Auto Tuning in Holland
Hay .
In Deutschland ist ja eigentlich fast alles an Tuning verboten was kein Prüf siegel besitzt .
Meine Frage ist nun was ist in Holland erlaubt an Tuning und gilt das auch wenn das Auto in Deutschland zugelassen ist?
Weil ich wohn nur 5 min von der grenze und hatte mal lust einfach ohne sorge das die Polizei mich raus zieht zu fahren (natürlich ist mir klar das in Holland die Geschwindigkeit viel strenger und härter kontrolliert wird als in Deutschland)
Also was darf man in Holland dran haben ich nenne nur mal so paar beispiele
Auspuff ohne Dämmung (Schalldämpfer raus)
Farbige Beleuchtung ( Standlicht , Unterbodenbeleuchtung)
Farbige Innenraum Beleuchtung
Heckspoiler ohne ABE
Gruß
3 Antworten
Wenn du dein Auto mit Deutscher Zulassung in Holland Tunen lässt, musst du trotzdem hier in Deutschland zum Tüv.
Du musst es andersrum machen. Das Auto in Holland zulassen. Dann darfst du diese Tunings auch legal auf Deutschen Straßen fahren, da dann der Holländische Tüv für dich zu ständig ist. Die Polizei kann dich dann anhalten, aber dein Auto nicht stilllegen oder dir verbieten es hier weiter zu fahren.
Lass es lieber sein! Durch solche Änderungen, die nicht eingetragen/ nicht eintragungsfähig oder durch allgemeine ABE gestattet sind, erlischt , auch im Ausland die (deutsche) Betriebserlaubnis für das Fahrzeug, selbst wenn solche Umbauten dort problemlos gestattet wären. Im Falle eines Unfalles könnte das evtl. für Dich heißen: Deine Versicherung bezahlt weder Deinen noch den Schaden Deines Unfallgegners. Denn Deine Versicherung und Deine Zulassung sind ja "deutsch".
Gut! Aber kommt das nicht auf das Gleiche heraus? Man hat (große) Schulden, die völlig unnötig gewesen wären?
Spätestens bei einer Polizei Kontrolle oder einer TÜV Prüfung bekommst du ein dickes Problem. Außerdem wird das mit sicherheit kein Seriöser Mechaniker machen.
Alles schon vorgesorgt TÜV bis 2015 und genügend ausweichmöglichkeiten um lichter umzuschalten z.B von Farbigem Standlicht wieder auf normales usw
Die Haftpflich muss den Schaden des Unfallgegners ersetzen dazu ist sie gesetzlich verpflichtet, sie kann ihren Versicherungsnehmer allerdings bis zu einenm Gewissen Betrag in Regress nehmen.