ist so eine kennzeichenbeleuchtung erlaubt?

4 Antworten

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Scheint recht hell zu sein, aber das Foto sagt nichts über die Zulässigkeit aus.

War ab Werk eine LED-Kennzeichenbeleuchtung verbaut? Dann ist diese Beleuchtung vermutlich zulässig, wenn die Komponenten selbst das E-Prüfzeichen haben.

Wenn du LED-Sofitten nachgerüstet hast und dafür Glühlampen ersetzt hast, ist es nicht zulässig und die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt und eine Kaskoversicherung kann mitunter eine Zahlung verweigern.

TimMagFussball 
Beitragsersteller
 06.06.2018, 22:37

ne

Diese Beleuchtung ist nur für das Kennzeichen und nicht für die Strasse so das man im Dunkeln sonst nur andere blendet mit den viel zu gellen Licht das ist VERBOTEN da sollte dir jeder mit Fernlicht in die Spiegel blenden das du nach hinten nichts mehr siehst .

Die ist dann erlaubt, wenn sie für das Auto eine ABE hat. Jegliche Änderung an der Außenbeleuchtung ohne ABE ist grundsätzlich verboten.

TimMagFussball 
Beitragsersteller
 06.06.2018, 22:37

ABE ?

TimMagFussball 
Beitragsersteller
 06.06.2018, 22:48
@Hamburger02

okay, wie genau geht das mit der Einzelabnahme ? hinfahren und das prüfen lassen quasi ? und was kostet das ?

TimMagFussball 
Beitragsersteller
 07.06.2018, 10:56
Hamburger02  07.06.2018, 14:02
@TimMagFussball

Weß ich nicht genau, aber so mit 80 bis 100 Teuronen würde ich schon rechnen. Und wenn du Pech hast, sagen sie, die sind nicht zulassungsfähig, dann war das Geld umsonst.

Am billigsten kommst du immer noch weg, wenn du eine für dein Fahrzeug speziell zugelassene LED-Beleuchtung mit einer E-Prüfnummer suchst. Dann entfällt auch eine spezielle ABE.