Jugendamt fragt 2 mal im Jahr nach Einkommensverhältnissen und droht?
Da ich nicht genug verdiene um Unterhalt zahlen zu können schreibt mir 2 bis 3 mal im Jahr das Jugendamt und droht damit, dass wenn ich keine Einkommensnachweise innerhalb von 2 Wochen liefere Unterhaltsschulden anwachsen würden.
Ich antwortete auf das letzte Schreiben wie folgt.
im Bezug auf Ihr Schreiben vom 22.12.2020 nehme ich mein Recht nach § 1605 Abs. 2 BGB in Anspruch.
Demnach dürfen Sie die Auskunft zum Einkommen nur alle 2 Jahre von mir fordern und nicht alle paar Monate.
Ich fühle mich ehrlich gesagt etwas belästigt. Einmal im Jahr wäre sogar noch vertretbar trotz gesetzeswidrigen Handelns aber 2 bis 3 mal im Jahr?
Bitte keine Moralapostel hier sondern auf Gesetzesebene bezogen antworten.
Dürfen die das und was kann ich dagegen tun wenn es gegen das Gesetz verstößt?
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 1605 Auskunftspflicht(1) Verwandte in gerader Linie sind einander verpflichtet, auf Verlangen über ihre Einkünfte und ihr Vermögen Auskunft zu erteilen, soweit dies zur Feststellung eines Unterhaltsanspruchs oder einer Unterhaltsverpflichtung erforderlich ist. Über die Höhe der Einkünfte sind auf Verlangen Belege, insbesondere Bescheinigungen des Arbeitgebers, vorzulegen. Die §§ 260, 261 sind entsprechend anzuwenden.
(2) Vor Ablauf von zwei Jahren kann Auskunft erneut nur verlangt werden, wenn glaubhaft gemacht wird, dass der zur Auskunft Verpflichtete später wesentlich höhere Einkünfte oder weiteres Vermögen erworben hat.
6 Antworten
Hast du denn überhaupt bewiesen das du nicht genug verdienst um Unterhalt zahlen zu können? Ich vermute mal sie haben bislang keinerlei Auskünfte erhalten oder denken du hast jetzt oder bald einen Job und wenn sich dein Einkommen ändert, dürfen sie auch häufiger nachfragen. Die zwei Jahre gelten nur bei einem festen Job meines Wissens nach.
Wenn ich in den letzten 2 Jahren nicht schon Auskunft erteilt hätte, würde ich mich gar nicht auf dieses Gesetz berufen
Woher soll ich das wissen, gibt genug die so ein "Detail" ignorieren 😉
Das würde dann aber keinen Sinn machen.
Du beziehst dich hier auf das BGB. Auf welche Rechtsgrundlage bezieht sich denn das Jugendamt wenn es deine Einkommensunterlagen anfordert? Ich könnte mir vorstellen, dass das da spezialgesetzliche Regelung gibt. Nach dem Grundsatz "lex specialis" würde die spezialgesetzliche Regelung dann das BGB verdrängen.
in absatz 1) stehts doch verwandet in gerader Linie - dein kind ist das -- und darum wird auch öfter nachgefragt , was du verdienst.sei froh , dass man dich nicht verdonnert alles an nebenjobs zu arbeiten ,damit du deinen unterhalt zahlen kannst -es ist schliesslich dein kind für das du aufkommst und nicht irgend ein gläubiger.
Können Sie nicht lesen? lesen Sie mal den letzten Absatz.
Auch das Jugendamt hat sich §1605 BGB zu halten.
Auskunft alle 2 Jahre, es sei denn es liegen Anhaltspunkte dafür vor, dass sich das Einkommen geändert hat.
Wenn es allerdings eine Jugendamtsurkunde gibt, der derzeit wegen geringerem Einkommen nicht erfüllt werden kann und das Jugendamt auf die Vollstreckung verzichtet und deswegen Unterhaltsvorschuss gezahlt wird, so darf das Jugendamt auch öfters als alle 2 Jahre die Unterlagen abfordern. Ansonsten läuft man Gefahr, das der Vollstreckungsverzicht widerrufen wird und eine Gehaltspfändung eingeleitet wird
Wenn dem nicht so ist, dann wie gesagt alle 2 Jahre nach §1605 BGB
Nächstes mal etwas frecher antworten:
Sehr geehrte Damen und Herren,
gemäß §1605 BGB bin ich nur alle 2 Jahre zur Auskunft verpflichtet. Zuletzt habe ich am x.x.xxxx Auskunft gegeben. Gemäß BGB sind Sie verpflichtet bei einer vorzeitigen Aufforderung vor Ablauf der zwei Jahre, diese zu begründen. Ich erwarte ihre ausführliche Begründung bis zum x.x.xxxx (20 Tage).
---> Und dann mal abwarten, was passiert.
Pech nur, dass das BGB hier nicht gilt ...
Pech wenn man der deutschen Sprache nicht mächtig ist und das Gesetz nicht versteht und denkt es geht um die Verwandtschaft zum Jugendamt.
Bissl peinlich.
Deine Vermutung ist relativ kurzsichtig. Denk mal weiter nach.
Wenn ich in den letzten 2 Jahren nicht schon Auskunft erteilt hätte, würde ich mich gar nicht auf dieses Gesetz berufen. Die zwei Jahre gelten nicht nur bei festem Job, denn das würde dann dort stehen.