Hausratversicherung - welche Türen sind ausschlaggebend für Versicherung?
Wir wohnen in einem Reihenhaus im Erdgeschoss. Im 1. OG gibt es eine weitere Partei. Zum Haus gibt es eine Tür, nach 3-4 Metern gibt es eine weitere Haustür zu unserer Wohnung.
Die Versicherung trägt nun nach einer Mindesteinbruchsicherung -> (Zylinderschloss mit Sicherheitsbeschlag an jeder Außentür, von außen nicht abschraubbar und Schließzylinder nicht überstehend)
Welche Tür ist jetzt hier ausschlaggebend? Oder gilt das für beide Türen?
6 Antworten
Hey,
grundsätzlich wirst du aus den Bedingungen erfahren welche Tür die Versicherung meint. Da es aber um deine Hausratversicherung geht ist's vorstellbar das man deine Wohnungstür meint. Denn hinter dieser Tür befindet sich die zu versichernde Sache.
Aber auch die Haupt-Haustür ist durchaus relevant wenn dadurch Zugang zu möglichen Kellerräumen stattfinden kann. Denn auch dort kann versicherter Hausrat stehen. Die Bezeichnung des Schlosses, wie von dir beschrieben, ist aber in vielen Fällen Standard (klingt aber kompliziert). Und sie entspricht in vielen Fällen auch den Schlössern die verbaut wurden. Bei einer Standard-Hausratversicherung mit normalen Werten verlangen die meisten Versicherungen keine außergewöhnlichen Schließanlagen.
.... alle die, die in die Wohnung führen.
Und im Haus kann es keine weitere Haustür geben, es wird die Wohnungseingangstür sein, fürchten meine Glaskugeln jedenfalls.
Zudem kann ich bei solchen Fragen meinen Berater/Makler fragen, denn der bekommt auch für solche Antworten ja seine Vergütung.
Für Deinen ist das bestimmt auch Alltag.
In einem Mehrfamilienhaus ist nur "deine" Haustür in die Versicherung eingeschlossen, also die Tür, die direkt in deine Wohnung führt.
Ich werde dir nicht helfen dich online ins Unglück zu stürzen.
Diese Frage ist nur eine der unzähligen Fallstricke bei Versicherungen.
Such dir einen Fachmann vor deiner Haustür der über das erforderliche Fachwissen verfügt und für den Fall der Falschberatung zwingend eine vermogensschaden Haftpflichtversicherung hat (sonst dürfte er überhaupt keine Versicherung vermitteln)
Ein derart existenzielles wie Versicherungen ist nichts für einen Laien um es mal eben im Internet abzuschließen.
Die Beratung und der Service vor Ort kostet nichts extra und sichert dich zusätzlich vor Falschberatung
Das eine ist die Haustür, das andere die Wohnungstür.
.... da ja eine Haustür in einem Mehrfamilienhaus als Fluchtweg immer unverschlossen zu fahren ist, ist dieser Zustand völlig egal für eine HR-Versicherung.
die Haustür darf auch verschlossensein, wenn ein 2.Fluchtweg durch den Keller vorhanden ist oder die Tür ein Panikschloss enthält.
...nee, darf sie nicht. Es sei denn, es gibt entsprechende Hinweise auf den anderen Fluchtweg incl. Notbeleuchtung, so jedenfalls hier bei uns.
Denn auch die Feuerwehr muss ja ins Treppenhaus von außen, wie denn auch sonst.
Wir haben sogar Glaseinsätze in der Haustür und doch ist sie einbruchsicher, da es sich um Sicherheitsglas bzw. Panzerglas handelt.
Schleudermaxe, wenn keine weitere Außentür (Fluchtweg) vorhanden ist, kann die Tür auch mit einem speziellen Schloss versehen sein, das von außen nicht geöffnet werden kann. Aber von innen die Tür immer geöffnet werden kann.
Danke für deine Nachricht. Das ist mir klar. Nur die Wohnungstür ist eben (meins Erachtens zumindest) nicht so "einbruchssicher" wie die Haustür (da diese hier Glaselemente in der Tür integriert hat; die Tür verschließt aber mit 6 zusätzlichen Bolzen).
Ich frage insbesondere deswegen, da ich im Ernstfall nicht auf Grund einer solchen Tatsache keine Erstattung bekommen möchte