Ist funktionierende Außenbeleuchtung freiwillig oder Pflicht?
Schon vor Wintereinbruch ging unser Bewegungsmelder und somit die Außenbeleuchtung vor der recht gefahrenträchtigen Haustüre kaputt.
Auf Rückfrage beim Vermieter kam die Antwort, die Reparatur wolle er sparen, wir bräuchten im Dunkeln ja nicht aus dem Haus zu gehen und würden den Weg kennen. Der ist aber weder frei von Blättern noch ohne Stufen. Für mich stellt er gerade bei schlechtem Wetter eine Gefährdung da, und ich so gehe nie mehr ohne Taschenlampe abends vor die Tür oder komme ohne Licht nach Hause. Beim Einzug war es kein Thema, weil der Bewegungsmelder für Beleuchtung sorgte. Was ist hier angesagt oder muss ich die Reparatur zahlen, weil mir das Licht wichtig ist.
Danke und einen schönen 2. Advent allen hilfsbereiten Lesern.
5 Antworten
Das ist ja ein Skandal! Es ist die Pflicht jeder Hausverwaltung oder Verwalters Licht im Treppenhaus und außen anzubringen und den Weg zu räumen so das Gefahren vorgebeut ist. Bei Unfällen (was wir nicht hoffen), haftet der Vermieter. ob es ein Bewegungsmelder ist oder nicht ist nicht wichtig nur fuktionieren soll Sie und das immer! Der Verwalter muss es auch regelmäßig prüfen und darf es nicht bewusst auf ein späteren Zeitpunkt verschieben. Sie sollten es schriftlich machen dann tut sich immer eher etwas, dabei auch den Gang erwähnen (Blätter auf den Stufen) und eine Kopie behalten oder im Pc speichern.
Schönen Advent zurück
Das darf der Vermieter nicht verlangen ( mit Taschenlampe... ist ja ein Unding!)!!! Dagegen sollten Sie angehen. Erstmal den Hausverwalter informieren (höflich!), dass man über seine Rechte im Klaren ist und wie Diese aussehen, dabei höflich bitten, dass er bitte Licht an den Mülltonnen anbringen möchte! Es gibt Menschen die den ganzen Tag arbeiten und es abends schaffen Müll raus zu bringen! Es ist seine Pflicht genau wie im Hauseingang! Egal wer es ist, Beamte, Hausverwalter uws., wenn diese Personen merken, dass man sich auskennt und selbstbewusst auftriff, sind sie viel kooperativer! Nicht vergessen! Der Ton macht hierbei die Musik. Wenn man den Dreh raus hat ist das Leben leichter. Leider liegen Einem im Alltag immer die Unwissenheit im Wege und es wird anstrengend in zu überstehen. Ich schaue immer im Internet über Google und Wikipädia, welche Rechte ich habe (z.B.: Mietrecht, schaue wie die Gesetzlagen aufgebaut sind und verstehe diese Informationen im Alltag zugebrauchen!) oder bilde bei Google Sätze zu meinem Thema. Man ist mit den Problemen nicht alleine! Es gibt viele Menschen die mit derlei Fragen konfrontiert werden. So bekommt man Anrworten in Foren, Diskusionen und erfährt, wo man nicht richtig behandelt wurde und was man machen kann.
Viel Glück!
Lg Fadik :)
Wie schön, dass Du das so locker siehst. Nun bekomme ich Sanktionen jeder Art. Erstens wird die Tageszeitung nicht mehr auf die Treppe gelegt (schade) und ich muss meine beiden Fahrräder sofort von der überdachten Terrasse in einen Minikellerraum schaffen, was so umständlich und fast auch zu schwer für mich ist. Notfalls stelle ich sie lieber ins 1. OG vor meine Wohnungstür.
