Uneheliches Kind, was muss ich (als neue Frau) bei Hochzeit und gemeinsamen Kindern beachten?
Hallo zusammen,
ich weiß, dass es schon sehr viele Beiträge hierzu gibt, jedoch ist die Situation meistens andersrum.
Wie die Überschrift schon zeigt, geht es darum, dass mein Freund ein uneheliches Kind hat. Wir wollen heiraten und irgendwann auch gemeinsame Kinder. Momentan ist es so, dass ich arbeiten gehe und sehr gut verdiene, dadurch konnte ich mir zum Glück schon einiges fürs Alter aufbauen. Mein Freund macht momentan eine zweite Ausbildung, damit er in Zukunft mehr verdienen wird. Habe nun eigentlich zwei Fragen, einmal geht es um den Unterhalt und einmal geht es um das Erbe.
1) Mein Freund kann (bedingt durch die Ausbildung) nicht den Mindestunterhalt zahlen. Wie verhält es sich, wenn wir heiraten? Ich habe schon mehrmals gelesen, dass die Frau dann dem Mann eine Art Taschengeld zahlen muss, womit er dann den Unterhalt zahlen kann. Wird dann von mir ein Gehaltsnachweis gefordert? Muss ich dann tatsächlich für das Kind zahlen, mit dem ich nichts am Hut habe? Kann es dann auch sein, dass er noch mehr Unterhalt zahlen muss, auf Grund meines Verdienstes?
2) Wie oben bereits erwähnt, habe ich mich bereits fürs Alter abgesichert und möchte dies auch weiter machen. Bisher habe ich eine Eigentumswohnung, möchte aber noch ein Haus. Was geschieht mit dem Haus, wenn ich sterbe? Ich möchte uns (meinen Freund und mich) und unsere Kinder absichern und nicht ein fremdes Kind. Reicht es, wenn ich alleine im Grundbuch stehe?
Die Fragen gehen mir nicht mehr aus dem Kopf, daher bin ich über jede hilfreiche Antwort dankbar.
Viele Grüße
NoNamels
6 Antworten
Eine Ehe ist eine staatlich begünstigte Füreinandereinstehgemeinschaft. daraus ergibt es sich das Du dann für Deinen Partner aufkommen mußt.
Wenn er weiterhin nicht wenigsten einen zusätzlichen job annimmt (am Wochenende; in den Abendstunden) und deswegen die Mama seines Kindes staatliche Vorschüsse fürs Kind benötigt , in dem Fall mußt Du auch Deine Einkommens - und Vermögendsverhältnisse offen legen, damit seine Mindestleistungsfähigkeit errechnet werden kann.
Wenn bestimmte Sachen( Whg., Haus )ausschließlich Dir gehören sollten, kannst Du darüber allein bestimmen, wenn Deinem Dann-Mann auch etwas besitzt oder ihr gemeinsam ist das Kind seiner Ex-Frau/Freundin gleichberechtigter Erbe mit den evtl. anderen Kindern.
solange ihr nicht verheiratet seit wird nur ,solltet ihr zusammen leben, die geringeren Miet- & Wohnungskosten gewertet.. das kann schon reichen das er Leistungsfähig wird..
Wenn die Mama Aufstockung fürs Kind erhält oder Voll-H4 bezieht mußt Dein Dann -Mann Euer Fam.einkommen darlegen.
Wenn die Mutter einen Titel erwirkt, kann sie ihn immermal neu berechnen lassen, sie kann den ausstehenden Unterhalt pfänden lassen..nicht nur das , er macht sich ja strafbar nach § 170 StGB, wenn er nicht zahlt...die Ex kann ihn dann auch anzeigen!
m.l.G. ;)h
1) Mein Freund kann (bedingt durch die Ausbildung) nicht den Mindestunterhalt zahlen. Wie verhält es sich, wenn wir heiraten? Ich habe schon mehrmals gelesen, dass die Frau dann dem Mann eine Art Taschengeld zahlen muss, womit er dann den Unterhalt zahlen kann.
Zunächstmal muß man von der finanziellen Seite sehen, das wenn Ihr man nicht verdient, sich das Ehegattensplitting besonders stark auswirkt. Zu beachten ist, das das Ehegattensplitting immer jährlich angewendet wird, d.h. sofern bis zum 31.12.2015 heiraten zählt es für das gesammte Jahr 2015.
Aus diesen Grund werden die Eheschließungstermine beim Standesamt gegen Jahresende auch immer enger.
Bezüglich des Unterhalt ist das schwer zu sagen, da sich die Urteile in der Regel auf die Hausmann / Hausfrau konstallation beziehen, in der der Unterhaltspflichtige seiner Unterhaltspflicht bezüglich der Ehe durch die Führung des Haushalts nachkommt. Da das beim Ihnen nicht der Fall ist, ist fraglich, ob man den Selbstbehalt für ihren Mann einfach auf 0 setzen kann.
