Unterbodenbeleuchtung unter Umständen erlaubt?
Bekannt ist, dass die Unterbodenbeleuchtung am PKW als Veränderung der lichttechnischen Einrichtungen am Fahrzeug gilt und somit verboten ist. Gilt das auch, wenn man die Unterbodenbeleuchtung (Farbe weiß) mit der Beleuchtung der Tür verbindet und die Unterbodenbeleuchtung nur dann leuchtet, wenn man die Tür öffnet um auszusteigen? Damit man im Dunkeln weiß, wo man hintritt.
4 Antworten
Die Unterboden-/Türbeleuchtung ist unter Umständen erlaubt!Die Unterbodenbeleuchtung ist grundsättzlich keine lichtttechnische Einrichtung im Sinne der §§ 49 a StVZO ff. Unterbodenbeleuchtung ist wie die Kfz- Innenbeleuchtung nicht durch die StVZO abgedeckt. Habt ihr schon einmal bei der TÜV- Abnahme festgestellt, dass der Prüfer die Funktion der Innenbeleuchtung überprüft ? Natürlich nicht, da es sich hierbei nicht um ein Teil handelt, dass vom Gesetzgeber verlangt wird. Verboten ist diese Beleuchtung nur, wenn die Unterbodenbeleuchtung ein "Signalbild" ergibt/verfälscht und so die allgemeinen Grundsätze der StVZO nicht einhält. Wenn also an einem Kfz eine Neonröhre als Unterbodenbeleuchtung angebracht ist und somit die Umrisse des Fahrzeugs dauerhaft beleuchtet werden, dann entspricht sie nicht den Vorschriften. Das ist aber bei einer Ein-/Ausstiegsleuchte nicht der Fall. Die Neonröhre würden bei Anbringung unter die lichttechnischen Einrichtungen fallen, die eine Teilegenehmigung benötigen, um erlaubt zu sein. Eine Genehmigung (Prüfzeichen) liegt aber regelmäßig nicht vor.
das is falsch, auf parkplätzen gilt die StvZo, du darfst das licht net einschalten!!!! ABER wenn du die unterbodenbeleuchtung so anklemmst das es angeht wenn die tür auf geht u. aus geht wenn die tür zu is, dann is es erlaubt da die beleuchtung als parklicht durch geht, es könnte ja sein das du in ein loch, s.cheisse trittst usw.
Allein das Anbringen von nicht zugelassenen Leuchten ist nicht erlaubt.
es is erlaubt man darf sie nur nicht einschalten!!!!!!!, wenn er die beleuchtung anpasst sehe ich da kein problem, bloss weil irgendwelche bauteile ein E-prüfzeichen haben heisst das net das man die ohne probleme ans auto bauen kann
es is erlaubt man darf sie nur nicht einschalten!!!!!!!
Falsch
bloss weil irgendwelche bauteile ein E-prüfzeichen haben heisst das net das man die ohne probleme ans auto bauen kann
Richtig, ich rede aber nicht von einem E-Prüfzeichen, ein E-Prüfzeichen ist bei den lichttechnischen Einrichtungen am Kfz für sich allein völlig bedeutungslos..
Jede Beleuchtung am Kfz hat ein dazugehöriges Prüfzeichen, welches nur Leuchten bekommen welche für den jeweiligen Verwendungszweck geprüft und als genehmigt erteilt sind, fehlt diese Kennzeichnung darf eine solche Leuchte nicht montiert werden !!!!
Mann....einschalten,ausschalten,drehen,spiegeln.Merkt ihe noch was? Mach die Dinger dran,wenn die nur beim Türöffnen angehen.kräht da kein Hahn nach.
da hat volker recht
Ob danach nun ein "Hahn kräht" oder nicht, hat aber nichts mit der Frage zu tun, welche lautet ob dies erlaubt ist ;)
Ja auch dann gelten die lichttechnischen Einrichtungen an einem Fahrzeug.
Es gibt Ausstiegsbeleuchtungen serienmäßig von Audi, MB etc. diese sind als Ausstiegsbeleuchtung geprüft, zugelassen und entsprechen den Anforderungen und Bedingungen, und haben entsprechende Prüfzeichen vorhanden welche diese Leuchten als Ausstiegsbeleuchtung zulassen.
Unterbodenbeleuchtung ist Legal ÜBERALL!
du darfst sie nur nicht einschalten wenn du mit dem PKW fährst!
solanger das auto Steht (Parkplatz) ist es erlaubt :)
Unterbodenbeleuchtung ist Legal ÜBERALL!
Nö, ist nicht erlaubt.
Allein das Anbringen von nicht zugelassenen Leuchten ist nicht erlaubt.
Du darfst die Leuchten sofern keine Zulassung als Ausstiegsbeleuchtung nicht anbringen, egal ob diese nur durch öffnen der Tür angehen oder nicht.
Ausstiegsbeleuchtung unterliegen Bestimmungen, so darf die Lichtaustrittskante nicht soundsoviel Prozent betragen, die Leuchtkraft darf eine gewisse Stärke nicht übersteigen etc. etc.