Kann ein Vater seine volljährige Tochter zum Vaterschaftstest zwingen?

21 Antworten

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Ich denke, er kann auf einen Vaterschaftstest bestehen. ich suche mal für Dich im Netz!

primusvonquack  29.08.2009, 16:48
@Nellina

Man sollte das, was im angegebenen Link steht schon genau lesen, es ist explizit von MINDERJÄHRIGEN KINDERN die Rede!!!!!

SteffSuse  04.03.2010, 11:02
@primusvonquack

Ich denke, das gilt auch für Erwachsene! Denn die rechtliche Beziehung Vater-Kind gilt ja auch im Erwachsenenalter, siehe Unterhaltspflicht, Erben und auch umgekehrt, denn Kinder müssen ggf. auch für ihre Eltern aufkommen.

wenn die Ex bzw das Gör nicht einwilligen kann er nur per Gerichtsbeschluss einen Test erwirken, wenn also berechtigte Zweifel an der Vaterschaft bestehen. Außerdem: Wenn das Gör 18 ist, eigenes Einkommen hat und die Ex das Kindergeld kassiert, besteht unter Umständen, also Einkommensabhängig, vieleicht gar kein Unterhaltsanspruch mehr. Das muss in jedem Fall geprüft werden und da sie kaum mit den realen Zahlen hinsichtlich des Einkommens herausrücken, musst halt nen RA einschalten. Reicht das Einkommen nicht, reduziert sich eventuell die Höhe des Unterhalts ud du zahlst auch nur solange, bis sie die erste Ausbildung abgeschlossen hat.

Drachentoeter  28.08.2009, 21:38

Schön das du vom Gör redest und nicht von Kind, immerhin kann dabei raus kommen das er doch der Vater ist und wer sagt das der Vater nicht das A...loch ist. Ich bin immer Vorsichtig mit Bewertungen wenn ich den ganzen Hintergrund nicht kennt. Es soll vieleich mal die höhe der Unterhaltszahlung kontrollieren lassen.

Der Vater sollte zu einem Rechtshelfer beim Gericht gehen und dort mal fragen. Dort kann man ihm die versch. Mittel genau nennen, die er möglichwerweise hat.

Nein, kann er nicht. Warum denn auch jetzt erst. Kommen X auf einmal Zweifel an der Vaterschaft oder waren die schon vorher da?

Das Gesetz zur Klärung der Abstammung außerhalb des Anfechtungsverfahren gilt meines Erachtens auch für Erwachsene, denn die rechtliche Beziehung Vater-Kind gilt ja auch im Erwachsenenalter (Unterhalt, Erbberechtigung, auch umgekehrt, wenn die Eltern pflegebedürftig werden! etc.) Es ist nur so, daß bei minderjährigen Kindern evt. andere Bedingungen gelten (z.B. kann das Wohl des Kindes einen Test verhindern). Jeder hat ein Recht auf die Klärung der Abstammung, nach Gesetz der rechtliche Vater (Achtung: Der biologische Vater muß andere Rechtswege beschreiten!), die Mutter und das Kind. Wenn die Personen nicht freiwillig teilnehmen, kann das Familiengericht einschreiten.

http://www.dna-planet.de/vaterschaftstest/vaterschaftstest.htm