Fristlose Kündigung wegen nicht stempeln?

4 Antworten

Ja, das ist Arbeitszeitbetrug.

Goooooodnightt 
Beitragsersteller
 02.10.2017, 13:07

Aber gehen wir mal von dem Fall aus man arbeitet immer nur 6 1/2 Stunden und einem wird die Pause nach 6 Stunden automatisch abgezogen. 

Zählt das dann trotzdem als Betrug ? 

Weil bei meiner Vorgesetzten wird trotzdem aufgeschrieben wie lange ich weg bin, und wenn ich dann exakt die 30 min in Pause gehe. Sehe ich das irgendwie nicht als Betrug.

Weil wenn ich 6 Stunden arbeiten war ich aber eigentlich nur für 5 Stunden eingetragen war und auch keine Pause gemacht habe wird mir trotzdem eine abgezogen. 

Wie kann das denn dann rechtlich sein? 

Vielen Dank für Ihre Antwort und ich hoffe Sie können mir weitere Antworten geben :) 

Also wenn das kein Kündigungsgrund ist, dann weiß ich auch nicht was einer sein soll...

Birnenkruecke86  02.10.2017, 12:48

du schlägst den chef ko und nimmst seine frau gegen ihren willen in seinem büro?

NamenSindSchwer  02.10.2017, 12:49
@Birnenkruecke86

Wenn er ausgeknockt ist bekommt er das doch gar nicht mit :/

Goooooodnightt 
Beitragsersteller
 02.10.2017, 12:56
@Birnenkruecke86

Wenn müsste ich den Chef nehmen, stehe nicht so auf Frauen :D

Irgendwie hab ich generell die Regelung in deinem Betrieb nicht verstanden. Ist denn festgelegt, dass ab 7 Stunden Arbeitszeit eine Stunde Pause zu machen ist? Gesetzlich gibt es diese  Regelung nämlich nicht.

Zudem ist mir nicht einleuchtend, ob das Stempeln einer Pause denn nötig ist, wenn sie ohnehin abgezogen wird. Und als Drittes hab ich nicht verstanden, ob du dir denn einen Vorteil verschafft hast, denn wenn die Pause, die du nicht gestempelt hat, ohnehin abgezogen wird, hättest du keine Arbeitszeit hinzugeschummelt.

Dennoch kann es als Verstoß gegen eine Anweisung betrachtet werden, wenn gefordert wird, die Pause zu stempeln und dem nicht Folge geleistet wird. Dann sollte man aber zunächst erwarten, dass es eine Abmahnung gibt. Es ist zudem sehr fragwürdig, wenn ein Betrieb einen Missstand rund zwei Jahre lang hinnimmt und dann von heute auf morgen mit einer fristlosen Kündgung reagiert. Das Nichthandeln des Betriebs über lange Zeit muss der Arbeitnehmer ja so verstehen, dass sein Handeln akzeptiert wird.

Ich würde also mal annehmen, dass eine Kündigung vor dem Gericht angefochten werden kann. Unter Vorbehalt gesagt, das es auf die genauen Umstände ankommt.

Eine fristlose Kündigung in diesem Fall ist ohnehin unverständlich. Wenn der Betrieb den Zustand zwei Jahre lang hinnnimmt, ist es kaum begründbar, dass er den zustand nun fristlos beenden will.

ja, können sie