Muss er Unterhalt zahlen obwohl er im Ausland lebt?
Also mein Vater ist nach meiner Geburt ins Ausland gezogen ich lebe aber bei meiner Mutter. Meine Frage also ob er trotzdem Unterhalt zahlen muss obwohl er im Ausland wohnt.
5 Antworten
Wo dein Vater lebt, spielt überhaupt keine Rolle... Wenn er die Vaterschaft für dich anerkannt hat, so ist er zumindest bis zu deinem 18. Geburtstag für dich unterhaltspflichtig.
Solltest du noch minderjährig sein, so kann nur deine Mutter den Unterhalt für dich von deinem Vater einfordern.
- Wenn sie einen "Titel" gegen den Vater ausstellen lassen und den darin festgelegten Unterhalt regelmäßig von ihm gefordert hat, könnte sie das auch weiterhin tun (so ein Titel verjährt erst nach 30 Jahren...)
- Falls sie sich um deinen Unterhalt bisher nicht gekümmert hat, könnte nun für die zurückliegende Zeit nichts mehr nachträglich vom Vater gefordert werden. Sie könnte dann also nur noch den Unterhalt bis zu deinem 18. Geburtstag fordern...
Bist du bereits volljährig und hast noch einen Unterhaltsanspruch an die Eltern (ab dann wären beide barunterhaltspflichtig), musst du dich selbst darum kümmern, den Vater also selbst anschreiben.... (und ggf. auch den noch ausstehenden "titulierten" Unterhalt von ihm einfordern).
dein vater ist unterhaltspflichtig bis du die erste ausbildung abgeschlossen hast. ob er leistungsfähig ist, ist eine völlig andere situation. dazu müsste deine mutter einen prozess im ausland anstreben und die kosten tragen. ob sich das lohnt ist eine frage die dir hier keiner beantworten kann. in der regel lohnt es sich nicht.
unterhalt im ausland einzutreiben ist teuer und meist sinnfrei, da es nichts bringt.
So lange er die deutsche Staatsbürgerschaft inne hat , so ist er für Dich auch unterhaltspflichtig, solange Du selbst auch gegenüber Deinen Eltern noch anspruchsberechtigt bist.
Wenn Du Deine Ansprüche sogar hier rechtlich und verbrieft geltend machst ( wenn es das Jugendamt nicht von sich aus tut, weil es bereits Unterhalts-Vorschuss zahlt ), so kannst Du mit einem "heute erwirkten Titel" sogar noch bis zu 30 Jahre lang gegen ihn vollstrecken lassen für den Fall, das er jemals wieder zurück in die Heimat will.
Das ist aber ein anderes Thema....
das hat mit der staatsbürgerschaft überhaupt nichts zu tun. er ist unterhaltspflichtig, aber ob er leistungsfähig ist, ist eine andere geschichte. die mutter müsste also einen unterhaltsprozess im ausland anstrengen und auch zahlen können.
den titel erwirkt sie dort vor ort nur, wenn er leistungsfähig ist. ist er das nicht, bleiben ihr nix weiter als massive kosten: gericht, anwälte, reisekosten, unterkunft.
Er ist Unterhaltspflichtig, egal wo er lebt. Allerdings ist es im Ausland entsprechend schwieriger, da an jemanden ran zu kommen. Je nach Land kann es auch unmöglich sein.
Bei einer Kollegen, der Kindsvater zog in die Staaten, da dauerte es 11 Jahre, bis sie ihn dran kriegen konnten. Und er zahlte dann auch immer mit Pausen und musste das nur bis 21 Jahre, danach war Schluss, auch mit dem Rückstand.
Natürlich muß er bezahlen, aber ob er es macht oder eingetrieben werden kann ist fraglich.