Fragen zu Unterhalt, Jugendamt, Jobwechsel!
Hallo,
ich hab mal ein paar Fragen zu den o.g. Stichworten... Mein Freund hat 2 uneheliche Kinder, für die er Unterhalt zahlt, allerdings weniger als der Regelunterhalt, da nach Abzug seines Selbstbehaltes nur Summe xxx für 2 Kinder da ist.
Soweit alles klar. Nun meine Fragen:
Wenn er nun Jobwechseln würde, und weniger als vorher verdienen würde, bekommt er dann Ärger vom Jugendamt???
Wenn er im neuen Job jedoch mehr verdienen würde, er allerding von einem unbefristeten in einen befristeten Vertrag käme, gäbe sowas Ärger mit dem Jugendamt??? (Auch wenn Aussicht auf eine unbefristete Übernahme besteht???)
die Kinder sind 14 und 16, beide noch in der Schule, wenn aber Kind A im Sept 2013 mit der Ausbildung beginnt, wirkt sich das auf den Unterhalt aus, wenn mein Freund momentan nicht den Regelsatz von 100% zahlen kann???
und zu guter Letzt, wenn die Kinder, oder eines von ihnen, zu uns ziehen möchte, muss dann die Mutter Unterhalt zahlen (denke Ja, sie ist berufstätig) und bekommt dann das andere Kind, dass bei der Mutter bleibt, mehr Unterhalt, da Kind A bei ihm leben würde??? würde da das Jugendamt überhaupt zustimmen? (er hat kein Sorgerecht für die Kinder).
Vielleicht kann mir jemand helfen! Danke im Voraus!!!
5 Antworten
Wenn er nun Jobwechseln würde, und weniger als vorher verdienen würde, bekommt er dann Ärger vom Jugendamt???
Das kommt darauf an, ob der Jobwechsel von Ihm veranlast wurde. Gegenüber minderjährigen besteht eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit. Insoweit kann er sich nicht einfach einen schlechter bezahlten Job suchen. Hier wäre fiktiv das alte Einkommen als Berechnungsgrundlage heranzuziehen. Etwas Anderes ist, z.B. wenn ihm betriebsbedingt gekündigt wird, oder es andere zwingede Gründe für den Wechsel gibt.
Wenn er im neuen Job jedoch mehr verdienen würde, er allerding von einem unbefristeten in einen befristeten Vertrag käme, gäbe sowas Ärger mit dem Jugendamt?
Nein.
die Kinder sind 14 und 16, beide noch in der Schule, wenn aber Kind A im Sept 2013 mit der Ausbildung beginnt, wirkt sich das auf den Unterhalt aus, wenn mein Freund momentan nicht den Regelsatz von 100% zahlen kann?
Ja. Die Ausbildungsvergütung ist Einkommen des Kindes und zur Deckung dessen Bedarfs einzusetzen. Insoweit verringter sich der Zahlbetrag für dieses Kind. Allerdings kann sich der Bedarf erhöhen, wenn das Kind nicht mehr bei der Mutter wohnen kann. Es kann sein, das dann kein Mangelfall mehr vorliegt, oder es kann sein, das sich nur die Verteilung des Unterhalts auf die Kinder ändert.
Letzlich muß man den Unterhalt erneut berechnen.
und zu guter Letzt, wenn die Kinder, oder eines von ihnen, zu uns ziehen möchte, muss dann die Mutter Unterhalt zahlen (denke Ja, sie ist berufstätig) und bekommt dann das andere Kind, dass bei der Mutter bleibt, mehr Unterhalt, da Kind A bei ihm leben würde???
Wenn ein Kind zu ihm zieht, dann ist die Mutter für diese Kind barunterhaltspflichtig. Das andere Kind bekommt dann mehr, da kein Mangelfall mehr vorliegt, sofern die Mutter den Barunterhalt des Kindes leisten kann.
würde da das Jugendamt überhaupt zustimmen?
Das Jugendamt muß da nicht zustimmen, sondern die Mutter. Sollte diese nicht zustimmen, bleibt im Zweifel nur eine Klage vor dem Familiengericht.
Hallo,
sinnvollerweise würde ich diese Fragen alle mit dem Jugendamt besprechen - die können konkrete Antworten darauf geben.
Grüsse + viel Erfolg - Deti
Man kann auch den gegnerischen Anwalt fragen ....
