Sind orange Standlichter bei max. 6 Beleuchtungspunkten vorne erlaubt?
Bei Wikipedia heißt es:
Orange Standlichter sind nur erlaubt, wenn die sechs Beleuchtungspunkte an der Vorderseite nicht überschritten werden.
Woraus bzw. aus welchem Gesetzestext oder dergleichen geht dies hervor? In der StVZO konnte ich diesbezüglich keine Info finden.
Vielen Dank für eure Antworten schon mal vorab!
4 Antworten
Das ist ein Beispiel dafür, dass auch in Wikipedia Unsinn stehen kann. Die StVZO sagt aus:
§51
(1) Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder ohne Beiwagen und
Kraftfahrzeuge mit einer Breite von weniger als 1000 mm - müssen zur
Kenntlichmachung ihrer seitlichen Begrenzung nach vorn mit 2
Begrenzungsleuchten ausgerüstet sein.... Das Licht der Begrenzungsleuchten muß weiß sein; es darf nicht blenden.
Für diese Vorschrift gibt es keine Ausnahmen. Fahrzeuge aus anderen Ländern, z.B. den USA, müssen umgerüstet werden. Auch für Oldtimer gibt es keine anderslautende Regel.
Jedes Licht darf vorne gelb oder weiß sein. Ausgenommen davon sind Abblendlicht und Fernlicht. Kurz gesagt: Alles, was nicht die Fahrbahn ausleuchtet, darf gelb oder weiß sein. Also Standlicht, Nebelscheinwerfer, Kurvenlicht, Tagfahrlicht,...mehr fallen mir gerade nicht in den Sinn.
Frag mal beim ADAC nach. Die haben eine Beratung für Zulassungsbestimmungen von Importfahrzeugen und Oldtimern.
Hast du da auch eine Nummer?
Soweit ich weiß, muss das Licht nach vorne weiß strahlen, seitlich gelb sein und nach hinten rot. Der Gesetzgeber ist da ziemlich pingelig.
Ja so ist die Grundregel. Aber es gibt insbesondere bei US Cars und Oldtimern auch immer wieder Ausnahmen.