unter Vorbehalt? Hilfe :)
Mein Freund hat von seinem Betrieb eine Kündigung "unter vorbehalt" bekommen. Er wollte mir leider nicht sagen, was das beudeutet und im internet finde ich nichts hilfreiches.
Abgemahnt wurde er schon mal. Hat es was damit zu tun?
Wäre lieb, wenn mir jemand das erklären kann.
Gruß Jaqui
11 Antworten
unter vorbehalt heisst normalerweise, dass sich derjenige, der die kündigung ausspricht, sich vorbehält, diese zurück zu ziehen. man kann auch rechnungen unter vorbehalt bezahlen, das ist immer dann gut, wenn man zwifel an der richtigkeit hat und ein anwalt das gerade prüft. dann läuft man nicht in mahn- oder gar inkassoverfahren, wenn die rechnung rechtens ist. im falle einer kündigung eben auch. vielleicht prüft die rechtsabteilung gerade noch, ob die kündigung bestand haben würde vor gericht.
Sorry aber das ist falsch!
Es gibt keine Kündigung unter Vorbehalt. Gekündigt ist gekündigt. Das könnte nur im gegenseitigen Einvernehmen rückgängig gemacht werden.
Eine Änderungskündigung ist eine Kündigung mit dem Angebot zur Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu geänderten Bedingungen. Ich schätze, dass er das damit meint.
Zitat aus Wikipedia: Änderungskündigung [Bearbeiten]Eine Änderungskündigung liegt vor, wenn das bisherige Arbeitsverhältnis außerordentlich (in der Regel dann fristlos) oder ordentlich (unter Einhaltung der Mindestkündigungsfrist) gekündigt wird und zugleich die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses (bei der ordentlichen Änderungskündigung: nach Ablauf der Kündigungsfrist) zu geänderten (in der Regel zu verschlechterten) Bedingungen angeboten wird (vergleiche § 2 KSchG). Auch hier verlangt das Kündigungsschutzgesetz für die Wirksamkeit der Änderungskündigung das Vorliegen von Kündigungsgründen im Sinne von § 1 Abs. 2 KSchG und für eine rechtserhebliche Beanstandung die Einhaltung der dreiwöchigen Klagefrist.
Der Arbeitnehmer kann entweder das Änderungsangebot ablehnen und gegen die Änderungskündigung klagen. Verliert er dann den Prozess, ist das Arbeitsverhältnis beendet; gewinnt er, hat er einen Weiterbeschäftigungsanspruch zu den alten, besseren Vertragsbedingungen.
Er kann aber auch die Änderung der Vertragsbedingungen "unter dem Vorbehalt ihrer sozialen Rechtfertigung" annehmen und die Änderung (mit einer so genannten Kündigungsschutzklage, manchmal auch Änderungsschutzklage genannt) innerhalb der dreiwöchigen Klagefrist gerichtlich überprüfen lassen. Dieser Vorbehalt ist innerhalb der Kündigungsfrist spätestens aber innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung gegenüber dem Arbeitgeber (nicht gegenüber dem Gericht!) zu erklären. Wird innerhalb der (längstens) dreiwöchigen Frist der Vorbehalt gegenüber dem Arbeitgeber erklärt und ebenfalls innerhalb dieser Frist Klage zum Arbeitsgericht erhoben, prüft das Gericht die soziale Rechtfertigung jeder einzelnen Änderung. Fehlt sie (auch nur für eine einzelne Vertragsänderung und sei es die nebensächlichste) ist die gesamte Änderungskündigung sozial nicht gerechtfertigt. Der Arbeitnehmer hat dann einen Weiterbeschäftigungsanspruch zu unveränderten Vertragsbedingungen. Ist die Änderungskündigung dagegen sozial gerechtfertigt, verliert also der Arbeitnehmer den Prozess, muss er zwar zu den schlechteren Bedingungen weiterarbeiten, behält aber seinen Arbeitsplatz. Die Erklärung des Vorbehalts reduziert also für den Arbeitnehmer das Risiko des Arbeitsplatzverlustes auf Null.
Oder es ist als eine Art Bewährungsfrist gemeint, wo nix mehr passieren darf, weil sonst die fristlose kommt. Nachdem er ja schon abgemahnt worden ist...aber um da was dazu sagen zu können, müßte man die Umstände etwas genauer kennen.
normalerweise müßte da ach ein Grund angegeben sein und die Kündigungsfrist.Denn unter Vorbehalt bedeutet meist, das er in der angegebenen Frist sich bewähren muss und kein Ausrutscher mhr leisten darf, sonst ist er raus. In Verbindung der Abmahnung ist dies möglich
unter vorbehalt von was? wie ist denn der genaue wortlaut?