Ausbildungsverhältnis nach der Probezeit Kündigen?

1 Antwort

Nach § 22 Abs. 2 BBiG kannst Du nach der Probezeit nur mit der Frist von vier Wochen kündigen, wenn Du die Ausbildung aufgeben oder Dich in einem anderen Beruf ausbilden lassen möchtest.

Du willst Deine begonnene Ausbildung aber weitermachen, dann ist es doch kein anderer Beruf und Du gibst die Ausbildung nicht auf.

Ein "wichtiger" Grund für eine fristlose Kündigung wäre z.B., wenn Du die Ausbildungsvergütung wiederholt nicht oder viel zu spät bekommst und das auch abgemahnt hast oder auch schwere Beleidigung von Seiten des Ausbilders/AG oder auch sexuelle Belästigung.

Was ich bis jetzt weiß, reicht nicht zur Kündigung, da bist Du wohl auf den Aufhebungsvertrag angewiesen.

LowerGamer 
Beitragsersteller
 12.01.2022, 20:09

Aber ich mache doch den Einzelhandelskaufmann. Und der Verkäufer ist ja was anderes. Das sind ja zwei verschieden Berufe. Dann lasse ich mir ja einen anderen Beruf ausbilden.

Oder aber ich kann natürlich einfach sagen, dass ich die Ausbildung aufgebe. Hauptsache ist halt, dass ich da weg bin.

Hexle2  13.01.2022, 13:07
@LowerGamer

Wenn Du eine neue Ausbildung beginnst, ist das ja in Ordnung. Dann "machst Du aber nicht weiter", Du machst eine neue, andere Ausbildung