Autounfall - Wann gilt das Auto als Unfallauto?
Hallo, ich habe eine Frage,
ein Freund von mir ist mir ausversehen beim Ausparken in die Tür gefahren.
So die Tür hat ensprechend einen Schaden, Kratzer und eine Beule.
Ich wollte mal was rechtliches Hinterfragen:
1) Ab wann gilt das Auto als Unfallauto? 2) Ist das Auto gesetzlich gesehen nun ein Unfallauto? 3) Ich lasse es ausbeulen und neu lackieren. Ist es trotzdem ein Unfallauto? Oder ein Fahrzeug mit repariertem Schaden?
Weil wenn ich das Auto verkaufe, will ich rechtlich abgesichert sein, weil ich es als Unfallfrei angeben will.
Nicht dass z.B. dann die Lackdichte geprüft wird und festgestellt ist, da wurde lackiert aber als Unfallfrei angegeben worden ist.
Vielen Dank.
10 Antworten
Wenn ein Blechschaden vorliegt, ist der Wagen ein Unfallwagen. Die frühere Ansicht, daß wenn Teile ohne Schweißarbeiten ausgetauscht werden können, es kein Unfallwagen sei, ist strittig. Mittlerweile ist die Rechtssprechung soweit, daß man bei Beschädigungen am Wagen (solange es nicht nur Kratzer sind) von einem Unfallwagen ausgehen muß.
Wenn an dem Auto größere Schäden entstehen, ist das Auto immer ein Unfallauto.
Du bist verpflichtet diesen Schaden bei einem Verkauf zu offenbaren.
Nicht offenbarungspflichtig sind nur kleinste Bagatellschäden, deren Reparaturkosten unter 1 % des Fahrzeugwertes liegen.
Ein Auto ist genau dann ein "Unfallauto", wenn es bereits mindestens einmal durch einen Unfall (das ist ein plötzliches, unvorhergesehenes, zeitlich und örtlich bestimmbares und von außen einwirkendes Ereignis) beschädigt worden ist.
Zu 1)
Ja, dein Auto ist gemäß obiger Definition ein "Unfallauto".
Zu 2)
Der Begriff "Unfallauto" ist gesetzlich nicht geregelt. Es gibt kein Gesetz, welches eindeutig besagt, wann ein Auto ein Unfallauto ist und wann nicht. Mit dieser Frage muss sich im Einzelfall ein Gericht befassen und entscheiden.
zu 3)
Es ist dann ein repariertes Unfallauto.
Sorry, aber da das Fahrzeug nun einmal einen Unfall erlitten hat, kommst du da nicht mehr heraus. Wenn du das Auto bei einem Verkauf als "unfallfrei" deklarierst, musst du daher damit rechnen, dass der Käufer rechtliche Maßnahmen ergreift, wenn er das Gegenteil feststellt. Ob er damit bei einem kleinen, eher unbedeutenden Schaden Erfolg haben würde, steht auf einem anderen Blatt. Jedenfalls sind Probleme "vorprogrammiert", wenn du bei einem Verkauf den Unfall nicht angibst.
Den durch den Unfall entstandenen, sogenannten "merkantilen Minderwert" kannst du übrigens, sofern es sich um ein noch nicht all zu altes Auto handelt, vom Schädiger bzw. von dessen Versicherung ersetzt verlangen. Siehe dazu auch hier:
Der Schaden ist dann zwar behoben, dennoch hatte das Auto einen Unfall, ist dann also ein repariertes Unfallauto. Bitte lies meine Antwort unter zu 3). Diese gilt auch in diesem Fall.
Die Grenze zwischen einem Bagatell- und einem „Unfallschaden“, der zwingend ungefragt einem Kaufinteressenten offenbart werden muss, um den Kaufvertrag nicht wegen arglistiger Täsuchung anfechtbar zu machen, ist zugunsten des Käufers eng zu ziehen :-O
Der BGH hat ausgeurteilt, dass „nur ganz geringfügige, äußere (Lack-)Schäden, nicht dagegen andere (Blech-)Schäden“ Bagatellschäden sind, „auch wenn sie keine weitergehenden Folgen hatten und der Reparaturaufwand nur gering war“ (Urt. v. 10.10.2007 – VIII ZR 330/06).
Demzufolge wäre dir dringend anzuraten, diesen Kollisionsschaden später zu offenbaren und den Wagen keinsfalls als "unfallfrei" anzubieten :-O
G imager761
Wenn ich die Tür komplett ersetze, ist dies ja kein Unfallauto mehr, da der Schaden dann nicht mehr existiert oder?