Wann muss ein Heizungsraum eine Brandschutztür erhalten?
Der Heizungsraum soll durch eine Tür verschlossen werden. Für einen Brennwertkessel ist es erlaubt, was gilt für die Gasheizung und die Warmwassertheme eines Einfamilienhauses?
3 Antworten
Ich kann für die Schwez eine Antwort geben. Da ist im Einfamilienhaus keine Vorschrift. Bei Grösseren Anlagen jedoch ab 70Kw Kesselleistung ist eine Tür EI30 zwingend Vorgeschrieben, ausserdem darf keinerlei Brennbares Material zusätzlich gelagert weden und alle Benzinbetriebenen Gerätschaften sind ausdrücklich verboten. Am Besten wird man Informiert durch den am Ort Zuständigen Kaminfegermeister(Schornsteinfegermeisrer) der gibt sehr gerne Auskunft und kennt ausserdem die örtlichen Brandschutzvorschriften.
es kommt darauf an welche feuerstäte vorhanden ist instaliert wird frage den bezirksschornsteinfeger
Anmerkung: Wann benötige ich eine Brandschutztür (T30) an Stelle einer handelsüblichen Holztür!