Jugendamt fragt 2 mal im Jahr nach Einkommensverhältnissen und droht?

6 Antworten

Hast du denn überhaupt bewiesen das du nicht genug verdienst um Unterhalt zahlen zu können? Ich vermute mal sie haben bislang keinerlei Auskünfte erhalten oder denken du hast jetzt oder bald einen Job und wenn sich dein Einkommen ändert, dürfen sie auch häufiger nachfragen. Die zwei Jahre gelten nur bei einem festen Job meines Wissens nach.

Consciousness4 
Beitragsersteller
 24.12.2020, 16:17

Deine Vermutung ist relativ kurzsichtig. Denk mal weiter nach.

Wenn ich in den letzten 2 Jahren nicht schon Auskunft erteilt hätte, würde ich mich gar nicht auf dieses Gesetz berufen. Die zwei Jahre gelten nicht nur bei festem Job, denn das würde dann dort stehen.

Loka95  24.12.2020, 16:23
@Consciousness4
Wenn ich in den letzten 2 Jahren nicht schon Auskunft erteilt hätte, würde ich mich gar nicht auf dieses Gesetz berufen

Woher soll ich das wissen, gibt genug die so ein "Detail" ignorieren 😉

Consciousness4 
Beitragsersteller
 24.12.2020, 16:25
@Loka95

Das würde dann aber keinen Sinn machen.

Du beziehst dich hier auf das BGB. Auf welche Rechtsgrundlage bezieht sich denn das Jugendamt wenn es deine Einkommensunterlagen anfordert? Ich könnte mir vorstellen, dass das da spezialgesetzliche Regelung gibt. Nach dem Grundsatz "lex specialis" würde die spezialgesetzliche Regelung dann das BGB verdrängen.

in absatz 1) stehts doch verwandet in gerader Linie - dein kind ist das -- und darum wird auch öfter nachgefragt , was du verdienst.sei froh , dass man dich nicht verdonnert alles an nebenjobs zu arbeiten ,damit du deinen unterhalt zahlen kannst -es ist schliesslich dein kind für das du aufkommst und nicht irgend ein gläubiger.

Consciousness4 
Beitragsersteller
 24.12.2020, 16:20

Können Sie nicht lesen? lesen Sie mal den letzten Absatz.

Auch das Jugendamt hat sich §1605 BGB zu halten.

Auskunft alle 2 Jahre, es sei denn es liegen Anhaltspunkte dafür vor, dass sich das Einkommen geändert hat.

Wenn es allerdings eine Jugendamtsurkunde gibt, der derzeit wegen geringerem Einkommen nicht erfüllt werden kann und das Jugendamt auf die Vollstreckung verzichtet und deswegen Unterhaltsvorschuss gezahlt wird, so darf das Jugendamt auch öfters als alle 2 Jahre die Unterlagen abfordern. Ansonsten läuft man Gefahr, das der Vollstreckungsverzicht widerrufen wird und eine Gehaltspfändung eingeleitet wird

Wenn dem nicht so ist, dann wie gesagt alle 2 Jahre nach §1605 BGB

Nächstes mal etwas frecher antworten:

Sehr geehrte Damen und Herren,

gemäß §1605 BGB bin ich nur alle 2 Jahre zur Auskunft verpflichtet. Zuletzt habe ich am x.x.xxxx Auskunft gegeben. Gemäß BGB sind Sie verpflichtet bei einer vorzeitigen Aufforderung vor Ablauf der zwei Jahre, diese zu begründen. Ich erwarte ihre ausführliche Begründung bis zum x.x.xxxx (20 Tage).

---> Und dann mal abwarten, was passiert.

frodobeutlin100  24.12.2020, 16:14

Pech nur, dass das BGB hier nicht gilt ...

Consciousness4 
Beitragsersteller
 24.12.2020, 16:17
@frodobeutlin100

Pech wenn man der deutschen Sprache nicht mächtig ist und das Gesetz nicht versteht und denkt es geht um die Verwandtschaft zum Jugendamt.

Bissl peinlich.