Jugendamt Fordert Scheidung is das Rechtens?
habe vor kurzen einem Brief erhalten in dem mir mitgeteilt wurde das der kindesunterhalt für meine beiden kinder gesperrt weil das trennungsjahr vorbei ist und ich immernoch nicht geschieden bin. ich bin alleinerziehend wohne seit über einem jahr getrennt mit meinen zwei kleinen kindern von denen nur ein kind von meinem NOCH mann ist.was ja wohl bedeutet der unterhalt des anderen kindes hat gar nichts mit der sache zu tun und sie dürfen ihn doch gar nicht einbehalten oder ? ich habe stellung schriftlich genommen jetzt kam heute ein brief das ich vorsprechen kommen soll ?!? dürfen die das überhaupt? man kann einen doch nicht zur scheidung zwingen oder ? einen steuerklasse nachweis ( alleinerziehend klasse 2) hab ich im brief mitgeschickt ,jetzt wollen sie noch einen ? ich mein auch wenn ich mich scheiden wöllte tue oder nicht tue das kann einem doch kein amt vorschreiben ? wäre an antworten interessiert von leuten die sowas schon erlebt haben.danke
3 Antworten
Nein das ist nicht rechtens. Sie müssen nur von Ihren Ehegatten dauerned getrennt leben. Dauerned getrennt leben heißt, das sie unterschiedliche Haushalte führen und nicht in einen Haushalt leben. Eine Scheidung muß dazu weder geplant sein, noch nach einen Jahr beantragt werden.
so kenn ich das auch ! und wir wohnen sogar in verschiedenen städten und ich hab steuerklasse 2 alleinerziehenden mehrbedarf usw.
Nein, man kann dich nicht zur Scheidung zwingen. Aber du kannst auch nicht verlangen das dann Geld gezahlt wird vom Amt.
eben deswegen ja. Solange du nicht geschieden bist ist es nicht der EX
Es geht nicht um Scheidung §1 Abs 2 Satz 2 des UhVorschG sagt zur Voraussetzung das:
im Geltungsbereich dieses Gesetzes bei einem seiner Elternteile lebt, der ledig, verwitwet oder geschieden ist oder von seinem Ehegatten oder Lebenspartner dauernd getrennt lebt, und
Die Gründe für das dauerend getrennt lebend spielt hier übrigen keine Rolle.
habs mir grad auch durchgelesen und das stimmt voll und ganz vielen dank für die antwort ich werde das morgen bei meinem termin auch nochmal genau so sagen.
es gilt:::Der Elternteil ist nicht alleinerziehend, wenn er verheiratet ist und nicht dauernd getrennt lebt ( dauernd->da wird das Trennungsjahr als Maßstab genommen) oder wenn er unverheiratet mit dem anderen Elternteil zusammenlebt.
Kein Leistungsanspruch? Der Anspruch auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz ist ausgeschlossen, wenn ihr Euch nicht scheiden lassen wollt, und somit evtl. eingestuft werdet ihr erschleicht Euch Sozialleistungen über eine doppelte Haushaltsführung auf Kosten der Allgemeinheit.
dann kann/wird die zuständige Behörde Leistungen aus dem Unterhaltsvorschussgesetz zurückfordern, sofern Veränderungen nicht rechtzeitig angezeigt wurden bzw. absichtlich/fahrlässig falsche Angaben im Unterhaltsvorschussantrag abgegeben wurden (§ 5 UVG).
Das Trennungsjahr dient dazu um zu entscheiden.. evtl. eine Ehe weiter zuführen... und wenn Du /ihr keinen Scheidungstermin haben wollt.. bleibt ihr verheiratet und müßt zusehen wie ihr Eure Luxus doppelte Whg-- Euren Zweitwohnsitz &&& finanziert, ihr nutzt dann ja auch weiterhin alle ehelichen Vorteile .. Steuernnrecht usw.
Dich zwingt niemand zur Scheidung :) aber Eheleute müssen nun mal in erster Linie für einander einstehen.
Der im Trennungsjahr ges. geleistete Unterhalt werden sich die Ämter von Euch auch zurück holen wollen... damit der Staat für die nächste Person in einer Krise helfend einspringen kann.
danke für die antwort.naja es ist ja so das er sogar in einer anderen stadt lebt als ich mit den kindern und das durch bestimmte umstände die der sachbearbeiterin auch bekannt sind das jahr für uns stress pur war.
hallo caci...:) für das Kind das nicht von Deinem Mann ist mußt Du jetzt einen Titel beantragen und dann kannst Du den pfänden lassen, denn solange Du verheiratest bleibst seht Dir auch für das Kind kein UVG zu.. da Du keine Alleinerziehende bist.
Das solltest Du echt durchziehen... bis der genervt zur Einsicht kommt..sein Kind muß ja was zum leben haben...und er dann ausreichend arbeitet
alles Gute ;)h
Ps. es leben viele Eheleute, schon rein: Berufsbedingt, oftmals an unterschiedlichen Orten oder sogar in verschiedenen Ländern!... solche getrennte Haushaltsführungen werden auch im Steuerrecht berücksichtigt.
ich verlange es auch nicht aber da der ex nicht zahlen kann und die beistandschft für die kinder eingerichtet ist ist es doch im normalfall so das das jugendamt den unterhaltsvorschuss 6 jahre gewährt. oder?