Bei Taschengeld in in der Regel von 5 - 7 Prozent des Nettos auszugehen. Bei Hausfrauen / Hausmänner kann dieses dann in der Regel zu 50% für den Unterhalt eingesetzt werden.
Bezüglich des Erbes ist es so, das Ihr Mann, aber nicht dessen Kinder ihnen gegenüber gesetzliche Erben sind. Sterben sie vor ihren Mann vererbt er aber das, was er selbst geerbt hat weiter.
Sie können das durch ein Testament auch anders Regel. Dazu gibt es z.B. folgende Varianten:
1. Sie setzen Ihr Kind als Alleinerbe ein. Ihr Mann hat dann, anspruch auf einen Pflichtteil. Darauf könnte er zu Lebzeiten notariell verzichten, oder nach den Tod formlos.
2. Sie setzen Ihren Mann bezüglich seine Erbteils als Vorerben und Ihr Kind als Nacherben ein. Dann erbt das Kind diesen Teil von Ihnen, wenn die Nacherbfolge eintritt ( z.B. ihr Mann stribt).
3. Sie machen ein gemeinsames Testament. Dann kann das Testament nach den Tod des 1. Ehegatten nicht mehr geändert werden. Nachteil ist, das bei beiden Erbfällen potentiell Pflichtteile anfallen.
zu 2) das uneheliche Kind erbt erst nach dem toten Vater.
Kommt nun drauf an, wer zuerst stirbt. Wenn dein Ehemann zuerst, dann musst das Erbe neben euren eigenen Kindern auch mit dem unehelichen Kind teilen.
Wenn du zuerst, erben erst eure Kinder zusammen mit deinem Mann. Soweit wäre das Haus sicher in eurer Familie. Das wird dann kritisch, wenn nun später dein Mann stirbt, denn eure Kinder müssen nun mit ihrem Halbgeschwister teilen.
Alle beide Szenarien sind nach gesetzlicher Erbfolge betrachtet. Das uneheliche Kind ist auf jeden Fall nach dem toten Vater mit von der Partie, da es ein gesetzliches Erbrecht hat.
warum geht das Erbe auch an das uneheliche, wenn mein Mann zuerst stirbt? Ich würde ja alleine im Grundbuch stehen. Oder geht das nicht?
ok, angenommen ich sterbe zuerst und mein Mann schlägt das Erbe aus, dann geht das Erbe komplett an unsere Kinder oder?
Nee, das Haus bleibt bei dir, wenn dein Freund/Ehemann vor dir stirbt. Aber das uneheliche Kind bekommt natürlich was von dem, was dein Mann besaß. Um das Haus todsicher bei euren Kindern zu halten, muss dein Mann gefälligst vor dir sterben. Klingt makaber, aber ist nun mal Erbrecht.
Oder du verschenkst das Haus beizeiten an deine Kinder.
wenn ich zuerst sterbe, dann würde mein Freund/Mann 50% erben und unseren gemeinsamen Kinder die andere Hälfte. Wenn mein Freund/Mann dann das Erbe ausschlägt müsste doch alles an unsere Kinder gehen oder?
Wenn der Ehemann nach deinem Tod tatsächlich die Erbschaft ausschlägt, dann bekommen die Kinder alles. Ob dein Ehemann das dann allerdings tut, ist seine Sache, er müsste dann (wenn die Kinder das wünschen) sofort aus dem Haus raus und auf der Strasse landen, auch seinen Zugewinn würde er nach langer Ehezeit komplett damit aufgeben.
Du kannst ihn aber nicht dazu zwingen, auf seine Ansprüche zu verzichten.
Das ist uns bewusst, aber das kann man ja über ein lebenslanges Wohnrecht oder so ändern. Solange es grundsätzlich möglich ist, ist das gut, die Details müssen dann halt rechtzeitig geregelt werden.
Deine Fragen kann ich dir nicht beantworten aber ich finde es schade dass du das Kind deines Mannes so ausgrenzen tust. Du solltest dieses Kind mit akzeptieren, immerhin ist es ein Teil deines Partners! !!!
das mit dem Unterhalt zahlen kann ich nachvollziehen. das mit dem Erbe allerdings nicht.
Naja, alles was es bisher zu erben gibt habe ich erarbeitet, da will ich das schon an meine Kinder irgendwann mal weitergeben und nicht an fremde...
Danke für deine Antwort, allerdings finde ich, dass zwischen Akzeptanz und das ich für das Kind zahle, ein großer Unterschied ist.
http://www.ra-dhk.de/html/nichteheliche_kinder.html
Vielleicht hilft dir das etwas weiter.
Muss ich dann wirklich mein Einkommen offen legen? Man muss dazu sagen, dass die Kindsmutter keine Vorschüsse mehr bekommt, da sie sich jetzt einen Anwalt genommen hat.