Hallo ich habe ein Sohn 19Jahre er macht keine Schule Ausbildung oder arbeitet muss ich unterhält zahlen?

19 Antworten

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Der Sohn ist volljährig und geht weder zur Schule noch absolviert er eine Ausbildung - somit muss er seinen Lebensunterhalt selbst erwirtschaften - und hat somit keinen Anspruch auf Unterhalt von den Eltern.

Das bedeutet auch: Du musst ihm keinen Unterhalt in Form von Verpflegung und Unterkunft mehr gewähren - könntest ihn vor die Tür setzen.

Der Sohn könnte sich beim Jobcenter "Ausbildung suchend" melden - dann könntest du zumindest Kindergeld für ihn erhalten - welches du ihm bei einem Rausschmiss dann auszahlen müsstest.. - weitere Ansprüche an dich bestehen nicht.

Auch wenn das Jobcenter dich dazu auffordern sollte - solltest du dem widersprechen.

Wenn der Sohn auch faul ist, so gilt er als "erwerbsfähig" und somit in der Lage, sich seine Verpflegung, Unterkunft, Kleidung usw.... selbst zu erwirtschaften.....

Das Jugendamt darf Volljährige übrigens nur noch beraten, aber nicht mehr für sie tätig werden... Aufforderungen, Fragebögen o. ä.... des Jugendamtes könntest du also ignorieren.....

Dichterseele  17.02.2017, 00:10

Ich würde ihn auch im eigenen Haus nicht weiter durchfüttern - was denkt sich dieser Schmarotzer eigentlich?

Gratis wohnen nur gegen 2 Std. Hausarbeit täglich und wenn er was zu essen will, soll er sich nen Job suchen und dafür 200,-€ im Monat in die Haushaltskasse  geben.

Ich möchte mich erst mal bei euch allen bedanken ich hatte das ganze Wochenende kaum oder gar nichts geschlafen weil mir viele Dinge durch den kopf gehen und ich werde erst mal warten auf diesen Brief und dann auch ausfüllen aber ohne mich selbs zu schaden den ich sehe immer mehr wie er ist und denke es dauert nicht mehr lang und ich werd ihn rausschmeisen müssen, ist zwar schwer weil es mir mehr weh tut aber er hat ja auch kein mitleid mit mir .Vielleicht eines tages wenn er älter ist wird er mich verstehen ,ich weiß das ich nicht die einziege bin mit solchen probleme aber wie kann das so weit kommen bei mir zu hause hätten wir uns solche dinge nicht leisten können ich hatte respeckt aber vor allem angst vor mein Vater hätte ich so gehandelt wie mein Sohn ich möchte nicht mal dran denken was pasiert währe

falls da wirklich was vom JA kommt zum ausfüllen kannst du das ignorieren ... das JA ist bei Volljährigen nicht mehr berechtigt irgendwelche Informationen von den Eltern zu fordern bzw. einzuholen ....... sie können ihn höchstens beraten , aber dürfen nicht für ihn tätig werden ....

Hacker48  29.01.2017, 12:34

Da irrst du dich. Das Jugendamt ist noch bis 21 zuständig. :)

(Und glaubst du ernsthaft, das Jugendamt fordert Informationen ein, wenn sie rechtlich dafür keinerlei Grundlage hätten?)

XC600  29.01.2017, 12:48
@Hacker48

ich irre mich nicht , kannst sicher sein ;) ;) das JA ist bis 18 zuständig , also solange das Kind minderjährig ist , bis 21 darf es BERATEN , mehr nicht ........ aber keine Unterlagen von den Eltern anfordern , DAS mit Sicherheit schon gar nicht ............. der Sohn hat hier ja wohl nur gedroht , du bekommst Post vom JA .... das heißt ja noch lange nicht das da auch wirklich was kommt ......

Hacker48  29.01.2017, 12:58
@XC600

Und wie es Unterlagen von den Eltern anfordern darf. xD

Sollte das Jugendamt unzumutbare Zustände feststellen und ihn bei seinem Auszug in z.B. eine Betreute WG unterstützen, wird es nicht nur Unterlagen von den Eltern anfordern, sondern auch die Kosten für diese Unterbringung und Betreuung von den Eltern zurückholen.

In DIESEM Fall wird das natürlich nicht passieren. Siehe meine Antwort. Aber grundsätzlich liegst du mit deiner Information falsch.

P.S. Und Betreutes Wohnen ist prinzipiell von 16 bis 21 möglich.

XC600  29.01.2017, 13:07
@Hacker48

das JA kann nichts von den Eltern fordern wenn Kind über 18 und auch keine Kosten zurückholen ... sie sind schlicht und weg NICHT mehr zuständig ................
aber ok , ich lass es ..... will dir ja deinen Sonntag nicht verderben ;) ;)

Hacker48  29.01.2017, 13:11
@XC600

Nein, nein, ich bin ganz Ohr. :)

Doch, sie sind zuständig. Eine Bekannte von mir arbeitet beim Jugendamt respektive beim Sozialen Dienst und daneben kenne ich Fälle, in denen das Jugendamt junge Erwachsene (18-21) bspw. in diversen Institutionen, die Betreutes Wohnen anbieten, untergebracht hat. Und das Geld wurde von der Wirtschaftlichen Jugendhilfe, einer Abteilung beim Jugendamt, von dem Eltern zurück geholt. Und notfalls auch vor Gericht eingeklagt.

Du mußt seinen Auszug hinnehmen, er ist ja schon 18.

Wenn er keine Schule/Ausbildung/Studium macht, dann kann er auch keinen Unterhalt bekommen.

Dem Brief vom Jugendamt würde ich gelassen entgegensehen.

Wenn er eine Ausbildung macht, dann lebt der Unterhaltsanspruch wieder auf, er muß aber vorrangig Berufsausbildungsbeihilfe beantragen und sein Gehalt wird auch angerechnet.

Ich glaube nicht, dass da noch etwas an Unterhalt für ihn herausspringt.

Da hast Du Dir einen undankbaren Sohn heran gezüchtet.  Ihm wird keine Wohnung gewährt wie denn auch kein Geld,keine Bürgschaft. Setzt ihm eine Frist (schriftlich) bis dahin hat er einen Nachweis das er weiter zur Schule (Studium) geht oder FSJ anstrebt oder eine Ausbildung macht., dann bist Du bereit ihn zu unterstützen. Nach vier Monaten erlischt der Anspruch auf Kindergeld, bekommt dann erst wieder Kindergeld, wenn er von den oben aufgelisteten Dingen was macht. Vielleicht wäre es auch besser, wenn Du ihn sofort aus der Wohnung wirfst, dann würde er mal die härte des Lebens spüren. Wenn er jetzt Unterhalt haben will, muss er das bei beiden Elternteile einklagen, denn der Vater wird ab da an auch zur Kasse gebeten. Ausdrucken und Deinem Sohn vorlegen (Link).https://www.anwalt.de/rechtstipps/unterhaltsanspruch-volljaehriger-kinder-wann-ist-schluss-mit-lustig_016856.html

dressurreiter  29.01.2017, 06:58

Na und, was soll der Link vom Anwalt? Das steht nur drin das der Sohn Recht hat und ihm Unterhält zusteht, lach.

Menuett  29.01.2017, 12:44
@dressurreiter

Lies noch mal, das steht da nicht...