Sinnvoll ist das aber nur begrenzt.
Hallo,
bei diesen Arbeitszeiten ist es schon schwierig - aber ich würde Antworten in Foren bei solch wichtigen Fragen auch nur begrenzt vertrauen + eben Kontakt mit den entscheidenden Ämtern + ggf. einem Rechtsanwalt aufnehmen.
Grüsse + viel Erfolg - Deti
Es sieht danach aus als ob sich hier alles um Geld trehen wurde....Kinder um groß zu werden brauchen Geld...ein Kind zieht nicht bei euch ein nur dafür das dein Freund den Unterhaltpflichten entkommen will. Das ist gar nicht schön!
es geht nicht darum, dass mein Freund sich den Unterhaltspflichten entziehen will! Leider muss auch er von irgendwas leben!!! und wenn man in der Provinz wohnt, und leider auf Auto und Sprit angewiesen ist, dann auch noch 80km einfach täglich in die Firma fahren muss, kann sich jeder ausrechnen, wieviel von dem Selbstbehalt noch bleibt, wenn Versicherungen, Miete, Strom, Heizöl und Essen bezahlt werden sollen...
Aber das war nicht meine Frage! Ich wollte das nur mal klarstellen. weiterhin ist es so, dass sein Sohn momentan (pubertär bedingt fürchte ich) nicht mehr mit seiner Mutter klarkommt und mehrfach den Wunsch geäußert hat, zu uns zu ziehen. Das wiederum würde aber höhere Lebenshaltungskosten bedeuten und da wir nun nicht grad im Reichtum schwimmen, muss man sich eben übers Geld Gedanken machen!!!
der reihe nach.
nein.
nein.
nein.
die mutter muß unterhalt zahlen, da dein mann nun weniger kinder zu versorgen hat, steigt die summe für das kind bei der mutter, bis zur grenze derdüsseldorfer tabelle oder bis zu der grenze , selbstbehalt
Äh, nein, Ärger wird er keinen bekommen. Es geht nicht darum, warum man eine Arbeit wechselt, sondern was dabei heraus kommt. Kriegt er weniger als bisher muss der Unterhalt eben angeglichen werden. Bei mehr natürlich auch. Ob der Job jetzt befristet ist, oder nicht, spielt ebenfalls keine Rolle. Nur wenn er gar nichts mehr verdient, dann muss das Jugendamt einspringen. Das Ganze nennt sich Unterhaltsvorschuss und man muss das Geld wieder zurückzahlen, sobald man wieder an Geld kommt.
Punkt drei kann ich leider nicht beantworten. Dazu ist mein Sohn noch zu jung.
Punkt 4: Das ist etwas komplizierter. Das Jugendamt mischt sich nur ein, wenn die Eltern sich nicht einigen können. Zu allererst muss die Mutter dem Umzug schriftlich zustimmen und dem Vater eine Vollmacht geben. Wegen Arztbesuch, Schule und damit zusammenhängende Unterschriften etc. Das Kind wird umgemeldet und das Kindergeld geht dann automatisch an das Elternteil, bei dem das Kind lebt. Natürlich müsste die Mutter für dieses Kind dann Unterhalt zahlen. Da aber zwei Kinder da sind, und beiden in etwa der selbe Unterhalt zusteht, dürfte sich das Ganze gegeneinander aufheben.
Man könnte auch beim Jugendamt beantragen, das Sorgerecht zu teilen. Dazu sind beide Elternteile notwendig, die da einen Wisch unterschreiben müssen. Aber das dann wieder aufzuheben, geht nur noch per Gericht. Solange aber alles über Vollmachten geht, würde ich das nicht machen.
wäre wohl das beste, aber irgendwie leben wir in nem zeitalter, wo jeder erstmal im internet googelt und fragt ;-)
und ich fürchte, ich bekomme beim Jugendamt keine Antworten, mein Freund hat dummerweise ziemlich wenig Zeit dort nachzufragen, da er zu deren Geschäftszeiten immer arbeitet und nicht telefonieren kann!!!
Deshalb auch evtl ein geplanter Jobwechsel, wo er nicht mehr Mo-Fr. von 4.30 - 20.30 auf arbeit ist (incl Fahrzeit).
Aber vielleicht versuch ich´s einfach mal!