Wohnvorteil beim Hauskauf im Bezug auf Kindesunterhalt?

5 Antworten

Zunächstmal ist der Zahlbetrag für den Mindestunterhalt maximal 355€ und zwar für 12-17 Jährige. Bei einen Einkommen von 2080€ wird er aber mehr als den Mindestunterhalt zahlen müssen.

Der Hauskauf hat auf den Unterhalt keinen Einfluss.

Es besteht ein einkommen von 2080€ somit würden ja normalerweise +400€ (Wohnvorteil) als Einkommen angerechnet werden .

Ein Wohnvorteil ergibt sich, z.B. wenn er im Eigentum wohnt und die Kosten dadurch geringer sind als das im Selbtbehalt veranschlagte bzw. das was es sonst dafür typischerweise ausgeben würde. Maximal aber das was er sich gegenüber der ortsüblichen Miete erspart.

Es geht immer um die reale Ersparnsis. Die Zinsen, eine angemessene Tilgung und die übrigen Kosten sind dabei natürlich zu berücksichtigen.

Es will mir nicht in den Sinn warum man so eine Frage nicht dort stellt wo man die Antworten kennt. Nämlich auf dem Jugendamt, die solche Fragen selbstverständlich beantworten. Da das Unterhaltsrecht nicht in Stein gemeißelt ist, sollte man sich auch nicht an Urteilen, die andere bekommen haben orientieren. Oft ist die Rechtssprechung in diesen Fällen auch individuell. Wenn ich etwas ganz sicher wissen möchte, dann frage ich dort wo ich eine rechtssichere Auskunft erhalte.

du hast kein fiktives einkommen. dein einkommen liegt bei 2080 euro. das wird zum unterhalt rangezogen. dein selbstbehalt liegt bei 1080 euro. in diesem selbstbehalt sind 380 euro angemessene miete enthalten. wofür du dein privates geld ausgibst ist völlig uninteressant.

dein unterhalt beträgt immer noch monatlich dasselbe wie vorher, egal wieviele eigentumswohnungen du dir leistest. du sollstest dir nur bewußt machen, dass mit steigenden alterstufen auch der unterhaltsbetrag steigt.

maikpaule 
Beitragsersteller
 19.04.2016, 12:11

Das wollte ich nicht wissen ...! Die Zahlen sind nicht Fakt es geht nur darum ob der Wohnvorteil auch hier gilt! Denn durch mehr fiktives Einkommen würde auch ggf. Der Unterhalt steigen ! Sprich ich habe nachher statt 2080€ minus Unterhalt minus Rate eine neue Formel 2080€ minus Wohnvorteil minus Unterhalt minus Rate und somit müsste ich quasi "Virtuell" Miete zahlen und Raten (und Unterhalt selbstverständlich)... Würde also richtig Verlust machen ... Für nix

Ausschlaggebend für die Höhe des Kindesunterhaltes ist das "unterhaltsrelevante Einkommen" (UE) des Mannes, also in der Regel sein durchschnittliches Nettoeinkommen ab- bzw. zuzüglich anrechenbarer Beträge (berufsbedingte Ausgaben, Beiträge für die eigene Altersvorsorge.., jedoch keine Kredite...). 

Die Höhe der Wohnkosten des Mannes spielt erstmal keine Rolle... Solange er dem Kind den ihm zustehenden Unterhalt zahlen kann, ist er bezüglich seiner Wohnkosten auch nicht auskunftspflichtig.

Nur, wenn das nicht gegeben ist, könnte geprüft werden, ob das UE des Mannes herabgesetzt oder angehoben werden könnte bzw. sein Selbstbehalt erhöht/ abgesenkt...

Beispiele: 

Im derzeitigen SB von 1080 Euro werden pauschal 380 Euro für die Wohnkosten veranschlagt.

Sein UE liegt bei 1500 Euro, so dass er bei 400 Euro Unterhalt seinen SB unterschreiten würde... 

  • Beispiel 1) Seine Miete beläuft sich auf 540 Euro, liegt somit 160 Euro über der Pauschale. Wenn es in angemessenem Umkreis keine preiswertere Wohnung gibt, könnte sein "Selbstbehalt" angehoben werden.... 
  • Beispiel 2) Er bewohnt seine bereits abgezahlte Eigentumswohnung, deren "ortsübliche Miete" bei 540 Euro liegen würde. Da er tatsächlich nur noch geringe Betriebskosten/Hausgeld... von 250 Euro zu zahlen hat, könnte seinem UE ein entsprechender "Wohnvorteil" zugerechnet werden, so dass er ohne weiteres in der lage ist, den Unterhalt zu zahlen.....

Bei einem Einkommen von rund 2000 Euro ist der Mann ohne Weiteres in der Lage, den berechneten Unterhalt für sein Kind zu zahlen... was er mit dem verbleibenden "Rest" macht - ob er sich eine Wohnung für 600 Euro mietet oder in seiner Eigentumswohnung lebt und dafür 600 Euro monatlich abzahlt - bleibt völlig ihm selbst überlassen und wirkt sich auf den Unterhalt bzw. sein UE nicht aus.....

Wenn er eine Immobilienfinanzierung beantragt, muss er die Unterhaltsverpflichtung selbstverständlich angeben. 

Damit hat sich die Finanzierung dann wahrscheinlich erledigt.

Natürlich kann er sich der Verpflichtung nicht einfach durch einen Schuldenaufnahme entziehen.

maikpaule 
Beitragsersteller
 19.04.2016, 13:20

Ihr kapiert irgendwie alle meine Frage nicht wirklich ... Mit einer Immobilie würde ich keine Miete zahlen sprich Wohnvorteil (den gibt es diesbezüglich) ich will einfach wissen ob die Rate zumindest als Miete anerkannt wird bzw. Anteilig und wieviel anteilig dann

Menuett  20.04.2016, 18:53
@maikpaule

Da Du die Wohnung bezahlen mußt, hast Du natürlich auch keinen Mietvorteil.

maikpaule 
Beitragsersteller
 19.04.2016, 12:05

Mich interessiert nicht ob Mann einen Kredit bekomme oder nicht ! Mich interessiert der Wohnvorteil! Und den gibt es

DerHans  19.04.2016, 12:07
@maikpaule

Als Alleinstehender hat er einen Mindestanspruch von 45 am Wohnfläche. Wenn er sich eine größere Wohnung leistet, ist das sein privates Vergnügen.

Auf seine Unterhaltsverpflichtung hat das keinerlei Einfluss.