unterhalt, Kindesmutter will Konto pfänden lassen. darf sie das?

6 Antworten

(Bitte benutze in Zukunft Absätze und Satzzeichen. Dein Text ist kaum lesbar).

hat das jugendamt die vormundschaft für die kinder

Damit ist klar, dass die Aussagen der Kindesmutter vergleichsweise irrelevant sind. Kindesunterhalt ist für die Kinder, nicht für die Mutter.

Ob die Drohungen der Kindesmutter eventuell bereits den strafrechtlich relevanten Tatbestand einer Nötigung erfüllen, wäre eventuell überprüfenswert.

Sandra871989 
Beitragsersteller
 24.06.2013, 16:04

mit den absätzen werde ich mir merken. ja ich finde auch das sie ja auch schon gedroht hat. mein freund steht nun im zwiespalt und hat sich erstmal wieder ans jugendamt gewannt.

skyranger  24.06.2013, 16:09
@Sandra871989

Jugendamt ist der richtige Ansprechpartner. Seid bitte ehrlich und sagt alles, nur dann kann das JA die fürs Kind richtigen Entscheidungen treffen.

Die Kindesmutter dürfte es durch ihr Verhalten für sich nur schwerer machen.

Sandra871989 
Beitragsersteller
 24.06.2013, 16:15
@skyranger

ja das werden wir auf jeden fall auch tun. mein freund sagt mir ja auch immer er will ja zahlen aber er will es halt nicht ihr geben sondern lieber ans jugendamt zahlen. auserdem hat sie auch wieder einen neuen partner der sehr gut verdient. er lebt auch bei ihr nur ist er dort nicht gemeldet. wir wissen das es den kindern an nichts fehlt weil ihr neuer freund sie auch sehr unterstützt. so was muss auch mal gesagt werden.es kann ja nicht sein das nur dem vater das geld aus der tasche geleihert wird. wir haben ja auch noch ein leben

Menuett  24.06.2013, 18:01
@Sandra871989

Der neue Partner ist den Kindern gegenüber nicht zu Unterhalt verpflichtet.

Wieso zahlt dein Freund lieber ans Jugendamt? Da erhalten sie das Geld ja noch später.

Dein Freund lässt andere für seine Kinder zahlen?

Ein Schuft, der sich darauf ausruht, dass Fremde oder der Staat für seine Kinder aufkommt.

Nur der Vater ist seinen Kinder gegenüber zu Zahlungen verpflichtet, der Neue hat mit seinen Kindern nichts zu tun.

kann es sein Du verwechselst die Beistandschaft des Jugendamts mit Vormundschaft für die Kinder....

aber egal was es auch ist, natürlich kann die Mutter die Beistandschaft weiterhin ablehnen und auch gerichtlich wieder die volle alleinige : Elterlichesorge beantragen...

sie ist sogar verpflichtet alles im Namen der Kinder zu tun, damit sie(Kinder) ihren Unterhalt erhalten. Dazu gehören ggf. auch gerichtliche Klagen.

Sandra871989 
Beitragsersteller
 24.06.2013, 17:08

ja genau ich meine beistandschaft. da habe ich das verwechselt. das ist rcihtig das die kinder ja auch ihren unterhalt erhalten. aber das jugendamt hat ausdrücklich gesagt wenn mein freund dann zahlt zahlt er das an das jugendamt und das jugendamt entscheidet dann inwieweit die kinder noch unterhalt benötigen (einkommen der mutter etc.) oder ob das geld an den staat zurück geht. sie kann doch aber nicht einfach das konto pfänden? und wenn sie die alleinige elterliche sorge beantragen will hat da der kindesvater nicht auch mitspracherecht?

himako333  24.06.2013, 17:54
@Sandra871989

solange das Ja Beistand leistet muß die Mutter sich nicht um alles kümmern, aber sie darf und muß trotzdem mitarbeiten damit die Kinder zu ihrem Recht kommen. Evtl. erhält sie jetzt Sozialhilfe oder sowas, dann wird sie von den Stellen auch aufgefordert aktiv zu werden.

