Unterhaltszahlung bei Berufswahl ohne IHK Prüfung?
Hallo,
ich würde gerne wissen, ob man weiterhin Unterhalt an sein volljähriges Kind zahlen muss, das einen Beruf gewählt hat, der keinen Abschluß hat ( Staatlich nicht anerkannt ) und somit vorraussichtlich "Brotlos" sein dürfte. Natürlich kann man das Diplom nach 17 Monaten online Klassenzimmer aufhängen, aber sollte dann eine Selbstständigkeit nicht klappen, was ist dann?!? Hat vielleicht schon jemand damit Erfahrung sammeln können? Die Optionen Ausbildung/ Abi und Studium wurden vom Kind übrigens abgelehnt...
Danke schonmal vorab....
4 Antworten
Das wird dann ggf. eine interessante Gerichtsentscheidung werden...
Durch die fehlende Regelung des Berufs des Tierphysiotherapeuten im Berufsbildungsgesetz (BBiG) fehlen nicht nur die staatliche Anerkennung, sondern auch einheitliche Ausbildungs- und Prüfungsrichtlinien, weshalb es große qualitative Unterschiede unter den praktizierenden Tierphysiotherapeuten gibt. Im Grunde kann sich jeder "Tierphysiotherapeut" nennen und als solcher behandeln.
https://www.atm.de/tierphysiotherapie/rechtsgrundlagen-tierphysiotherapie-ausbildung
Meines Erachtens nach handelt es sich nicht um eine "Berufsausbildung" (die schon nach den rechtlichen Grundsätzen eh keine Ausbildung darstellt) die einen Unterhaltsanspruch rechtfertigt. Mal abgesehen von den immensen Kosten. Wer soll das denn bezahlen? Selbst bei einer Unterhaltspflicht würden die Kosten der Schule den Betrag wohl um Einiges überschreiten.
Ob sie danach in die Selbstständigkeit geht oder zum Jobcenter darf dir egal sein! Würde sie eine "echte" Ausbildung machen, dann müssen die Eltern das Kind danach auch nicht mehr unterstützen, wenn es keinen Job im erlernten Beruf findet.
Ich würde ihr vorschlagen sich einen Ausbildungsplatz als Tierarzthelferin zu suchen und danach kann sie ja noch ein IHK-Zertifikat machen im Bereich Tierphysiotherapie auf eigene Kosten.
Sollten also ab 18 Unterhaltsansprüche gestellt werden, dann würde ich die auch erstmal verneinen.
Sie wohnt noch Zuhause oder sind die Eltern getrennt und sie wohnt bei einem Elternteil?
Da würde ich eh erstmal grob überschlagen, ob und wer was zahlen müsste im Fall einer echten Ausbildung.
Vorschreiben kann man seinem Kind die Ausbildung nicht. Aber da sich im Prinzip jeder Freggel Tierpyhisotherapeut nennen kann, würde ich dem Kind unmissverständlich sagen, dass man bis vors BGH gehen würde wenn es sein muss!
Ohne staatlichen Abschluss ist es keine Ausbildung!
Nur hier sehe ich eine Chance für sie:
Die ATM ist die einzige nach ISO 9001-2008 zertifizierte Tierphysiotherapieschule, die als Bildungsträger nach AZWV staatlich anerkannt ist, eine Maßnahmennummer besitzt und vom Fachverband Niedergelassener Tierheilpraktiker, dem FNT, anerkannt ist.
http://www.tierphysiotherapie-ausbildung.com/tierphysiotherapie-ausbildung
Unterhaltspflichtig ist man nur, solange sich das Kind in Schul- oder Berufsausbildung befindet oder studiert.
Alle diese Positionen enden mit einem Abschluss.
Wenn diese "ausbildung" die sie macht, nicht mit einem Abschluss endet, dann handelt es sich nicht um eine solche nach dem Unterhaltsrecht.
Wenn das Kind Arbeitet, dann musst du keinen Unterhalt zahlen ob du die Arbeit für Brotlos ansiehst oder nicht spielt keine Rolle.
Du zahlst ü18 nur bei Ausbildung, Schule oder Studium und das auch nur bis zum ersten Berufsabschluss.
Selbst, wenn das Kind zuhause sitzt und nichts tut entfällt die Unterhaltspflicht.
Das läuft eher unter Hobby. Das kann sie allenfalls machen, wenn sie einmal einen erlernten Beruf hat.
Das wird dann wahrscheinlich ein Richter entscheiden, da sie es durchziehen will und die Unterhaltszahlung nach Schulende (12. Klasse) im August eingestellt wird.
Dann sollte sie Tierpfleger/Tierarzthelferin als Ausbildung machen und den Physiologen anschliessend anhängen.
Sie muss dir beweisen, das du Unterhaltspflichtig bist. Notfall per Anwalt.
Genau das wurde ihr ja vorgeschlagen! Leider hat sie es abgelehnt....
Der Unterhaltspflichtige kann seine Leistung an die Bedingung knüpfen, dass eine Ausbildung ernsthaft betrieben wird. Ansonsten ist mit 18 Schluss.
Die Tochter lehnt eine Ausbildung/ Studium und Abitur ab und es kam bereits ein Schreiben vom Anwalt, der ihre Interessen vertritt, sobald sie im Mai Volljährig wird.....
Dann antworte dem Anwalt, dass du selbstverständlich deiner Pflicht nachkommst, wenn eine Ausbildung nachgewiesen wird.
Sie möchte Physio für Tiere machen. Diese Schulung ist kostenpflichtig und wie bereits gesagt ohne staatlich anerkannten Abschluss. Sollte sie danach zum Jobcenter gehen wird man vielleicht dazu verdonnert Unterhalt zu zahlen?!? Sie arbeitet ja nicht und bezahlt für die Schulung