Uneheliches Kind, was muss ich (als neue Frau) bei Hochzeit und gemeinsamen Kindern beachten?

6 Antworten

Eine Ehe ist eine staatlich begünstigte Füreinandereinstehgemeinschaft. daraus ergibt es sich das Du dann  für Deinen Partner aufkommen mußt. 

Wenn er weiterhin nicht wenigsten einen zusätzlichen job annimmt (am Wochenende; in den Abendstunden) und deswegen die Mama seines Kindes staatliche Vorschüsse fürs Kind benötigt , in dem Fall mußt Du auch Deine Einkommens - und Vermögendsverhältnisse offen legen, damit seine Mindestleistungsfähigkeit errechnet werden kann.

Wenn bestimmte Sachen( Whg., Haus )ausschließlich Dir gehören sollten, kannst Du darüber allein bestimmen, wenn Deinem Dann-Mann auch etwas besitzt oder ihr gemeinsam ist das Kind seiner Ex-Frau/Freundin gleichberechtigter Erbe mit den evtl. anderen Kindern.

NoNamels 
Beitragsersteller
 13.11.2015, 19:02

Muss ich dann wirklich mein Einkommen offen legen? Man muss dazu sagen, dass die Kindsmutter keine Vorschüsse mehr bekommt, da sie sich jetzt einen Anwalt genommen hat.

himako333  13.11.2015, 19:30
@NoNamels

solange ihr nicht verheiratet seit wird nur ,solltet ihr zusammen leben,  die geringeren Miet- & Wohnungskosten gewertet.. das kann schon reichen das er Leistungsfähig wird..

Wenn die Mama  Aufstockung fürs Kind erhält oder Voll-H4 bezieht  mußt Dein Dann -Mann Euer Fam.einkommen darlegen.

Wenn die Mutter einen Titel erwirkt,  kann sie ihn immermal neu berechnen lassen, sie kann  den ausstehenden Unterhalt pfänden lassen..nicht nur das , er  macht sich ja strafbar nach § 170 StGB, wenn er nicht zahlt...die Ex kann ihn dann auch anzeigen!

m.l.G. ;)h

1) Mein Freund kann (bedingt durch die Ausbildung) nicht den Mindestunterhalt zahlen. Wie verhält es sich, wenn wir heiraten? Ich habe schon mehrmals gelesen, dass die Frau dann dem Mann eine Art Taschengeld zahlen muss, womit er dann den Unterhalt zahlen kann.

Zunächstmal muß man von der finanziellen Seite sehen, das wenn Ihr man nicht verdient, sich das Ehegattensplitting besonders stark auswirkt. Zu beachten ist, das das Ehegattensplitting immer jährlich angewendet wird, d.h.  sofern bis zum 31.12.2015 heiraten zählt es für das gesammte Jahr 2015.

Aus diesen Grund werden die Eheschließungstermine beim Standesamt gegen Jahresende auch immer enger.

Bezüglich des Unterhalt ist das schwer zu sagen, da sich die Urteile in der Regel auf die Hausmann / Hausfrau konstallation beziehen, in der der Unterhaltspflichtige seiner Unterhaltspflicht bezüglich der Ehe durch die Führung des Haushalts nachkommt. Da das beim Ihnen nicht der Fall ist, ist fraglich, ob man den Selbstbehalt für ihren Mann einfach auf 0 setzen kann.

Bei Taschengeld in in der Regel von 5 - 7 Prozent des Nettos auszugehen. Bei Hausfrauen / Hausmänner kann dieses dann in der Regel zu 50% für den Unterhalt eingesetzt werden.

Bezüglich des Erbes ist es so, das Ihr Mann, aber nicht dessen Kinder ihnen gegenüber gesetzliche Erben sind. Sterben sie vor ihren Mann vererbt er aber das, was er selbst geerbt hat weiter.

Sie können das durch ein Testament auch anders Regel. Dazu gibt es z.B. folgende Varianten:

1. Sie setzen Ihr Kind als Alleinerbe ein. Ihr Mann hat dann, anspruch auf einen Pflichtteil. Darauf könnte er zu Lebzeiten notariell verzichten, oder nach den Tod formlos.

