Unterhalt rückwirkend? GANZ WICHTIG!
Wird der Unterhalt den jemand eigentlich zahlen müsste aber nicht zahlen kann weil er Hartz4 bezieht, rückwirkend zahlen oder wie wird das mit dem Unterhalt geklärt wenn jemand Hartz 4 bezieht? Beispiel: Peter bekommt Alg2 ( Hartz4) müsste aber an seine ExFrau Renate Unterhalt für sie und das gemeinsame Kind zahlen, findet nach einem Jahr Arbeitslosigkeit aber wieder einen neuen Job wo er genügend Geld verdient, muss er dann in dem einen Jahr wo er keinen Unterhalt gezahlt hat, dieses Geld rückwirkend an eine Behörde oder sonder gleichen zahlen?
Also Frage 1. Muss Peter wenn er Arbeitslos ist überhaupt Unterhalt zahlen?Wenn nicht von wem bekommt Renate dann den Unterhalt der ihr zu steht? 2. Sollte es Geld vom Arbeitsamt geben für Renate müsste Peter das nach seiner Arbeitslosigkeit zurück zahlen an das Arbeitsamt oder sonstigen Behörden?
Vielen Dank und liebe Grüße
3 Antworten
Für das gemeinsame Kind muss er Unterhalt zahlen aber nicht für die Ex, da sie ja nicht verheiratet waren, gibt es auch kein Trennungsgeld. Solange er Hartz 4 bezieht oder sein Einkommen unter der Geringfügigkeitsgrenze ist, kann er nichts zahlen. Die Kindesmutter kann ja beim JA Unterhaltsvorschuss beantragen. Hat der Vater wieder eine neue Arbeit, wird er auch wieder neu eingestuft und muss den Unterhalt, den die Mutter als Unterhaltsvorschuss erworben hat, wieder zurückzahlen.
nein, muss er nicht.. aber ab dem Zeitpunkt, wo er Arbeit hat, da muss er zahlen...rückwirkend definitiv nicht...
natürlich gibt es dazu Rechtsprechung. Vor allem aber gibt es Beistand vom Jugendamt. mfg,
Danke für deine Antwort , ich war gestern noch zur Arbeit und konnte nicht mehr antworten :-)
Die Antwort ist richtig - derjenige muss nur im Zeitraum, wo er leistungsfähig ist, zahlen, nicht rückwirkend. Sonst fällt er, wenn er durch die Nachzahlungen auf ein Einkommen unterhalb des Selbstbehaltes fällt, u.U. selbst zum Hilfeempfänger.
zu 1. Das hängt von der Höhe des ALG I ab, beio ALG II muss er definitiv nicht zahlen.
zu 2. Nein, muss er auch nicht zurückzahlen. Anders sieht es aus, wenn Unterhaltsvorschuss gewährt wurde. Den kann sich das Jugendamt, also der Staat, bis zu 30 Jahre später noch "zurückholen"
nein EstherNele, als Kindsvater hat er eine so genannte Gesteigerte Erwerbsobliegenheit, dh. auch wenn er nichts verdient, besteht die Leistungspflicht. Gleichwohl hat er einen Selbstbehalt, zb. 1.028,89 für Allein stehende. darunter muss er nicht leisten, da baut sich dann halt ein RÜckstand auf. Muss die KM zum Sozialamt, kann das Sozialamt evt . Leistungen die es gegenüber der KM erbracht hat, zurück fordern, da er dieser eine gewisse Zeitlang ebfalls zum Unterhalte verpflichtet ist. So war es jedfalls in den letzten Jahren. mfg,
Woher weißt du das? Gibt es dazu eine rechtssprechung oder ähnliches?