unterhalt für volljährigen sohn ermitteln - mutter legt ihr einkommen nicht offen

6 Antworten

Am besten zum Rechtsanwalt und Schreiben mit Frist zur Offenlegung Verdienst Mutter oder ggf. neuen Ehemannes aufsetzen. Sollte sich nichts rühren muss eine Abänderungsklage des Titels beim Amtsgericht auf Null € erfolgen. Weil der Titel bzw die Urkunde noch meistens nicht mit dem 18. Lebenjahr endet gültig ist und bei stillem Abwarten das Schwert der Zwangsvollstreckung oder Pfändung durch RA des Kindes weiterhin über dir schwebt.

Dann zahl doch einfach den Mindestunterhalt direkt an deinen Sohn und wenn sie der Meinung ist das wäre zu wenig muss sie ja reagieren. Wo ist das Problem?

Solange sie ihr Einkommen nicht offen legt, gibts halt kein Geld. Dann braucht sie es ja wohl nicht. Entweder gehst du zum Anwalt und der schreibt was, oder Du forderst Sie per Einschreiben mit Rückschein zur Offenlegung auf, damit Du im ernstfall Beweise in der HAnd hast und sie nicht sagen kann, Du hättest Dich geweigert.

ab 18 müßen sich die kids selber darum kümmern unterhalt zu bekommen,hört sich blöd an,ist aber so.wenn die mutter sich nicht offen legt,sollte ihr vielleicht mal jemand klar machen das sie damit ja nur ihrem kind schadet. tipp:zieh doch von dem Unterhalt was du bis dahin gezahlt hast die 184€ kindergeld ab,und dann wirst ja sehen was ab geht. denn: einem kind mit lehre/zu haus wohnend stehen 440€ zu mit eigener wohnung stehen ihm 640 zu dabei wird zum lehrgeld das kindergled von 184€ angerechnet. und da dein kind noch zur schule geht,würde ich wie erwähnt das kindergeld abziehen und den rest überweisen. habe das jetzt auch durch,mein mann muß nicht zahlen da der junge über den bedarf liegt

Warum das denn? Was hat denn deine Zahlung mit dem Einkommen der Mutter zu tun? Die wird nach DEINEM Einkommen und dem Alter des Kindes berechnet.

Dafür gibt es Tabellen oder du erfragst den Betrag beim Jugendamt.

DerCowboy  07.12.2011, 10:26

Ich nehme alles zurück, du hast Recht: Bei volljährigen Kindern zahlen die Eltern anteilig. Sorry.

holgerholger  07.12.2011, 10:25

Nee, das geht nach Bedarf und Einkommen der Mutter und des VAters.