Wenn sie das nicht nachweist können ihre Unterstützungsleistungen gekürzt werden..das ist auch nicht wirklich toll.. und wenn sie arbeitet hat sie alle Kosten & Zeitaufwand , Erziehungsarbeit &&& allein zu tragen..denke das ist mit Zwillingen verdammt anstrengend. Und wenn der Anteil vom Ex fehlt kann das ziemlich knapp sein.

Wenn ein Elternteil die alleinige Sorge beantragt entscheidet das immer das Fam.gericht. Da wird das dann auch geprüft, ob es im Intersse der Kinder ist oder nicht. In Grenzfällen ist es besser auch der laufenden Unterhaltsverpflichtung nach zukommen und regelmäßigen zuverlässigen Kontakt mit den Kindern zu haben.

Aber auch bei geteilter Sorge könnte, nach/mit dem vorliegen eines Titels, gepfändet werden....sollte dann nichts zu pfänden sein und damit geht die Mutter wieder vor Gericht, wird heutzutage immer mehr dazu übergegangen...der Schuldner( hier Dein Freund) wird verurteilt mindestens 48 Std, pro Woche, zu arbeiten um Unterhalt zu leisten...ggf. zusätzlich 450€ jobs anzunehmen.

m.l.G. ;)himako

Menuett  24.06.2013, 17:54
@Sandra871989

Diese Aussagen hat die Beistandschaft des Jugendamts nicht getroffen.

Das Gehalt der Mutter ist für die Unterhaltszahlungen des Vaters nicht von Belang. Gezahltes Geld geht immer vorrangig an die Mutter, da darf das Jugendamt nichts abzweigen.

Doch, selbstredend kann sie das Konto pfänden, wenn sie einen Titel hat. Und die Beistandschaft sorgt normalerweise immer für einen Titel.

Die alleinige Sorge bekommt sie wegen nicht gezahltem Unterhalt aber nicht.

Bei einer Kontopfändung wird der Arbeitgeber nicht informiert.

Eine Gehaltspfändung ist kein Kündigungsgrund.

Bevor das Jugendamt Geld für den UVG zurückverlangen kann, muß es der Mutter den Unterhalt geben. Der Vorschuss kann nur dann zurückgezahlt werden, wenn der Unterhalt der Kinder gesichert ist.

Die Beistandschaft ist keine Pflicht, sie kann einfach beendet werden.

So leicht und schnell geht dass nicht.

....sie will dem jugendamt die vormundschaft entziehen

Dem Jugendamt entzieht man nicht mal eben so einfach die Vormundschaft. Andersrum geht es einfacher (wenn das JA der/m Mutter/Vater die Vormundschaft entziehen läßt). Das regelt das Familiengericht.

....zum Anwalt gehen und mein freund sein konto pfänden lassen damit sie an das geld kommt.

Dazu muß sie ihren Unterhaltsanspruch erstmal nachweisen (wenn jetzt an das JA gezahlt wird). Dann muß der Anwalt beim Familiengericht einen Unterhaltstitel gegen Deinen Mann erwirken und erst dann kann das Konto überhaupt gepfändet werden.

Ich empfehle jetzt schon eine Beratung bei der Bank zur Einrichtung eines sog. P-Kontos (Pfändungsschutzkontos). Damit ist ein gewisser Gruindbetrag vor Pfändung geschützt und das sagt ihr ihr auch und dreht ihr (symbolisch) eine lange Nase.

Lasst Euch nicht einschüchtern. Macht das was das JA sagt.

Sandra871989 
Beitragsersteller
 24.06.2013, 17:15

wie gesagt mein freund bleibt auf jeden fall in kontakt mit dem jugendamt und macht auch nur das was die sagen. das mit dem p-konto hat er auch schon angesprochen. ich meinte die beistandschaft für die kinder, hatte ich verwechselt mit vormundschaft. also so weit wie ich das mit bekommen habe hat er so einen unterhaltstitel, der wurde damals unwirksam als er nicht zahlen konnte und ist jetzt wieder in kraft getreten. hat das da irgendwelche auswirkungen. was könnte ich dagegen tun weil wir leben zusammen und ich werde ja auch mit angerechnet beim unterhalt mit 10%. mal angenommen ein anwalt würde das konto pfänden und das würde nicht ausreichen dürfen die dann auch in der wohnung pfänden? laptop fernseher etc., weil das wären ja dann meine sachen und da dürfen die ja nicht ran oder?

