Unterhalt für uneheliches kind in Rumänien
Hallo,
vielleicht jemand ist in meiner Lage und kann mir helfen. ich bin 41 italiener wohne und arbeite in Deutschland. Meine ex Freundin (wir waren zusammen 3 Monate) ist von mir 3 Monate schwanger, sie lebt in Rumänien und verlangt Unterhalt. Weiss jemand ungefähr wieviel es im Monat wird? ich verdiene 2,8k€ netto im Monat, sie wohnt in einer Eigentumswohnung in Bukarest. Sie verlangt bis jetzt kein Untehalt für sich, ich glaube in Rumänien wird vom arbeitsgeber länger bezahlt als hier in Deutschland. Kann mir jemand helfen? Ich kenne die Düsseldorfstabelle da wären 381 €/ Monat, aber da es sich um Rumänien handelt, habe ich gelesen könnte weniger werden. Is das alles? kommt was dazu? also muss ich mit 381€ (oder weniger) in Monat rechnen? Bekomme ich Kindergeld vom Staat?
Danke für eure kompetente antworte..
Gruß,
A.
3 Antworten
§21 EGBGB:
Das Rechtsverhältnis zwischen einem Kind und seinen Eltern unterliegt dem Recht des Staates, in dem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Heißt, für den Unterhalt ist rumänisches Recht relevant. Sollte es dort gar aber kein Unterhaltsrecht geben, wäre wieder deutsches Recht relevant.
Bekomme ich Kindergeld vom Staat?
Ich denke nicht. Sofern kein Anspruch auf Kindegeld vorhanden ist, kann der Unterhalt bis zur Höhe des Grundfreibetrags multipliziert mit der Länderdiskriminierungsgruppe (bei Rumänien 1/2) geltend gemacht werden. Heißt ca. 4000€ pro Jahr, max aber natürlich das was als Unterhalt gezahlt wurde. (§ 33a EStG). Wenn man den §33a EStG verstanden hat weiß man, das es eigentlich Kindsteuer und nicht Kindergeld heißen muß.
Die Düsseldorfer Tebelle kann als Grundlage genommen werden, jedoch ist auf den Lebensbedarf im jeweiligen Land Rücksicht zu nehmen.
Rumänien ist in die Ländergruppe IV des Bundesfinanzministeriums eingestuft. Das bedeutet 1/4 Ansatz.
Hierzu ist folgender Beschluss des OLG Koblenz interessant, bzw. kann als Begründung genommen werden:
http://www.wochenendvater.de/?p=273
Unterhaltszahlungen für Kinder, die im Ausland leben, können geringer ausfallen als für Kinder, die hierzulande wohnen. Das hat das OLG Koblenz entschieden (7 WF 216/07 vom 8. März 2007). Und zwar dann, wenn die Lebenshaltungskosten dort deutlich geringer sind. In diesen Fällen gelten nicht die Richtwerte der Düsseldorfer Tabelle. In dem verhandelten Fall ging es um zwei minderjährige Kinder, die mit der Mutter zusammen in Ecuador leben. Die Richter sind der Ansicht, dass der Unterhaltsbedarf dort ein Viertel des hiesigen Satzes entspricht.
Problematisch wird es jedoch, wenn in Rumänien die Unterhaltssätze deutlich höher liegen als was hier ausgeurteilt würde, was ich aber nicht glaube.
Grundsätzlich gilt das Recht am Wohnsitz des Kindes.
Daher ist es auch fraglich, ob die Mutter überhaupt Anspruch auf BU hat.
Kindergeld bekommst du keins, soviel kann ich dir sagen. Der Unterhalt bezieht sich auch nicht nach deutschen Werten, sondern nach dem was in Rumänien üblich ist. Da wird aber ein Anwalt dich sicher besser beraten können. Würde sehen, dass ich einen bekomme, der sich mit dem ausländischen auskennt.