Fußraumbeleuchtung im Auto
Hallo Community,
ich weiß, dass diese Frage schon öfter gestellt wurde, jedoch ist es schon länger her und die Antworten waren nicht befriedigend.
Ich möchte in mein Auto eine blaue Fußraumbeleuchtung einbauen, die nicht über die Tür oder die Zündung geregelt wird. Es ist ein einfacher Ein-Aus-Schalter am Kabel verbaut.
Ist es in Deutschland erlaubt eine Fußraumbeleuchtung (es geht mir nicht um eine Unterbodenbeleuchtung) in seinem Auto zu haben?
Wenn ja, darf sie auch während der Fahrt ein sein (sie blendet natürlich weder mich, noch andere Verkehrsteilnehmer)?
Es wäre sehr nett, wenn ihr mir die Frage nicht nur mit einem "Ja", "Nein", oder einem "Mach es einfach und schalt sie schnell aus, wenn du angehalten wirst" zu beantworten, sondern noch zusätzlich eine Gesetzesgrundlage nennen würdet.
Vielen Dank schon mal :)
7 Antworten
Kann man nicht besser erklären:
"Innenbeleuchtungen sind keine lichttechnischen Einrichtungen i. S. d. § 49 a StVZO. Nach derzeitigem Rechtsstand steht einer farblichen Gestaltung insofern nichts entgegen. Sie kann auch während der Fahrt eingeschaltet sein, solange der Fahrer in seiner Sicht nicht beeinträchtigt wird und ein sicheres Führen auch unter den Voraussetzungen des § 17 StVO gewährleistet ist. Zu beachten ist aber, dass die Anbringung der Innenbeleuchtung so zu erfolgen hat, dass die Lichtaustrittsöffnungen nicht nach außen weisen, womit das Signalbild beeinträchtigt wird oder andere Verkehrsteilnehmer geblendet werden könnten. Auch ist die Intensität der Innenbeleuchtung zu berücksichtigen."
Ja, mach es . Wenn die Schmier kommt schnell aussschalten! Aber eines ist wichtig: keinesfalls in blau!! Ausserdem sollte sie so montiert sein, daß man sie nicht sieht. es gibt doch diese LED-Streifen, selbstklebend. Die sind ganz gut....
Danke für die Antwort.
Gerade solch eine Antwort wie "Wenn die Schmier [?] kommt schnell ausschalten!" wollte ich vermeiden. Dadurch sagst du mir, ja mach es, aber es ist verboten.
Warum kein blau?
Es sollte so montiert sein, dass man sie nicht sieht? Wozu baue ich das dann ein :D
http://www.tuev-sued.de/uploads/images/1134987060334403050730/1_104.PDF
Das ist ein Merkblatt des TÜV-Süd über Beleuchtung am Pkw, kommt nichts mit im PKW drin vor.
Und was in Deutschland nicht explizit verboten ist, ist ja wohl irgendwie erlaubt?!?
In Bayern nicht. Wer da etwas tut, was nicht explizit erlaubt ist, wird 5 Stunden kontrolliert. So hoch wie der Intelligenzquotient Bayrischer Polizisten, so lange die Kontrolle.
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
In der PDF-Datei wird aber eher die gesetzlich vorgeschriebene Beleuchtung behandelt und nicht sie sonstige, die nicht wirklich zum Auto dazugehört.
erstmal is das NICHT erlaubt da diese beleucht (die lampen nicht in der stvzo zu gelassen sind) hab die auch drin, aber nur mit dem schalter da ich die vor einer kontrolle ausschalten kann, viel spass beim bauen
du hast das falsch verstanden, auf diesen lampen steht drauf das die net in der stvzo net erlaubt sind!! hab mich schon länger mit dem thema beschäftig, alle lampen mit andern farben sind in der stvzo net erlaubt
es gibt doch genug Fahrzeuge die das Serie drinnen haben. Es sollte halt nur nicht die Sicht behindern oder andere Verkehrsteilnehmer irritieren. Gegen rote LED wie z.B. beim Golf kann ja keiner was sagen
Du hast ja eine Fahrzeuginnenbeleuchtung (oder zumindest hat das ziemlich jedes Auto serienmässig). Also ist es erlaubt im Innenraum eine Leuchte zu haben! Je besser oder teurer oder nobler ein Auto ist um so mehr Leuchten sind da drin um auch verwinkelte Stellen auszuleuchten. Ich hab es auch schon bei irgendeinem Fahrzeug gesehen, dass da Serienmässig Fussraumleuchten waren die mit der Innenbeleuchtung mit angegangen sind. Die Innenraumleuchte kann man auf Dauer-an stellen, ist nachts für die meisten Fahrer störend aber nicht verboten. Dann darfst Du auch Deinen Fussraum beleuchten. Im Fall einer Kontrolle würde ich es trotzdem ausschalten. Die Polizei überlegt sich dann bloss ob Du das brauchst um da unten was illegales das man von aussen nicht sehen soll machst.
er wilöl aber das die während der fahrt blau leuchten
Und so lang es nicht blau nach aussen leuchtet hat dies Niemanden zu interessieren. Er will ja den Fussraum beleuchten, das würde nicht nach aussen strahlen.
Wo steht, dass man keine Lampen haben darf, die nicht positiv in der StVZO erwähnt wurden?
Erstmal danke für die Antwort :)