Menuett  24.06.2013, 17:57
@Sandra871989

Nö, ein Unterhaltstitel wird nicht ungültig.

In der Wohnung pfändet der Gerichtsvollzieher nichts und schon gar nicht, wenn Du nachweisen kannst, dass die Gegenstände Dir gehören.

Du wirst beim Unterhalt für die Kinder nicht angerechnet. Partner stehen in der Rangfolge hinter Kindern.

wenn ein Mann nichts verdient, springt das Jugenamt ein, bezahlt erstmal für die Kinder und holt es sich beim Kindesvater alles wieder sobald dieser zahlen kann. Verdient der Vater mal mehr, zahlt er auc an seine Kinder mehr. verdient er weniger, bezahlt er auch weniger oder gar nichts an die Kinder. also muss er für die Monate in denen er besser verdient hat, mehr bezahlen und wird dann wieder neu berechnet. Die Kinder waren zu erst da, deshalb geht es um das Kindeswohl und um Verantwortungsbewußtsein, und erst dann darum was der AG denkt....mal davon abgesehen, ich keine kaum Zeitarbeitsfirmen die keine MA mit ner Lohnpfändung oder Kontopfändung haben.....

Sandra871989 
Beitragsersteller
 24.06.2013, 16:07

das jugendamt hat ausdrücklich zu ihm gesagt er soll jetzt nix zahlen das schreiben vom jugendamt war erstmal nur eine bestätigung das er jetzt zahlen kann und wieviel.das jugendamt sagte das sie das neu berechnen weil er nur noch frühschicht arbeitet. er musste auch beim arbeitgeber was abgeben die ihm bestätigten das er nur noch in einer schicht arbeitet. aber es kann doch nicht sein das sie ihm droht durch einen anwalt sein konto pfänden zu lassen

tapri  24.06.2013, 16:41
@Sandra871989

dann sprecht mit dem Jugendamt und versucht ein klärendes Gespräch - auch mit der Kindesmutter. bekommen denn die Kinder den Unterhalt nun vom Jugendamt voraus bezahlt, oder nbekommen die Kinder im Moment nichts?

Sandra871989 
Beitragsersteller
 24.06.2013, 16:43
@tapri

die kinder haben bis zu ihrem 6. Lebensjahr unterhaltsvorschuss vom jugendamt bekommen ( den mein freund jetzt vorrangig ans jugendamt zurück zahlt). Im moment bekommen sie nichts

tapri  24.06.2013, 17:07
@Sandra871989

ich meinte "im MOment". dann hast du das Argument der Mutter. Sie muss Beschwerde einlegen und deshalb verstehe ich die Aussage des Jugendamtes überhaupt nicht. man kann doch nicht monatelang sagen, nicht bezahlen wir rechnen das irgendwann mal neu aus......

Sandra871989 
Beitragsersteller
 24.06.2013, 17:19
@tapri

das klingt zwar blöd, aber ich saß dabei und die hat wirklich gesagt erstmal nix zahlen weil es neu berechnet wird und der brief der kam war nur zur aussage das er jetzt zahlen muss. haben die wirklich so gesagt und deshalb ist die kindesmutter ja so erzörnt das sie erstmal nix bekommt (zumal es den kindern sehr sehr gut geht davon mal abgesehen)

tapri  24.06.2013, 17:22
@Sandra871989

genau deshalb kann ich beide Seiten verstehen, nur mit der Aussage des Jugendamts bin ich etwas irritiert. Deshalb versucht doch einen gemeinsamen Termin zu finden mit Jugendamt Mutter unf Vater, damit auch die Mutter sieht, dass es wirklich nicht am Kindsvater liegt. das nimmt dann auch die Wut aus der aktuellen Lage......