Besitze ein Ford Probe GT von 1990. Meine Blinker leuchten hinten rot, Ist das zulässig und WENN NEIN, wie kann ich dies umändern?

Beispiel der jetzt vorhandenen Rückleuchten an meinem Fahrzeug  - (Auto, Gesetz, Licht)

5 Antworten

Wenn sie mit Sondergenehmigung eingetragen sind, sind sie erlaubt. 

Wenn nicht, dann kannst du dir europäische Rückleuchten kaufen. Das Modell gab es ja auch neu in Europaausführung mit orangen Blinkergläsern zu kaufen. 

http://www.ebay.de/itm/FORD-PROBE-I-2-2-GT-Ruecklicht-Rueckleuchte-HL-Stanley-USA-043-7837-0437837-EF576-/321710860992

Ich kenne den Verkäufer nicht, habe das Teil nicht persönlich besichtigt und kann dir ohne weitere Recherche auch nicht sagen, ob der Preis gut ist. Es ist ein Beispiel für die Rückleuchte mit orangem Blinkerglas, es soll keine Werbung für dieses eine Angebot sein. 

Autoboy1990 
Beitragsersteller
 10.09.2015, 23:57

DAS ist gut! Allerdings hat das wie ich auf dem Abbildern sehen kann andere Stecker bzw ich habe einen 6-poligen in meinem Ford. Dieser Anschluss hat nur Drei!!!

chevydresden  11.09.2015, 00:30
@Autoboy1990

Fünf Kabel sind dort dran. Stecker musst du sowieso umbauen und Kabel durch´s Auto ziehen, Bremslichtschalter umklemmen.

Fraganti  11.09.2015, 01:03
@Autoboy1990

Das ist auch ein 6-poliger Stecker, du siehst den oberen Rand der unteren Pole ganz knapp über der Plastikkante. Dazu ist das Bremslicht über einen eigenen 2-poligen Stecker verbunden (der weiße). 

Wie die Steckerbelegung bei deinem Stecker nun genau ist und welche Belegung wohin geändert werden muss, mag ich nicht per Ferndiagnose bestimmen. Ich vermute mal, dass dein Standlicht US typisch auf den Blinkleuchten liegt und daher schon am Lichtschalter mit dem Blinkleuchtenkabel verbunden ist, aber das ist Theorie. 


Mein Großonkel hat eine einfachere Lösung gefunden (darf man aber nicht selbst machen): rote Birnen raus, gelbe rein. Das Gelb schimmert schon durch, nur muss dies dann irgendwie eingetragen werden...

hey - hab nen ami und musste des auch machen. bei mir konnte man die rückfahrscheinwerfer benutzen und dort quasi die blinker reinlegen.

dafür musst halt dann unten extra nen rückfahrscheinwerfer anbauen (und ne nsl, falls keine vorhanden)

Wenn die roten Blinker mit Ausnahmegenehmigung eingetragen sind, dann sind sie auch erlaubt. Hier gilt Bestandsschutz. Aktuell ist es ab Erstzulassung 1970 nicht mehr zulässig und muss umgerüstet werden. Das gilt aber nur bei Autos, die erstmals in Deutschland zugelassen werden sollen. Kannst also legal so weiterfahren.

Autoboy1990 
Beitragsersteller
 10.09.2015, 23:10

DAS ist es ja, ich finde bzw. in den Papieren kann ich eine SOLCHE EINTRAGUNG NICHT vorfinden! Da steht nur drin: E-Prüfzeichen nicht vorhanden!!! Alle Leuchten sind nach DOT eingestuft

chevydresden  10.09.2015, 23:18
@Autoboy1990

Reicht doch, nach DOT sind rote Blinker zulässig. Damals hat das jeder Prüfer anders formuliert. Da gab es "Beleuchtung außer Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht In-Etwa-Wirkung nachgewiesen" oder "Fahrtr.anz.hi.rot, Ausn.gen.ert.v.RP...." oder "Lichttechn. Einr. entspr. nicht. §**StVZO, Ausn.gen.ert." oder oder oder....

Rote Blinker sind meines Wissens nicht mehr erlaubt, auch nicht bei Original US-Importen. Die müssen auf "gelb" umgerüstet sein.

Du kannst die Rückfahrtleuchen nutzen (natürlich die Blinkerleitungen dorthin legen; die Lampenstärke muß 21 Watt betragen) und vor die Lampen entweder eine gelbe Farbabdeckung setzen oder die Lampen mit gelbem Tauchlack anpinseln.

chevydresden  10.09.2015, 23:01

Hier gilt höchstwahrscheinlich Bestandsschutz. Auch die Idee mit den Rückfahrscheinwerfern ist Unsinn, weil diese zu weit von den Fahrzeugaußenkanten entfernt sind.

Fraganti  10.09.2015, 23:00

Du kannst die Blinker nicht in die Mitte des Fahrzeugs ans Nummernschild verlegen.