kündigung nach arbeitsunfall rechtens?
hallo! ich hatte freitag einen arbeitsunfall. mittelhandbruch. seit 7 monaten bin ich in diesem betrieb mit 2 beschäftigen in arbeit. gestern hat mein chef mir persönlich die kündigung mit 2 wochen kündigungsfrist überbracht. mit der aussage, er könne sich diesen kostenapperat nicht leisten. ist das alles rechtens???
DANKE IM VORAUS!!!!
H.R.
15 Antworten
die Kündigungsfrist ist nicht rechtens, da der Betrieb allerdings so klein ist greift der Kündigungsschutz nicht und die Kündigung ist leider rechtens.
Prinzipiell ist eine Kündigung auch während der Krankheit möglich.
Die Kündigungsfrist ist nicht in Ordnung. Bei einer Betriebszugehörigkeit von 7 Monaten hast Du eine Frist von mind. 4 Wochen.
Hat Dein Chef die Kü mit einem Grund versehen? Ein Anwalt wird Dir sagen, ob Dein Chef Dich über Deine Betriebszugehörigkeit hinaus bezahlen muß (Entgeldfortzahlung). Das ist unter Umständen so gegeben.
Erschwerdend ist die Tatsache, das Du in einem Kleinbetrieb arbeitest, Kü-Schutz gibt es erst ab oder über 10 Vollbeschäftigte.
´@REUTHER:
Du mußt innerhalb von 3 Wochen gegen Deine Kündigung Klage erhoben haben. Ansonsten wird die Kü rechtens.
Wenn Du Dir das zutraust kannst Du direkt zum Arbeitsgericht gehen. Dort wird man Dir beim aufsetzen der Klage behilflich sein. Ansonsten Anwalt.
Gute Besserung und viel Glück vor Gericht.
wAS SWOLL IMMER DIESER hINWEIS AUF EINEN aNWALT: iM aRBEITSGERICHTSVERFAHREN IST KEIN aNWALT ERFORDERLICH: wENN DER aRBEITNEHMER TROTZDEM EINEN EINSCHALTET; MUSS ER DEN AUF JEDEN fALL SELBST BEZAHLEN:
Es ist also keinesfalls förderlich. Wenn er denn ein paar EURO Abfindung bekommt, kann er die an den Anwalt zahlen.
Das ist ganz alleine SEIN Problem, wenn du den Unfall nicht fahrlässig herbeigeführt hast. Soll heißen, dass du nicht Sicherheitseinrichtungen an einer Maschine entfernt hast wesshalb es zum Mittelhandbruch kommen konnte. Es darf kein Fehlverhalten von deiner Seite kommen.
Ob er sich diesen Kostenapparat leisten kann oder nicht ist nicht dein Problem sondern SEINES. Das gehört zu seinem unternehmerischen Risikos und muss dich nicht weiter jucken.
Ruf deinen Chef an und sag ihm, dass du zum Anwalt gehen wirst, wenn er die Kündigung nicht zurücknimmt. Mach ihm klar, dass das seine einzige Chance ist oder du wirst zum Anwalt gehen und klagen. Das Recht - so sehe ich das gerade - ist auf deiner Seite. Zumal er sowieso nur 6 Wochen zahlen muss. Danach ist die Berufsgenossenschaft für dich zuständig.
Widersprich der Kündigung und such dir einen Anwalt. Zwar kann der Chef einer so kleinen Belegschaft jederzeit ohne Begründung kündigen, wenn er allerdings diese Begründung mitliefert, ist die Kündigung wohl nicht statthaft. Zumal die Kosten durch einen Arbeitsunfall entstanden sind. Erkundige dich bei der Gewerkschaft.
Entgegen weitverbreiteter Meinung: es darf wegen Krankheit gekündigt werden !
Allerdings ist die Frist zu kurz.
"Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden."
http://dejure.org/gesetze/BGB/622.html
Dir stehen 6 Wochen Lohnfortzahlung zu ( einen Großteil davon bekommt der Arbeitgeber auf Antrag von der KK zurück).
Wende dich umgehend an das Arbeitsgericht. In der ersten Instanz braucht man keinen Anwalt. Den müßtest du auf jeden Fall bezahlen, auch wenn du gewinnst.
es ist aber nicht jeder Mitglied einer Gewerkschaft (nur Mitglieder werden beraten / vertreten ) und es erfüllt auch nicht jeder die strengen Voraussetzungen für den Beratungsschein.
Selbst schuld, wer nicht in der Gewerkschaft organisiert ist. Und was meinst Du mit strengen Voraussetzungen?
geringes Einkommem, z.B. Hartz 4
Nein, darf es nicht. Es darf betriebsbedingt gekündigt werden und dabei kann eine Krankheit eine Role spielen, anders aber nicht.
Das Geld bekommt der Arbeitgeber nur von der KK zurück, wenn er darüber im Vorhinein einen Zusatzvertrag gegen (zugegeben: geringe) Gebühr abgeschlossen hat. da aber viele Betriebe - und gerade Kleinbetriebe - am falschen Ende sparen, ist die Wahrscheinlichkeit dafür gering.
Falls mensch den Anwalt nicht selbst bezahlen kann, wendet man sich entweder vertaruensvoll an seine Gewerkschaft oder läßt den Anwalt per Beratungshilfeschein abrechnen.