2. Sie setzen Ihren Mann bezüglich seine Erbteils als Vorerben und Ihr Kind als Nacherben ein. Dann erbt das Kind diesen Teil von Ihnen, wenn die Nacherbfolge eintritt ( z.B. ihr Mann stribt).

3. Sie machen ein gemeinsames Testament. Dann kann das Testament nach den Tod des 1. Ehegatten nicht mehr geändert werden. Nachteil ist, das bei beiden Erbfällen potentiell Pflichtteile anfallen.

zu 2) das uneheliche Kind erbt erst nach dem toten Vater.

Kommt nun drauf an, wer zuerst stirbt. Wenn dein Ehemann zuerst, dann musst das Erbe neben euren eigenen Kindern auch mit dem unehelichen Kind teilen.

Wenn du zuerst, erben erst eure Kinder zusammen mit deinem Mann. Soweit wäre das Haus sicher in eurer Familie. Das wird dann kritisch, wenn nun später dein Mann stirbt, denn eure Kinder müssen nun mit ihrem Halbgeschwister teilen.

Alle beide Szenarien sind nach gesetzlicher Erbfolge betrachtet. Das uneheliche Kind ist auf jeden Fall nach dem toten Vater mit von der Partie, da es ein gesetzliches Erbrecht hat.

NoNamels 
Beitragsersteller
 13.11.2015, 18:45

warum geht das Erbe auch an das uneheliche, wenn mein Mann zuerst stirbt? Ich würde ja alleine im Grundbuch stehen. Oder geht das nicht?

ok, angenommen ich sterbe zuerst und mein Mann schlägt das Erbe aus, dann geht das Erbe komplett an unsere Kinder oder? 

Ranzino  13.11.2015, 18:52
@NoNamels

Nee, das Haus bleibt bei dir, wenn dein Freund/Ehemann vor dir stirbt. Aber das uneheliche Kind bekommt natürlich was von dem, was dein Mann besaß. Um das Haus todsicher bei euren Kindern zu halten, muss dein Mann gefälligst vor dir sterben. Klingt makaber, aber ist nun mal Erbrecht.

Oder du verschenkst das Haus beizeiten an deine Kinder.

 

NoNamels 
Beitragsersteller
 13.11.2015, 18:57
@Ranzino

wenn ich zuerst sterbe, dann würde mein Freund/Mann 50% erben und unseren gemeinsamen Kinder die andere Hälfte. Wenn mein Freund/Mann dann das Erbe ausschlägt müsste doch alles an unsere Kinder gehen oder?

petrapetra64  15.11.2015, 12:43
@NoNamels

Wenn der Ehemann nach deinem Tod tatsächlich die Erbschaft ausschlägt, dann bekommen die Kinder alles. Ob dein Ehemann das dann allerdings tut, ist seine Sache, er müsste dann (wenn die Kinder das wünschen) sofort aus dem Haus raus und auf der Strasse landen, auch seinen Zugewinn würde er nach langer Ehezeit komplett damit aufgeben.

Du kannst ihn aber nicht dazu zwingen, auf seine Ansprüche zu verzichten.

NoNamels 
Beitragsersteller
 15.11.2015, 13:17
@petrapetra64

Das ist uns bewusst, aber das kann man ja über ein lebenslanges Wohnrecht oder so ändern. Solange es grundsätzlich möglich ist, ist das gut, die Details müssen dann halt rechtzeitig geregelt werden. 

Deine Fragen kann ich dir nicht beantworten aber ich finde es schade dass du das Kind deines Mannes so ausgrenzen tust. Du solltest dieses Kind mit akzeptieren, immerhin ist es ein Teil deines Partners! !!!

MissRatlos1988  13.11.2015, 19:24

das mit dem Unterhalt zahlen kann ich nachvollziehen. das mit dem Erbe allerdings nicht.

NoNamels 
Beitragsersteller
 13.11.2015, 19:47
@MissRatlos1988

Naja, alles was es bisher zu erben gibt habe ich erarbeitet, da will ich das schon an meine Kinder irgendwann mal weitergeben und nicht an fremde... 

NoNamels 
Beitragsersteller
 13.11.2015, 18:55

Danke für deine Antwort, allerdings finde ich, dass zwischen Akzeptanz und das ich für das Kind zahle, ein großer Unterschied ist.