Unterhalt Arbeitsvertrag Jugendamt?

8 Antworten

Was hier immer wieder für ein Mist geschrieben wird...

Ein Blick ins Gesetz und die einschlägige Rechtsprechung wirkt manchmal wahre Wunder und klärt einiges.

Aber mal zu Deiner Frage, Heiner...

NEIN, das Jugendamt darf den Arbeitsvertrag ausdrücklich NICHT automatisch verlangen bzw. ein entsprechendes Ansinnen kannst du zurückweisen...

Das Ganze hat schon in 2009 das Amtsgericht/Familiengericht Ludwigsburg mit Urteil 1F 590/08 entsprechend ausgeurteilt, bestätigt durch das OLG Stuttgart im Berufungsverfahren 17 UF 73/09... hier ging es zwar um Ehegattenunterhalt, aber das spielt für die Auskunftsrechte und -pflichten keine große Rolle, da diese auf der selben Rechtsnorm des BGB (§1605 BGB) beruhen.

Dieses Urteil basiert im Kern auf dem BGH-Urteil aus 1994. Demnach sind lediglich lückenlos Belege über das erzielte Arbeitseinkommen einzureichen.

Hier einmal das entsprechende Urteil:

https://www.fr-blog.com/2009/08/11/olg-stuttgart-vorlage-des-arbeitsvertrages-im-rahmen-der-auskunftspflicht/

In dem Urteil werden sowohl die §§ 1361BGB (Trennungsunterhalt Ehegatten) als auch 1605 BGB (Auskunftspflichten) genannt bzw. zugrunde gelegt. Letzterer bezieht sich auch auf die Auskunftsrechte von Angehörigen, mithin auch die des Jugendamtes als deren Helfershelfer...

Ergo: Solange du die entsprechenden Verdienstbescheinigungen (eine Aufstellung/Lohnbescheinigung des Arbeitgebers reicht, es muss nicht mal die Lohnabrechnung sein, denn auch diese enthält diverse irrelevante vertrauliche Angaben wie Kontonummer, Krankenkasse, Urlaubsanspruch etc, die schlicht mal niemanden etwas angehen, auch das Jugendamt nicht).

So, hoffe mal, dem ganzen Femi-Naziterror und der Selbstherrlichkeit mancher Jugendämter ein wenig entgegengewirkt zu haben und dir ein wenig weitergeholfen zu haben...

so long,

Matze

LordofDark  19.04.2018, 19:38

Au Mann, kaum schreibt man sich in Rage kommt nur noch Murks dabei raus :)

Nochmal ordentlich...

Ergo: Solange du die entsprechenden Verdienstbescheinigungen vorlegst kann dir keiner was. Eine Aufstellung/Lohnbescheinigung des Arbeitgebers reicht übrigens, es muss nicht mal die Lohnabrechnung sein, denn auch diese enthält diverse irrelevante vertrauliche Angaben wie Kontonummer, Krankenkasse, Urlaubsanspruch etc, die schlicht mal niemanden etwas angehen, auch das Jugendamt nicht.

Das Jugendamt muss den Unterhalt berechnen können.

Dazu ist es erforderlich, das bereinigte Einkommen zu ermitteln. Im Arbeitsvertrag sind auch Sonderzahlungen u. s. w. angegeben.

Also musst Du zu einer korrekten Unterhaltsberechnung den Arbeitsvertrag vorlegen.

LordofDark  19.04.2018, 19:36

Da gibt's nichts groß zu berechnen...

D'Dorfer Tabelle liegt zugrunde... und das Einkommen, gemindert um arbeitsnotwendige Ausgaben wie Fahrtkosten etc. und anderweitige (evtl vorrangige) Unterhaltspflichten sind maßgeblich, nichts anderes...

diese Minderungstatbestände musst du im Zweifel belegen/nachweisen, das Einkommen durch eine Verdienstbescheinigung belegen... Strich drunter, einmal simple Addition/Subtraktion, Ergebnis mit der Tabelle abgleichen und fertig ist der Lack...

Sonderzahlungen spielen übrigens nur dann eine Rolle, wenn sie regelmäßig fließen... Einmalige Gratifikationen bleiben außen vor...

IQSofia  20.04.2018, 07:13
@LordofDark

eben, Sonderzahlungen, die regelmäßig fließen spielen eine Rolle UND es ist unklar, welcher Betrag an Kindesunterhalt überhaupt derzeit gezahlt wird. Eventuell ist eine völlige Neuberechnung nötig.

Zur Unterhaltsberechnung wird nicht nur dein Nettoeinkommen herangezogen,auch Sonderzahlungen wie Weihnacht / Urlaubsgeld fließen da mit ein und das geht aus einem Kontoauszug nicht hervor,dieser Umstand sollte deine Frage eigentlich beantworten !

Heiner13 
Beitragsersteller
 18.03.2018, 15:26

ich lege doch keine Kontoauszüge vor bitte genau lesen, Gehaltsstreifen werden durchgehend vorgelegt.

isomatte  19.03.2018, 07:25
@Heiner13

Das spielt doch keine Rolle ob Kontoauszug oder Gehaltsstreifen,der zu zahlende Unterhalt wird anhand des jährlichen Einkommens ermittelt !

Wie will das Jugendamt einen monatlich zu zahlenden Unterhalt festlegen,sollen sie etwa warten bis 12 Monate vergangen sind und du ihnen dann 12 Gehaltsabrechnungen vorlegen kannst ?

Ja, dürfen sie. Aus dem Arbeitsvertrag gehen die Sonderzahlungen wie Urlaubs- und weihnachtegeld oder andere Gratifikationen, die ebenfalls zur Unterhaltsberechnnung dienen, hervor.