Mein Untermieter (Student) in meiner großen schönen Whg. meint, ich nutze diesen Platz schon so lange, dass es keine Grund gibt, ihn mir wegen des Lichtes nun wieder weg zu nehmen, da der Platz ja nicht gebraucht wird. Doch was will ich machen als alleiniger Mieter in einem Einfamilienhaus, in dem der rabiate Freund der netten, aber geistig sehr einfach gestrickten Vermieterin meint das Sagen zu haben?
Ich habe ihm schon erklärt, dass seine Freundin die Vermieterin sei und ich nur mit ihr rede. Seine Drohungen (wenn er mich mal alleine trifft) werden immer massiver, da er auch mein Nein auf seine von Anfang an gemachten Annäherungsversuche nicht akzeptieren will.
Achso! Sie bekommen Sanktionen? Das hab ich vorher nicht verstanden! Ne das klingt ja furchtbar! Schon mal drüber nachgedacht in eine andere Wohnung zu ziehen? Bestimmt...! Wär halt, wenn möglich, ne Idee!
Da würde ich Ihm mal sagen, dass ich es notfalls der Vermieterin erzähle oder sogar eine Anzeige bei der Pol. mache oder verklage (gerichtlich) und die nötigen Schritte, dann auch unternehmen.
Der Vermieter hat seine Pflicht zu tun! Man muss sein Recht auch fordern. Es könnten ja auch Unfälle passieren, grade in der dunklen Jahreszeit und wo es auf den Straßen rutschig ist. Im dunkeln kann man sich nicht ausreichend schützen, da man die Hand vor den Augen nicht sieht. Man ist dann auch vor überfällen nicht geschützt. Das blöde an diesen Einfam.-häusern ist, dass man damit allein dasteht. In Mietshäusern hat man ja die anderen Mieter, die was unternehmen würden.
Tragisch, dass es solche Menschen gibt, die dann damit nicht klarkommen und geistig nicht ausreichend weit entwickelt sind. Das tut mir leid! Sie sollten der Person vermitteln, dass sie nichts gegen sie haben und sonder lediglich Gefahren vorbeugen möchten und genauer erklären (die Punkte die ich bereits erwähnt habe). Seien Sie höflich, grüßen lieb und lächeln beim zufälligen Begegnungen. Das nimmt den Wind von den Segeln! Wenn es in der Zukunft mit der Person totzdem Probleme gibt, war das nicht wegen dem Licht, sondern es wäre eh zu Problemen gekommen! Es ist nicht Ihre schuld und Sie hätten es nicht verhindern können!
Liebe Grüße
Pflicht.
Der Vermieter hat dafür zu sorgen, das die Mieter ohne Schaden den Weg zu Haustür begehen können. Ist nach einer gewissen Zeit (weiß grad nicht welcher) sogar ein Grund für eine Mietminderung.
Wenn eine Außenbeleuchtung vorhanden ist, muss sie auch funktionieren. Das gehört zur Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers. Allerdings ist nicht in jeder Gemeinde überhaupt eine Außenbeleuchtung vorgeschrieben. Diese ist vielfach erforderlich, um z.B. dem Rettungsdienst zu ermöglichen, die Hausnummer zu finden.
Der Vermieter hat dafür zu sorgen, dass eine entsprechende Beleuchtung außen und innen (Treppenhaus) vorhanden ist. Teil ihm den Mangel schriftlich mit und kündige Mietminderung an und mach ihn auch darauf aufmerksam, dass er im Falle einer Verletzung für den Schaden haftet. Googel mal nach Mietminderung, dürfte nicht viel sein, aber auf Dauer gesehen....
dir auch schöne stunden.
du hast ne wohnung gemietet, mit bewegungsmelderlicht...
der vermieter meint, den mietvertrag nicht erfüllen zu müssen....
ehr hat schlechte karten!
Muss der Zugang zu den Mülltonnen, die an einer Seite der Haustüre stehen auch beleuchtet sein?
Zu hellen Tageszeiten kann der Abfall nämlich nicht beseitigt werden. Mit Taschenlampe solle ich laut Vermieter dies bitte erledigen.