wie viel und wie lange muss der vater unterhalt zahlen?

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Bis zu Deinem 18. Geburtstag ändert sich nichts, Deine Mutter erhält weiterhin den Unterhalt für Dich von Deinem Vater. (Nur wenn Du vor dem 18. Geburtstag eine Ausbildung beginnen würdest, so würde das Ausbildungsentgelt teilweise auf den Unterhalt des Vaters angerechnet und er müsste dann weniger zahlen.)

Sobald Du volljährig wirst, musst Du Dich selbst um Deinen Unterhalt kümmern, ihn bei den Eltern einfordern.

Da Deine Mutter dann Dir gegenüber ebenfalls barunterhaltspflichtig wird, so wird der Dir zustehende Unterhalt dann danach berechnet, was Deine Eltern zusammen verdienen. Auch wenn Du nur von Deinen Vater Barunterhalt einfordern möchtest (weil Du bei Deiner Mutter wohnen bleibst....), so müsste Deine Mutter trotzdem ihr Einkommen zur Berechnung des Unterhaltes offen legen, ebenso Dein Vater - und auch Du müsstest Deine möglichen Ersparnisse, Einkommen... angeben. Das Kindergeld, das Deine Mutter momentan für Dich erhält, wird dann in voller Höhe auf Deinen Unterhalt angerechnet.

Als Volljährige hast Du Anspruch auf Elternunterhalt wenn Du noch zur Schule gehst oder eine Ausbildung absolvierst/ studierst. Auch während eines kurzen Zeitraumes zwischen Schulabschluss und Ausbildungsbeginn (ca. vier Monate) kannst Du Unterhalt fordern. (Nur wenn Du im Anschluss weder eine Lehre noch ein Studium beginnen würdest, müsstest Du Dich allein durch einen Job versorgen...)

Deinen Eltern muss von ihrem eigenen Einkommen allerdings ein "Selbstbehalt" verbleiben für ihre eigenen Ausgaben (Nahrung, Kleidung, Miete, Strom, Ratenzahlungen etc....) Bis zum Ende der Schulzeit liegt dieser jeweils bei 1000 Euro (wenn Du dann noch bei Deiner Mutter wohnst), ansonsten bei 1200 Euro.

Würdest Du während des Studiums nicht mehr bei Deiner Mutter leben, so stünden Dir dann 670 Euro Unterhalt von den Eltern (entspricht dem BAFÖG-Satz) zu.

Wie viel Deine Eltern Dir geben könnten, spielt eine "untergeordnete Rolle" bei der Berechnung des Dir zustehenden Unterhaltes, es wird errechnet, wie viel Dir jeder maximal geben "müsste" von seinem Einkommen. (Könnte Dir ein Elternteil relativ wenig zahlen, würde das nicht automatisch durch den anderen Elternteil ausgeglichen werden müssen...)

er muss auch während des studiums / ausbildung unterhalt zahlen

Die Höhe deines Unterhaltsanspruchs richtet sich nach dem Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen,in deinem Fall,also dein Vater !!! Wie hoch dieser sein muss,kannst du im Internet in der Düsseldorfer Tabelle nachlesen.Bis zu deinem bis zu deinem 18 Lebensjahr,steht dir uneingeschränkt Unterhalt zu,solange die Eltern auch Leistungsfähig sind,also so viel Einkommen haben,das sie über ihrem Selbstbehalt liegen und Unterhalt zahlen können.Ab dem 18 Lebensjahr sind beide Eltern dir gegenüber barunterhaltspflichtig,wenn sie Leistungsfähig sind und du dich in einer Schul oder Berufsausbildung befindest.Solltest du dann immer noch bei einem Elternteil leben,kann dieser Barunterhalt auch in Form von Naturalunterhalt geleistet werden,durch Unterkunft,Lebensmittel,Kleidung usw.Solltest du vorher schon eine Ausbildung beginnen,wird deine Netto Ausbildungsvergütung plus eventuell ( BAB - Bafög - Kindergeld ) auf deinen Unterhaltsanspruch angerechnet.Wenn du Ausbildungsvergütung bekommen solltest,kannst du davon noch einmal ca. 90 € für arbeitsbedingten Mehraufwand abziehen,wie Fahrgeld und Schulbedarf.

Zunächstmal gibt einen Höchstsatz beim Unterhalt schlicht nicht. Ab einen bestimmten Einkommen endet allerdings die DDT und verweist darauf das dann nach dem Umständen des Falls entschieden werden soll. Bezüglich der Altersgruppen ist 12-17 einheitlich.

Gegenüber minderjährigen Kindern besteht dem Grunde nach immer ein Unterhaltsanspruch. Bei volljährigen Kindern besteht der Anspruch für die berufliche Erstausbildung, also auch während des Studium.

Die Unterhaltspflicht wird bei volljärhigen im Verhältnis der Leistungsfähigkeit (Einkommen - Selbstbehalt) auf die Eltern verteilt. Der Unterhalt ist bei volljährigen natürlich nicht mehr zu Händen des betreuenden Elternteils, sondern auf ein vom Kind bestimmtes Konto zu zahlen.