Muss Vater zusätzlich zum Unterhalt , bei Schulausflügen usw. noch die Hälfte dazu zahlen muss?
Mein Vater und meine Mutter haben sich vor . Ach keine ahnung getrennt. Jedenfalls zahlt mein Vater jeden Monat Unterhalt. Meine Mutter regt sich auf , das mein Papa zusätzlich noch die Hälfte von Klassenfahrten, Austäuschen und größere Ausgaben dieser Art zahlen soll. Mein Veter meint, das diese Sachen im Unterhalt mit inbegriffen sind. Ich bin jetz 16 und gehe in die 11. Klasse.
5 Antworten
Mein Veter meint, das diese Sachen im Unterhalt mit inbegriffen sind.
Zunächstmal sind alle Ausgaben aus dem laufenden Unterhalt zu bestreiten. Sonderbedarf sind unvorhersehebare und hohe Ausgaben, die nicht aus dem laufenden Unterhalt bestritten werden können und auch nicht angespart werden können. Ein Urteil gegen den Sonderbedarf finden sie z.B. hier.
http://www.kanzlei-brodbeck.de/aktuelles-familienrecht.htm
Letztlich hängt es aber stark vom Einzelfall ab, ob die Klassenfahrt als Sonderbedarf zu bewerten ist.
Neben dem regelmäßigen Unterhalt kommt noch der Sonderbedarf für außergewöhnliche, nicht vorhersehbare und hohe Ausgaben hinzu. Sonderbedarf liegt etwa bei nachfolgend aufgezählten Situationen vor. Dabei handelt es sich um Erfahrungswerte aus der Rechtsprechung, von denen manches Familiengericht im Einzelfall abweicht. Als Orientierung kann man sich für Erste daran halten:
Sonderbedarf ist z.B.: Säuglingserstausstattung, Brille, Klassenfahrt, Zahnarztkosten, von den Kassen nicht erstattete notwendige Arztkosten, Umzugskosten, Nachhilfe über einen kürzeren Zeitraum, Klassenfahrt, Mietkaution
Kein Sonderbedarf, weil vom regelmäßigen Unterhalt bereits umfasst ist: Geburtstagsfeiern, Familienfeiern, Kommunion/ Konfirmation, Möbel, Lernmittel, Internatskosten, Kindergartenbeitrag, Auslandsaufenthalt eines Schülers, Sportbetätigungskosten, Urlaubskosten
Von den Gerichten sehr unterschiedlich behandelt werden folgende Ausgaben: Schüleraustausch, Musikinstrument, Musikunterricht.
Für den Sonderbedarf müssen beide Eltern gleichermaßen aufkommen. Dabei wird vom Nettoeinkommen jedes Elternteils der Selbstbehalt von 950 Euro abgezogen. Das Verhältnis der so errechneten jeweiligen Beträge entspricht dem Verhältnis, in dem die Eltern den Sonderbedarf tragen müssen.
Um den Sonderbedarf nicht zu verwirken, muss er innerhalb eines Jahres gegenüber dem anderen Ehegatten geltend gemacht werden. Ist er innerhalb eines Jahres geltend gemacht worden, so muss er innerhalb von drei Jahren durchgesetzt sein, ansonsten droht die Verjährung.
Quelle: http://www.ehe-scheidung-online.de/pages/unterhalt.html
Sonderbedarf ist z.B.: Säuglingserstausstattung, Brille, Klassenfahrt, Zahnarztkosten, von den Kassen nicht erstattete notwendige Arztkosten, Umzugskosten, Nachhilfe über einen kürzeren Zeitraum, Klassenfahrt, Mietkaution
Eine so pauschale Auflistung ist irreführend, da das so allgemein nicht stimmt. Es liegt in der Natur des Sonderbedarfs, das es sich in der Regel um Einzelentscheidungen handelt. Letztlich ist es so das je nach Mondstand, Frühstück des Richters und Wettervorhersage für Paris jeweils unterschiedliche Urteile gefällt werden.
Grundsätzlich hat den Vater, rechtlich gesehen Recht. Rein theoretisch ist das inbegriffen und müsste quasi davon für sowas gespart werden. Rein menschlich finde ich könnte er dir zumindest ein Taschengeld dazu sponsern. Lg.
nein muss er nicht... aber es wäre fair... bin selber geschieden und hatte das Thema auch schon mit meinem Exmann... er hat wenigstens das Taschengeld übernommen... zumindest nen Teil davon... aber müssen tut er nix... leider
An sich ist das alles im Unterhalt enthalten. Dein Vater kann natürlich freiwillig was dazu geben, müssen tut er das aber nicht.