigaandre19899

soweit wie ich es weis, ist man letztendlich erst volljährig mit 21.

Entweder lebst du nicht in Deutschland oder aber noch in der Mitte des vergangenen Jahrhunderts....

In Deutschland ist eine Person nach dem geltenden Gesetz mit 18 Jahren volljährig - und ab dann in vollem Umfang für sich und sein eigenes Tun und Handeln voll verantwortlich.

Dass ggf. noch von einem Jugendlichen gesprochen wird, hat dann mehr mit der persönlichen Reife zu tun....

Gigaandre19899  24.11.2016, 16:08
@DFgen

nein ich lebe in deutschland. und vollwertig erwerbsfähig ist ein Mensch erst ab 21 Jahren. hab ich alles in der schule damals gelernt ;) (Abschluss 2006)

Gigaandre19899  24.11.2016, 16:09
@Menuett

das steht nirgends. aber das Kind muss arbeitslos gemeldet sein. und dieses bekommt h4